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Auszug - Rigaer Str. 71-73 und Lidlgrundstück
BezStR Herr Panhoff berichtet, dass in Abstimmung mit der oberen Denkmalschutzbehörde, die Eckertschen Häuser abgerissen werden dürfen. Allerdings besteht der Bezirk auf eine deutlich stärkere Dokumentation und wertvolle Elemente der Häuser bleiben erhalten und werden in das Bauvorhaben integriert. Die Drucksachen DS/1331/IV und DS/1332/IV werden kurz erläutert und um Votierung zur Beschlussfassung in der BVV am 24.09. gebeten. Ferner wird berichtet, dass die gegenüberliegende Bebauung (Lidlgrundstück) keine Rückwirkung auf dieses Bauvorhaben hat (siehe auch TOP 8 No. 33).
Herr Lamek (CG Gruppe) bestätigt die erweiterte museale Dokumentation der erhaltenswerten Elemente der Eckertschen Häuser. Ferner wird berichtet, dass gegenüber der BUF eine Absichtserklärung abgegeben wurde, sie als größte Mieterin am Standort zu halten, die Baukörper gegenüber der Vorstellung im Juni nicht verändert wurden und zahlreiche Forderungen übernommen wurden. Der schnelle Einstieg in ein BPlanverfahren resultiere auch aus der Forderung der BUF nach sicher Planbarkeit.
Herr Topius erläutert das dem Ausschuss vorliegende inhaltliche Nutzungskonzept und das Positionspapier(siehe Anlagen), in dem die in der Sommerpause erzielten Verhandlungsergebnisse dokumentiert sind.
Ein Bürgerdeputierter merkte an, dass sich die Neubauten vor dem Hintergrund der Beseitigung der Baudenkmäler an der Rigaer Straße besser in die Umgebung einfügen sollten, z.B. in der Fassadengestaltung, durch die Wahl von Schräg- statt Flachdächern und die Ausbildung einer Erdgeschosszone mit überwiegend öffentlichen Nutzungen. Zudem sollte die Zahl der Vollgeschosse von sieben auf sechs verringert werden. Es sollte auch geprüft werden, ob gegen den auffälligen Überhang an 2-Zimmer-Wohnungen etwas gemacht werden kann. Aus dem Ausschuss wird deutliche Kritik an der Verdichtung an diesem Ort geübt und auf den Beschluss nach preiswerten Wohnraum verwiesen. Ferner wird bemängelt, dass die Vorlagen erst wenige Stunden vor der Sitzung übermittelt wurden und zumeist keine Zeit war, diese durchzuarbeiten.
BezStR Herr Panhoff bringt seine Verwunderung zum Ausdruck und verweist auf den vereinbarten Ablauf, nach dem, nach der Präsentation im Juni, schnellstmöglich das BPlanverfahren begonnen werden sollte. Der Aufstellungsbeschluss impliziere nicht, dass die Planung unveränderlich fest stehe. Ferner erläutert BezStR Herr Panhoff, dass es sich hier mit der Schaffung von preiswerter Gewerbefläche um einen Sonderfall handle, der im Sinne der Musterverfahren städtebaulicher Verträge der Senatsverwaltung sei.
Der Ausschussvorsitzende verweist darauf, das der Aufstellungsbeschluss nicht der Zustimmung der BVV bedürfe und damit keine Dringlichkeit gegeben sei, die VzK sofort abzustimmen.
Die Drucksachen DS/1331/IV und DS/1332/IV werden auf Antrag der Fraktion der SPD vertagt.
Herr Lamek sieht in dem Verhalten des Ausschusses, über die VzK nicht zu befinden und gleichzeitig die Beschlussempfehlung, die inhaltlich auf dem vorliegenden Konzept aufbaut, zu verabschieden, einen unverständlichen Widerspruch.
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