Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:25 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungsraum 1063/65
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BzBm Herr Dr

BzBm Herr Dr. Schulz (auch auf Nachfrage):

 

  • Das Vorhaben Liebigstr. 61-63 wurde, wie von der BVV beschlossen, vom Bezirksamt abgelehnt. Ob ein Widerspruch eingelegt wurde, kann heute nicht beantwortet werden.
    In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für die Liebigstr. 60 ein Umplanung erforderlich ist. Sollte dafür Anträge auf Befreiungen erforderlich sein, würde das Bezirksamt anlag der Häuser 61-63 handeln.
     
  • Negativzeugnisse wurden beantragt für
    a) Dragonergelände
    b) Stralauer Allee 15
    c) Mühlenstraße 33a-36, 45-46 und 31-33
    Zu b und c liegen nicht die rechtlichen Voraussetzungen für ein bezirkliches Vorkaufrechts vor, so dass die Zeugnisse nicht abgelehnt werden können.
    Negativzeugnisse werden bei Stadtplanungsamt angefordert, wenn Grundstücke zum Verkauf stehen.
     
  • Die Situation auf dem RAW-Gelände ist unübersichtlich. In einem gestrigen Gespräch mit den Isländern wurde die rechtliche Wechselwirkung zwischen der R.E.D und den Isländern erörtert. Ferner haben sich die Isländer zurückhaltend dazu geäußert, welche städtebauliche Neustrukturierungsstrategie betrieben wird. Allerdings bestehe grundsätzliche Bereitschaft für eine 15 jährige Zwischennutzung durch RAW Tempel e.V. und five-o. Auch ein Erbbaurechtsvertrag wird nicht ausgeschlossen. Es solle nun parallel ein Mietvertragsentwurf und ein Erbbaurechtsvertrag verhandelt werden.
     
  • As heutige Gespräch zwischen drei Eigentümern und Mieter*innen des Riehmers Hofgarten sind aus Sicht des Bezirksamts gut verlaufen. Eine Fortsetzung Ende Juni ist geplant. Nur bei einem Eigentümer (Hagelberger Str.) ist die Umwandlung in Eigentum mit der Grundbucheintragung abgeschlossen. Bei den beiden anderen sind bisher die Abgeschlossenheitsbescheinigungen noch nicht beantragt.
    Auf Nachfrage berichtet BzBm Herr Dr. Schulz, dass er vermute, dass eine entsprechende Verordnung auf Landesebene nur dann nicht mehr greifen kann, wenn die Grundbucheintragung erfolgt ist.
     

Bei der den Ausschussmitgliedern zugegangene Email zum Freudenberg-Areal handelt es sich in der Anlage um die Kompromisslösung.
 

 
 

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