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Auszug - Frankfurter Allee 55
Es handelt sich um ein Vordergebäude, zwei Quergebäude in zweiter und dritter Reihe einem Seitenflügel und einem dahinter gelegenen Fabrikgebäude (alle leerstehend bzw. ungenutzt). Geplant ist bei den Wohngebäuden der Dachgeschossausbau, Anbau von Balkonen, Einbau von Aufzügen, energetische Sanierung, der Bau einer Tiefgarage und die Umwandlung des Fabrikgebäudes in ein Wohngebäude. Bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauBG und ist zu genehmigen.
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