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Auszug - Künstlerische Ausstellungen an der West-Side-Gallery realisieren
Auf Nachfrage wird berichtet, dass es eines formellen Antrags, gestellt durch Frau Goehler, bedarf. Der Genehmigungsprozess gestaltet sich so, dass die Genehmigung vom Bezirk selbst ausgestellt wird. Zuständig ist die unter Denkmalschutzbehörde, die im Einvernehmen mit der Oberen Denkmalschutzbehörde entscheidet. Bereits vorab ist informell geklärt, dass das Einvernehmen nicht beeinträchtigt ist. Ferner wird berichtet, dass im Hinblick auf das noch zu erstellende Gesamtkonzept, der Genehmigungsprozess für temporäre Ausstellungen voraussichtlich in Form eines Jahres- oder Zweijahresprogramms genehmigt werden kann. Eine besonders wichtige Voraussetzung ist, dass die Mauer in ihrer Substanz nicht beeinträchtigt wird, die durch den Nachweis von Kai Wiedenhöfer (Rückstandfreie Ablösbarkeit der Beklebung) erbracht wurde. BezStR’in Frau Herrmann berichtet, dass das Bezirksamt beabsichtigt, der BVV bis zur Sommerpause ein Gesamtkonzept vorzulegen. Reaktionen auf die Ankündigung (Berichterstattung) von ‚wall on wall’ liegen dem Bezirksamt nicht vor.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (N-SPD, CDU), den Antrag anzunehmen.
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