Auszug - Parkraumbewirtschaftung / Vignettenvergabe Gast: BezStR Herr Mildner-Spindler  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt
TOP: Ö 4
Gremien: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Aus dem Ausschuss für Eingabe und Beschwerden wird in jüngster Zeit eine Häufung von Eingaben und Beschwerden zum Thema 'Parkraumbewirtschaftung' und 'Vignetten' in den neunen Zonen 49 und 50 registriert und eine Beratung hinsichtlich Klarheit und Transp

Aus dem Ausschuss für Eingabe und Beschwerden wird in jüngster Zeit eine Häufung von Eingaben und Beschwerden zum Thema 'Parkraumbewirtschaftung' und 'Vignetten' in den neunen Zonen 49 und 50 registriert und eine Beratung hinsichtlich Klarheit und Transparenz der Regelungen sowie Hinweise zu Ausnahmetatbeständen gewünscht.

 

BezStR Herr Dr. Beckers erläutert dazu, dass die Einführung durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) erfolgte. Vom Ordnungsamt (OrdA) ist für die Bewirtschaftung zuständig und hat die Bürger*innenbeteiligung zur Einführung begleitet. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten leiten sich aus der StVO ab und sollen durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen SGA und OrdA geregelt werden. Zwischen OrdA und BüD (Bürgerdienste) besteht bereits eine Verwaltungsvereinbarung bzgl. der Ausgabe der Anwohner*innenvignetten.

 

Die Beteiligung dreier Bereiche hat die Einführung nicht vereinfacht. Bereits heute kann davon ausgegangen werden, dass eine Neueinführung einer Parkraumbewirtschaftung vorher zwischen den Bereichen klar abzusprechen ist.

 

Hinsichtlich der Zuständigkeiten sind folgende Regelungen vereinbart:

 

  1. Alles was die Bestandszonen betrifft (Vorbereitung, Erweiterung, Errichtung, Größe, Parkautomaten usw.) liegt in der Zuständigkeit von PBU.
     
  2. Bewohner*innen- Gäste und Privatvignetten liegen in der Zuständigkeit von D.
    Hier ist jedoch noch einer näheren Betrachtung zu unterziehen, bis zu welcher Tiefe (Sondertatbestände) diese Zuständigkeit gehen soll.
     
  3. Alles andere, wie Betriebs- und Handwerkervignetten, Gästevignetten für Hotels und Hostels und Ausnahmetatbestände liegen in der Zuständigkeit des OrdAs.

 

 

Im Weiteren wird (auch auf Nachfrage) berichtet:

 

  • Die Parkraumbewirtschaftung wird nach einem Jahr überprüft.
  • Bis Jahresende besteht ein Überblick über möglichen Modifikationsbedarf.
  • Grundlage für die Beurteilung ist § 46 StVO, der 'Leitfaden Parkraumbewirtschaftung' (siehe Anlage), sowie die Erlasse der VLB und der Senatsverwaltung.
    Dazu gehört die Verfügung aus dem Jahr 2008, dass Brandenburger*innen keine Gästevignette bekommen.

 

Zu einzelnen Eingaben wird berichtet:

 

EB032

BezStR Herr Mildner-Spindler erläutert, dass die Bearbeitung und Ausgabe von Vignetten ein Stück weit von den sonstigen Arbeiten der Bürgerämter zu trennen ist. Hierfür ist eine eigene Arbeitsgruppe, die räumlich im Bürgeramt 3 angesiedelt ist, eingerichtet. Durch die organisatorische Trennung hat die Vignettenvergabe nichts mit der Situation in den bürgerämtern zu tun.

 

EB038

Herr Wenz berichtet, dass es einen Ausnahmetatbestand für 'pflegende Angehörige' gibt und die Eingabe dahin gehend überprüft und im OrdA bearbeitet wird. Ein Abschlussbericht folgt.

 

Ergänzend wird darauf hingweisen, dass bei der Auslegung aufgrund der vielfältigen Handlungsrichtlinien (s.o. 'Grundlagen') wenig Speilraum gesehen wird. Modifikationsbedarfe würden jedoch erfasst und in den Arbeitsgremien weitergeben,

 

Umfassende Informationen zur Parkraumbewirtschaftung sind auf www.parkeninfhain.de und den Internetseiten des OrdA und des BüA bereitgestellt.

 

 
 

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