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Auszug - Verschiedenes
Auf Nachfrage führt BezStR Herr Panhoff aus, dass er im Zuge der Diskussion über die Radio eins Veranstaltung von der Idee der nahe dem Gleisdreieckpark gelegene Kirche eine Open-Air-Messe" zu veranstalten gehört hat. Sofern die Messe nicht genehmigungspflichtig ist, kann sie auch nicht untersagt werden. Das im Park gelegene Amphitheater sei für die öffentliche Nutzung bestimmt. Sofern Bedarf an einer rechtlichen Prüfung bestehe, sei eine Schriftliche Anfrage sinnvoll.
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