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Auszug - Berlin Arbeit - öffentlich geförderte Arbeit
BzStR Mildner-Spindler berichtet:
über die Perspektiven und Organisationsformen öffentlich geförderter Arbeit nach der Instrumentenreform und nach der Neuorientierung durch das Land Berlin. Das Konzept der Landesregierung wurde öffentlich vorgestellt und in im Internet zugänglich. Das Bezirksamt begrüßt die neue Prämisse der Schwerpunktsetzung, der Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt, womit die Instrumente der Beschäftigung und Beschäftigungsförderung aber, auch der öffentlich geförderten Beschäftigung ein Stück in den Hintergrund rücken. Obwohl die Auswirkungen, insbesondere für den Bezirk, noch nicht beurteilt werden können, zeichnet sich ein positives Bild der Joboffensive ab. So konnte Berlin im Ranking von 19 Einrichtungen aus verschiedenen eine Umkehr, d.h. statt einen der hinteren Plätze zu belegen, liegt Berlin nun im vorderen Bereich, erzielen. Unter den Berliner JobCentern belegt Friedrichshain-Kreuzberg den ersten Platz.
Herr Felisiak, Geschäftsführer Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg berichtet:
dass mit der strategischen Ausrichtung auf den Bereich arbeitsmarktnaher Instrumente der Anteil für den beschäftigungsschaffenden Sektor auf ca. 25 % der Mittel reduziert wird. Der Gesetzgeber hat eine Deckelungen (z.B. Förderung 1. Arbeitsmarkt max. 2 Jahre) – weg vom 2. Und 3. Arbeitsmarkt vorgenommen., da festgestellt wurde, dass diese Beschäftigungen nicht in den 1. Arbeitsmarkt führen. Zudem soll aufgrund des Fachkräftemangels verstärkt in Aus- und Weiterbildung investiert werden. Obwohl zunehmend festgestellt wird, dass Arbeitgeber und Träger im gemeinnützigen Bereich nicht immer die Personenkreise beschäftigen wollen, für die diese Instrumente gedacht sind, soll im Bezirk das Angebot der öffentlich geförderten Beschäftigung bedarfsgerecht aufrecht erhalten werden. Aktuell liegt die Zahl der Integrationen in Beschäftigung bei 5.866 gegenüber Juli 2011 mit 5.032. Währen durch die Kundenreduzierung im SGB III-Bereich Stellen abgebaut werden mussten, konnte die Zahl der Vermittlungsfachkräfte erhöht und deren Befristung aufgehoben werden.
Die Möglichkeit zur Vermittlung von SeniorInnen (Seniorenarbeit) ist über das Jobcenter nicht möglich, nach der gesetzlichen Grundlage eine Vermittlung nur bis zum Eintritt ins Rentenalter möglich ist.
Auf Wunsch des Ausschusses wird geprüft, eine statistische Erfassung nach Arbeitsform und eventuellen Ergänzungsmitteln und eine Statistik nach männlich/weiblich, alt/jung, Akademiker/gering qualifiziert oder Tätigkeit in Zeitarbeitsfirmen zu erstellen. Eine Auswertung nach Migrationshintergrund ist nicht möglich.
BzStR Mildner-Spindler weist abschließen auf die stattgefundene Fachtagung zum Thema Älterer und Armutsrisiko Alter hin. Ein Schwerpunkt hier war die Situation der Generation
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