Auszug - Sondernutzung öffentlicher Straßen und Grünflächen Aussprache und weiteres Vorgehen bzgl. der Vorschläge der AG Sondernutzung öffentlicher Straßen und Grünflächen (siehe Protokolle vom 27.05. und 16.09.)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt
TOP: Ö 3
Gremien: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BezStR Herr Dr

BezStR Herr Dr. Beckers leitet mit dem aktuellen Stand aus der AG ein und weist darauf hin, dass die Wintermonate genutzt werden sollten, um eine konsensuale Regelung zu erarbeiten, die in einer VzK dargestellt werden soll.

 

Die drei Vorschläge aus der AG sind:
 

  1. Bereiche mit besonders hoher Nutzung ausmachen und hier Beschränkungen definieren.
    Nach der Vorprüfung wird dieses Verfahren für rechtlich wenig realistisch eingeschätzt.
     
  2. Die Sondernutzung auf Gehwegen wird in festgelegten Gebieten nur noch auf den Oberstreifen beschränkt.
    Hier zeichnet sich deutlicher Widerstand der Gastronomen ab.
     
  3. In Grünflächen sollen, wie bisher, nur einmal jährlich Veranstaltungen stattfinden können.
    Abweichend könnte dies auf dem Blücherplatz öfter möglich sein und hier eine Infrastruktur aufgebaut werden. Dabei soll es sich nicht um einen Festplatz im herkömmlichen Sinne handeln, sondern um eine Nutzung im Interesse des Bezirks und in Abstimmung mit dem Bezirksamt und der BVV. Denkbar wären 4-6 Veranstaltungen im Jahr, unter Berücksichtigung von jeweils vier Wochen Regenerationszeit für den Rasen. Aus dem Ausschuss kommt die Anregung, sollte eine Beschlussfassung in dieser Sache anstehen, zuvor eine Bürgerversammlung zu diesem Thema durchzuführen.

 

 

In der weiteren Diskussion wird erläutert:

 

Eine Unterstreifennutzung soll nur dann möglich sein, wenn aus Sicherheitsgründen zum Fahrbahnrand (Radweg ist wie eine Fahrbahn zu beurteilen) mindestens ein Meter frei bleibt. Mit diesem Kriterium, verbleiben nur wenige Gehwege im Bezirk, auf denen eine Nutzung möglich wäre.
 

Nach der Anpassung der Sondernutzungsregelung im Jahr 2012 wurden zahlreiche Gespräche geführt und einige Verfahren bestritten. So wurde die Sondernutzungsregelung durch das Gericht bestätigt, da eine Gleichbehandlung im Bezirk gewährleistet sei und es sich nicht um Einzelfallentscheidungen handle.

 

Bei Gehwegvorstreckungen wird seitens des Ordnungsamtes angemerkt, dass sie nach der Anpassung der Sondernutzungsregelung im Jahr 2012 r Sondernutzungen als nicht geeignet definiert wurden, da sie eingerichtet werden, um die Querung der Straße zu erleichtern. Würden die Bereiche mit Tischen zugestellt, würde dies zumeist dem Einrichtungszweck widersprechen.

 

 
 

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