Auszug - Konzept zur Umsetzung des geforderten Abbaus von Vollzeitäquivalenten (VZÄ)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0462/IV Konzept zur Umsetzung des geforderten Abbaus von Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Finanzen, Personal und StadtentwicklungVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
 
Wortprotokoll

Grundlage für die Vorlage ist, so BzBm Herr Dr

Grundlage für die Vorlage ist, so BzBm Herr Dr. Schulz, die in Anlage 1 dargestellte Vergleichstabelle SenFin. Anlage 2 bildet das Abbauprozedere bis 2016 ab. Dieser Tabelle liegen zugrunde:

 

1.      die bezirkspolitische Entscheidung, die regionalisierten Aufgaben vom Stellenabbau auszunehmen;

2.      das bis 31.12.2016 bekannte altersbedingte Ausscheiden (Vollendung 65. Lebensjahr) von Mitarbeiter/innen;

3.      die Verteilung auf die Abteilungen anhand der Personalstärke der Abteilung und der einhellige Wunsch aller Abteilungs-, LuV- und SE-Leitungen, nach einer planungssicheren Personalzielzahl (jährlichen Abbaurate) für die Abteilung;

4.      die Tatsache, den Anteil der kommunalen Mitarbeiter/innen im JC in der maximalen Stellenanzahl auszuschöpfen, denn nach einer Bedingung von SenFin fließt eine Reduzierung des kommunalen Anteils nicht in die VZÄ-Zielzahl ein. Dem hingegen reduziert der Wechsel von Mitarbeiter/innen aus dem Bezirksamt auf freie Stellen im JC die VZÄ-Zielzahl.

5.      der Einstellungskorridor (Differenz aus bekanntem Ausscheiden und der Personalzielzahl für die Abteilung) wird linear im Verhältnis zum Ausscheiden gebildet.

 

Das Erreichen der Personalzielzahl liegt in der Verantwortung der Abteilung. So sind innerhalb dieses Rahmens auch Einstellungen möglich. Der Prozess wird durch ein stellenbezogenes Controlling (gleichzeitig Berichtswesen an SenFin) begleitet.

 

Ferner berichtet BzBm Herr Dr. Schulz aus einer ersten Verhandlungsrunde mit Sts Feiler zu folgenden Sachverhalten und Ergebnissen:

 

a)      10 Beschäftigte wurden in 2012 aus dem ZEP übernommen. Da ab 2013 aus dem ZEP zurückkehrende Mitarbeiter/innen durch SenFin weiterfinanziert werden, sollen die 10 aus der Berechnung herausgenommen werden. Ergebnis: abgelehnt.
 

b)      Die Einstellung von 4 Auszubildenden wird nicht auf das Einstellungskontingent angerechnet. Ergebnis: abgelehnt.
 

c)      Die Einstellung von 8-10 Mitarbeiter/innen für in den regionalisierten Aufgaben ausscheidende Mitarbeiter/innen wird nicht auf das Einstellungskontingent angerechnet. Ergebnis: abgelehnt.
 

d)      Ca. 10 Mitarbeiter/innen befinden sich im Dezember 2016 voraussichtlich in der ATZ, sind jedoch noch nicht ausgeschieden. Diese Stellen sollen auf die VZÄ-Zielzahl angerechnet werden. Ergebnis: abgelehnt.
 

e)      10-11 schwerbehinderte Beschäftigte im Personalüberhang werden bis Dezember 2016 voraussichtlich noch nicht ausgeschieden sein. Eine Versetzung in den ZEP war aufgrund der Regelungen durch SenFin nicht möglich. Diese Stellen sollen unberücksichtigt bleiben. Ergebnis: anerkannt.

 

Für Anfang 2013 wird für die BVV eine Vorlage vorbereitet, die die Umsetzung des Stellenabbaus jeder Abteilung und die damit verbundene aufgabenkritische Betrachtung beinhaltet. Oberste Priorität des Bezirksamts sei es, keine Einrichtungen zu schließen. 

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss, die regionalisierten Aufgaben aus der Freistellung des Stellenabbaus herauszunehmen oder ganz abzugeben, erläutert BzBm Herr Dr. Schulz, dass eine Abgabe nur mit einer Änderung des AZG möglich sei. Hinsichtlich eines Stellenabbaus sind die Ausführungen (rote Nummer 0541) eindeutig.

 

Der Ausschuss diskutiert intensiv über die Möglichkeiten, in der Abbauphase den Wissenstransfer sicherzustellen. Eine vorgeschlagene Option ist, die Einstellungen jeweils um ein halbes Jahr vor das Ausscheiden vorzuverlegen.

 

Wie bereits auch in einer schriftlichen Anfrage nachgefragt, wird BzBm Herr Dr. Schulz eine detaillierte Aufstellung aller in der Anlage 2 enthaltenen und bis 2016 auslaufenden Zeitverträge (ergänzt um den Hinweis, ob eine Weiterbeschäftigung erforderlich ist) nachreichen.

 

 
 

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