Auszug - Bauanträge - neu - A) Singerstr. 32-35 B) Grimmstr. 23 C) Obentrautstr. 60-62 D) Colbestr. 21 E) Boxhagener Str. 26 F) Andreasstr. 76-78 G) Franz-Mehring-Platz 6 H) Willibald-Alexis-Str. 34 I) Petersburger Str. 14-16  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

A)

A)     Singerstr. 32-35
Das Gebäude mit 71 Wohneinheiten fügt sich in die prägende Eigenart der Umgebung (10-Geschosser) ein und ist nach §34 Abs. BauBG zu genehmigen.
 

B)     Grimmstr. 23
Vorstellung in der nächsten Sitzung.
 

C)    Obentrautstr. 60-62
Liegt dem Stadtplanungsamt noch nicht vor.
 

D)    Colbestr. 21
Dachgeschossausbau; Umbau zu einer Wohneinheit. Hofseitiger Anbau eines Aufzugs. Nach §34 BauBG genehmigungsfähig.
 

E)     Boxhagener Str. 26
Aufgrund einer notwenigen Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt erfolgt der Bericht in der nächsten Sitzung.
 

F)     Andreasstr. 76-78
Beantragt und genehmigungsfähig ist die Errichtung eines Hotels (7-Geschossig mit 22 m Traufhöhe) mit 246 Zimmern.
 

G)    Franz-Mehring-Platz 6
Es handelt sich um die Rückstellung der ehemaligen Kaufhalle. (Die Kaufhalle umfasste ca. 1500 qm und wurde in zwei Einheiten aufgeteilt, die nun wieder zu einem Markt mit Vollsortiment zusammengeführt werden sollen. Hier wurde aufgrund der schwierigen Einzelhandelssituation eine Ablehnung formuliert.)
 

H)    Willibald-Alexis-Str. 34
Umbau eines Dachgeschosses zu einer Wohnung. Damit wird eine GFZ von 3,59 erreicht. Nach einer Änderung der Planung verringert sich die Wohnfläche und dafür wird eine Terrasse angebaut. Die GFZ verringert sich auf 3,57. Da innerhalb der Baugenehmigung aus 2011 ist der Umbau zu geneehmigen.
 

Petersburger Str. 14-16
Liegt dem Stadtplanungsamt noch nicht vor.
 

 
 

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