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Auszug - Sondernutzung öffentlicher Straßen und Grünflächen Aussprache und weiteres Vorgehen bzgl. der Vorschläge der AG Sondernutzung öffentlicher Straßen und Grünflächen (siehe Protokolle vom 27.05. und 16.09.)
BezStR Herr Dr. Beckers leitet mit dem aktuellen Stand aus der AG ein und weist darauf hin, dass die Wintermonate genutzt werden sollten, um eine konsensuale Regelung zu erarbeiten, die in einer VzK dargestellt werden soll.
Die drei Vorschläge aus der AG sind:
In der weiteren Diskussion wird erläutert:
Eine Unterstreifennutzung soll nur dann möglich sein, wenn aus Sicherheitsgründen zum Fahrbahnrand (Radweg ist wie eine Fahrbahn zu beurteilen) mindestens ein Meter frei bleibt. Mit diesem Kriterium, verbleiben nur wenige Gehwege im Bezirk, auf denen eine Nutzung möglich wäre. Nach der Anpassung der Sondernutzungsregelung im Jahr 2012 wurden zahlreiche Gespräche geführt und einige Verfahren bestritten. So wurde die Sondernutzungsregelung durch das Gericht bestätigt, da eine Gleichbehandlung im Bezirk gewährleistet sei und es sich nicht um Einzelfallentscheidungen handle.
Bei Gehwegvorstreckungen wird seitens des Ordnungsamtes angemerkt, dass sie nach der Anpassung der Sondernutzungsregelung im Jahr 2012 für Sondernutzungen als nicht geeignet definiert wurden, da sie eingerichtet werden, um die Querung der Straße zu erleichtern. Würden die Bereiche mit Tischen zugestellt, würde dies zumeist dem Einrichtungszweck widersprechen.
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