Auszug - Holzmarktstraße  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:15 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Herr Klenzendorf berichtet, dass auf dem nördlichen Baufeld zwischen Holzmarkt und Bahnviadukt das Eckwerk, ein Gründerzentrum und Studentenwohnen geplant sind (siehe Anlage)

Herr Klenzendorf berichtet, dass auf dem nördlichen Baufeld zwischen Holzmarkt und Bahnviadukt das Eckwerk, ein Gründerzentrum und Studentenwohnen geplant sind (siehe Anlage). Abweichend vom B-Plan V-76 sollen die Gebäude um Wasser abfallend angeordnet werden, um eine energetisch ineffiziente Verschattung zu vermeiden. Über diese Neuordnung besteht Konsens mit der Stadtplanung. Obwohl weder Höhe noch Art noch Maß der Nutzung verändert würden, bestehe das Bezirksamt auf einem Schallgutachten, vor einem Änderungsbeschluss. Dem Bezirksamt sei ein Entwurf für einen Änderungsbeschluss zusammen mit einem Gutachten zur Lärmsituation und -prognose vorgelegt worden.

Die Forderung des Bezirksamts, so Klenzendorf, bringe eine Verzögerung von zwei Jahren. Dieser Zeitraum könne aus den genossenschaftlichen Mitteln nicht überbrückt werden, so dass das gesamte Projekt zu scheitern drohe. Um politische Unterstützung wird gebeten.

 

Aus dem Ausschuss wird der politische Konsens, nach dem das Projekt begrüßt und unterstützt wird betont.

 

BezStR Herr Panhoff erläutert auch auf Nachfrage, dass Konsens bei folgenden Punkten bestehe:

 

-          Durchführung eines beschleunigten Verfahrens

-          Der B-Plan kann nicht allein über Befreiungen komplett umgestellt werden. Hierfür sei ein Änderungsbeschluss erforderlich.

-          Das Konzept, die Baukörper zu drehen ist sinnvoller, als die im B-Plan festgelegte Variante.

-           

Dissens bestehe jedoch beim Verfahren. Die Gemeinde müsse ein mangelfreies Verfahren durchführen, um nicht angreifbar zu sein. Dazu gehöre auch in einem beschleunigten Verfahren und so sei es Tradition im Bezirk, die Unterrichtung und Erörterung mit der Öffentlichkeit. Die vorbildliche Frühzeitige Beteiligung ersetze nicht die Öffentlichkeit im B-Planverfahren. Jedoch sei das Bezirksamt mit den minimalsten Anforderungen zufrieden.

 

Auch wenn das Bezirksamt die Drehung der Baukörper begrüße, sei dies im B-Plan anders festgelegt. Darüber hinaus bestehe der Wunsch, Wohnen ab dem 1.  bzw. 3. OG zu ermöglichen. Dies sei im B-Plan erst ab dem 9. OG festgesetzt. Hierbei handle es sich um eine erhebliche Änderung, die mit dem Schallgutachten im Planungsverfahren und nicht erst im Genehmigungsverfahren zu klären sei.

Nach teilweise heftiger Kritik aus dem Ausschuss betont BezStR Herr Panhoff, dass mit einem Aufstellungsbeschluss das Verfahren eingeleitet und bei Planungsreife ein Bauantrag zu genehmigt werde. Der Zeitpunkt der Genehmigung könne in einem zügigen und rechtssicheren Verfahren innerhalb eines Jahres, ggf, auch schneller, erreicht werden, wenn auch die BVV dazu beitrage.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: