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Auszug - Drogenhandel auf dem Sportplatz der Fichtelgebirge-Grundschule
Dem Ausschuss liegen Berichte des Polizeipräsidenten, der Schule und der Kita vor, in denen auf die Problematik unbefugter Nutzung hingewiesen wird. Dem Bezirksamt liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen vor.
Im Ausschuss besteht Konsens, den Missstand für die Schule und die Kita zu beseitigen. Jedoch besteht Dissens hinsichtlich der Möglichkeiten des Bezirks, die Drogenpolitik der Bundesrepublik zu beeinflussen. Darüber hinaus wird die Verbindung mit dem Bauantrag des Bildungswerks (Einbau von Fenstern) zur Lösung der Drogenproblematik problematisch und im Ergebnis als nicht zielführend gesehen. BezStR Herr Panhoff weist darauf hin, dass der Bauantrag genehmigt, jedoch eine Befreiung nicht erteilt werden wird.
Der Antragsteller ändert seinen Antrag wie folgt ab:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu überprüfen, welche Möglichkeiten im Rahmen des Bauvorhabens des benachbarten BildungsWerk Kreuzberg bestehen, den Drogenhandel und oder -konsum auf dem Sportplatz der Fichtelgebirge-Grundschule zu bekämpfen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Der BVV ist bis März 2014 zu berichten.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, den geänderten Antrag abzulehnen.
Der Ausschussvorsitzende wird gebeten, der Schule und der Kita das Protokoll der Ausschusssitzung zukommen zu lassen. |
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