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Auszug - Freudenberg-Areal
BezStR Herr Panhoff berichtet, dass neue verlässliche Informationen nicht vorliegen. Auf dem Areal besteht Planungsrecht nach § 34 BauGB. Die Frage die dahintersteht ist die, ob das was da gebaut werden soll auch gebaut werden kann. Nach Auffassung des Bezirks nicht, was anderes aber schon. Der Widerspruch befindet sich noch in Prüfung bei der Senatsverwaltung. |
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