Auszug - Nachträgliche Genehmigung der 2013 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 09.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/1288/IV Nachträgliche Genehmigung der 2013 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und WeiterbildungVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen

Nachtrag zum Protokoll:

 

1. Aus dem Titel 3720 54053 werden Veranstaltungen und Ausstellungen in den einzelnen Standorten des Fachbereiches Kultur finanziert.

 

2. Zum Titel 3730 63621 "Beiträge an die Unfallkasse":

Entsprechend der Satzung der Unfallkasse Berlin müssen die Aufwendungen, die sich aus Versicherungsfällen in der Umlagegruppe 42 (Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen) ergeben, von den Bezirksverwaltungen getragen werden.

Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Schüler. Der Umlagebetrag richtet sich nach den voraussichtlichen Aufwendungen aus Schadensfällen. Er wird jährlich festgesetzt und ist somit nicht kalkulierbar. Für den in 2013 zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz lag der Umlagebetrag des Jahres 2011 zur Haushaltsplanaufstellung 2012/13 zugrunde. Dass hier ein Mehrbedarf entstanden ist, ist letztlich reiner Zufall. Läge das Ist unter dem geplanten Ansatz, wäre ein entsprechendes Plus die Folge.

Es gibt für diesen Titel generell keine Basiskorrektur. Die veränderte Zahlung führt dann aber regelmäßig zu einer veränderten Zuweisung zwei Jahre später (siehe nachfolgende Übersicht).

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

 
 

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