BezStR Herr Panhoff berichtet(auch auf Nachfrage):
- Behala
Der Verkaufsvertrag wurde nicht abgeschlossen.
Zum Hintergrund erläutert BezStR Herr Panhoff, dass der Störfallbetrieb beabsichtigte, den Störfallanteil in die Oranienstr. zu verlagern, um auf dem Grundstück Baurecht schaffen zu können. Ziel des Bezirksamts sei eine ordentliche Betriebsverlagerung, weg von den Wohnbereichen. SenUm wird erhebliche Auflagen machen, um den Betrieb auf den Stand der Technik zu bringen.
Es wird vereinbart, die Problematik des Störfallbetriebs als eignen TOP zu behandeln.
- Eastside Gallery (Riegelbebauung)
Das Bezirksamt als Grundstückseigentümerin der Grünfläche lehnt, auch auf Druck und Anweisung der Senatsverwaltung, eine Baulasteintragung für die Feuerwehraufstellfläche ab. Der Entzug des Verfahrens wurde angedroht.
- Gerhart-Hauptmann-Schule
Ein für gestern angesetztes Gespräch ist geplatzt.
Die Zuständigkeit wurde neu festgelegt: Gesamtleitung BzBmin Frau Herrmann, Immobilienangelegenheiten BezStRin Frau Borkamp.
- Postscheckamt
Der Status des Ergebnisses des Zwischenkolloquiums wurde fehlerhaft eingeschätzt.
Es besteht Konsens, die Beratung und Vorstellung im Ausschuss nach dem Abschlusskolloquium am 06.11. auf die Tagesordnung zu nehmen.
- Holzmarkt "Kater Holzig"
Für das ges. Areal gibt es einen BPlan, der von den Betreibern als drei Teilpläne gesehen wird.
Teil I östlicher Bereich:
Dieser Teil ist mit dem geplanten Hotelbau unumstritten.
Teil II mittlerer Bereich "Dorf"
Hier ist das Bezirksamt beauftragt ist, bei der Abwägung der Bauanträge Ausnahmen (Befreiungen) zu machen; 1. für das Restaurant und 2. für den Club
Teil III westlich der Bahn gelegen (Eckwerk)
Hier sind lt. BPlan Hochbauten zur Bahn und niedrigere Bauten zur Straße vorgesehen. Die Betreiber wollen das nun drehen, um bessere Lichtverhältnisse zu schaffen. Dies wird vom Bezirksamt städtebaulich mitgetragen. Damit jedoch wird die Planung erheblich verändert, zumal zur Straße ab dem 1. OG zusätzlich Wohnen vorgesehen werden soll.
Dissens zwischen Bezirksamt und Betreibern besteht bei folgenden Punkten:
a) Auch studentisches Wohnen ist Wohnen, so dass die Lärmproblematik Emissionsschutzrechtl. abzuprüfen ist. Um zu vermeiden, dass ein Bauantrag womöglich an diesem Punkt scheitert, besteht das Bezirksamt auf einem Lärmgutachten vor der Antragstellung, zumal die Verlagerung aus dem Dorf auf das Eckwert vom Bezirksamt mitgetragen wird. Die Betreiber wollen die Lärmproblematik erst im Rahmen des Verfahrens prüfen.
b) Die Betreiber wünschen ein vereinfachtes Verfahren, ohne vorgezogene Bürger- und Trägerbeteilgung und ein vereinfachtes Verfahren bei der Trägerbeteiligung selbst. Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass ein "sauberes Verfahren", insbesondere im Falle einer gerichtlichen Verfahrensüberprüfung und gegenüber den benachbarten Eigentümern, unablässig ist.
Im Nachgang ist das Bezirksamt bestrebt, in einem nachziehenden Verfahren, im BPlan die Änderungen festzuschreiben. Auch hier gibt es Differenzen in der Einschätzung.