Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses (Int)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses (Int)
Gremium: Integrationsausschuss
Datum: Mi, 16.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung der Arbeit der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus KIgA e.V. Gast: Dervis Hizarci      
Ö 3  
Antidiskriminierungsbeauftragte für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg
DS/1022/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und  Verweisberatung hinaus eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Absprache mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes arbeiten.

 

Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden: 

 

  • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz r Beschwerdeführende bzw. Betroffene)
  • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd]) in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,
  • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften, Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.
  • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen
  • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie
  • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen, Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten Strukturen
  • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit  und Qualitätssicherung
  • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule
  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt.

 

 

Begründung:
 

Laut der Schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus „Diskriminierung von Schüler*innen an Berliner Schulen“ finden nach wie vor Diskriminierungen an Berliner Schulen statt (Drucksache 18/16794). Für eine bessere Dokumentation, eine niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeit und die Ermutigung insbesondere von Schüler*innen, die Diskriminierungserfahrung machen, ist es elementar, im Bezirk über die ADB des Bezirkes eine Beschwerdestelle einzurichten, damit die Schüler*innen über kurzen Weg vertrauensvoll über ihre Erfahrungen sprechen und ggf. entsprechende Maßnahmen und Sanktionen gegen Diskriminierungsvorfälle an Schulen ergriffen werden können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Schule und Sport
  • Ausschuss für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer
  • Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)

 

 

SchulSport 13.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Absprache mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes arbeiten.

 

Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:

 

  • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz für Beschwerdeführende bzw. Betroffene)
  • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd]) in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,
  • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften, Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.
  • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen
  • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie
  • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen, Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger  Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten Strukturen
  • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung
  • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule
  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt.

 

Eine genaue Stellenbeschreibung und Eingruppierung ist vorzunehmen. Bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sollen Verhandlungen mit dem Senat über eine Kofinanzierung geführt werden.

 

Daraus resultierend soll die finanzielle Ausgestaltung der Stelle im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 festgeschrieben werden.

 

 

Int 16.01.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes und im Rahmen der Antidiskrimierungsstrategie der Senatsverwaltung für Bildung arbeiten.

 

Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:

 

  • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz für Beschwerdeführende bzw. Betroffene)
  • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd])

in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,

  • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften,

Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.

  • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen
  • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen

und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie

  • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen,

Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten

Strukturen

  • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung
  • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen

aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule

  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt
  • Regelmäßige Arbeitstreffen mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes (Sen B/F).

 

 

PHI 26.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes und im Rahmen der Antidiskrimierungsstrategie der Senatsverwaltung für Bildung arbeiten.

 

Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:

 

  • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz für Beschwerdeführende bzw. Betroffene)
  • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd])

in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,

  • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften,

Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.

  • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen
  • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen

und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie

  • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen,

Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten

Strukturen

  • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung
  • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen

aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule

  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt
  • Regelmäßige Arbeitstreffen mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes (Sen B/F).

 

Eine genaue Stellenbeschreibung und Eingruppierung ist vorzunehmen. Bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sollen Verhandlungen mit dem Senat über eine Kofinanzierung geführt werden.

 

Daraus resultierend soll die finanzielle Ausgestaltung der Stelle im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 festgeschrieben werden.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) r die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes und im Rahmen der Antidiskrimierungsstrategie der Senatsverwaltung für Bildung arbeiten.

 

Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:

 

  • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz für Beschwerdeführende bzw. Betroffene)
  • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd])

in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,

  • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften,

Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.

  • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen
  • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen

und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie

  • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen,

Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten

Strukturen

  • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung
  • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen

aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule

  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt
  • Regelmäßige Arbeitstreffen mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes (Sen B/F).

 

Eine genaue Stellenbeschreibung und Eingruppierung ist vorzunehmen. Bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sollen Verhandlungen mit dem Senat über eine Kofinanzierung geführt werden.

 

Daraus resultierend soll die finanzielle Ausgestaltung der Stelle im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 festgeschrieben werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 14.08.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Jugendhilfeausschuss
  • Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen und Rechnungsprüfung (federführend)

 

 

PHI 28.08.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

   
    28.11.2018 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.34 - überwiesen
   
   
    06.12.2018 - Ausschuss für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer
    Ö 3 - gegenstandslos
   
   
    13.12.2018 - Ausschuss für Schule und Sport
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    16.01.2019 - Integrationsausschuss
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    29.01.2019 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
    Ö 2 - vertagt
   
   
    26.02.2019 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    27.02.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    14.08.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.11 - überwiesen
   
   
    29.08.2019 - Ausschuss für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    29.08.2019 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    29.08.2019 - Integrationsausschuss
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    29.08.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    25.09.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 4  
Endlich eine echte, bedarfsorientierte Deutschförderung an Schulen – und keine, die sich an der fragwürdigen Kategorie „nichtdeutsche Herkunftssprache“ orientiert  
Enthält Anlagen
DS/1024/V  
Ö 5  
Aktuelle Situation Geflüchtete im Bezirk      
Ö 6  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7  
Bericht aus dem Migrationsbeirat      
Ö 8  
Verschiedenes      
               
 
 

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