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Auszug - Parkraumbewirtschaftung
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die BVV in Form von Vorlagen zur Kenntnisnahme künftig quartalsweise über den Beitrag der Parkraumbewirtschaftung zum bezirklichen Haushaltswesen zu berichten.
In diesem Bericht sind die Höhen der Einnahmen (z.B. Bußgelder und Parkautomaten) sowie die Höhen der entstandenen Kosten (z.B. Vandalismus, Diebstahl der Einnahmen und "normaler" Ersatz) jeweils getrennt nach den in Klammern genannten Untergruppen sowie möglicherweise durch das BA ergriffene Gegenmaßnahmen gegen Vandalismus, Diebstahl und deren jeweilige Kosten gesondert darzustellen.
Auch ist darzustellen, wie es zu der offensichtlichen Fehleinschätzung im Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung kommen konnte.
Ferner ist einmalig zu erläutern, wie das Defizit künftig verringert werden soll.
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