Auszug - Stand des Bauvorhabens Café und Restaurant am Spreewaldplatz  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtplanung und Bauen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 07.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Familie Karabulut stellt den Ausschussmitgliedern mit Unterstützung der CDU erneut die Problematik Ihres Cafés und Restaur

Die Familie Karabulut stellt den Ausschussmitgliedern mit Unterstützung der CDU erneut die Problematik Ihres Cafés und Restaurants dar.

 

Sie setzen sich dafür ein, dass sie Ihre Dachterrasse als Schankgarten nutzen können, Ihr Pachtvertrag in einen Erbpachtvertrag umgewandelt wird, sowie dass die hinterlegten 20.000,-€ für die Kaution nun nach Erfüllung der daran gebundenen Auflagen zurückerhalten.

 

Herr Dr. Schulz erklärt, dass die Baugenehmigung damals sehr zügig erteilt wurde, nachdem die Familie Karabulut den Ausschuss um Unterstützung ersuchte. Auf diese Baugenehmigung erfolgte kein Widerspruch, auch nicht gegen die Auflagen, welche folgende waren:

 

1.                  Das Dach als Schankvorgarten zu nutzen ist nicht zulässig, da dies nach geltendem Lärmschutz - Immissionsschutzgesetz zu laut wäre.

2.                  Bau weiterer Aufbauten waren ebenfalls untersagt.

 

An beide Auflagen habe sich die Familie nicht gehalten und das Bezirksamt hat mit diesen Auflagen nach geltendem Recht beschieden.

 

Die Familie Karabulut klagt gegen das Bezirksamt.

 

Die Fraktion der CDU legt folgenden Antrag zur Beschlussfassung vor:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Genehmigungsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Gastronomiebetrieb Spreewaldplatz 6a hinsichtlich folgender Punkte erneut zu prüfen und ggf. die in dem Widerspruch vom 08.januar 2008 angefochtenen Auflagen aufzuheben - möglicherweise im Wege der Rücknahme (§ 48 VwVfG) oder des Widerrufs (§ 49 VwVfG):

-          Nutzung des Schankvorgartens, Zelte und mobile Anlagen

-          Nutzung der Dachterrasse für Gastronomiezwecke

Hinderungsgründe bei der Genehmigungserteilung sind der BVV bis zum 30. Juni 2008 mitzuteilen.

 

Dieser Antrag wurde von der Fraktion der SPD um folgenden Punkt erweitert:

-          Rückzahlung der Kaution in Höhe von 20.000 Euro

 

 

Die Ausschussmitglieder geraten in eine ausführliche Diskussion und beschließen, diese auf den 20.05.2008 zu vertagen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 
 

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