Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung
Gremium: Ausschuss für Kultur und Bildung
Datum: Di, 12.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass:
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
- nicht öffentlich - Projektförderung 2019: Bezirkskulturfonds und Projektfonds kulturelle Bildung      
Ö 3     Ab 19.00 Uhr gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer      
Ö 3.1  
Benennung einer Straße nach Audre Lorde  
Enthält Anlagen
DS/0678/V  
Ö 3.2  
Benennung der „Straße ohne Namen“ zwischen Straße der Pariser Kommune / Franz-Mehring-Platz und Koppenstraße nach Inge Meysel  
Enthält Anlagen
DS/0977/V  
Ö 3.3  
Gemeinsame Sitzung zum Berlin Lesbian Non-Binary Festival am 7.3.2019      
Ö 3.4     - Ende der gemeinsamen Beratung -      
Ö 4  
Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023  
Enthält Anlagen
DS/1112/V  
Ö 5  
East Side Gallery      
Ö 5.1  
Bericht vom 1. Runden Tisch East Side Gallery bei der Stiftung Berliner Mauer      
Ö 5.2  
Die East Side Gallery als Unesco-Weltkulturerbe vorschlagen
Enthält Anlagen
DS/0181/V  
Ö 5.3  
Entwicklung eines umfassenden Konzepts für die East Side Gallery  
Enthält Anlagen
DS/0312/V  
Ö 5.4  
Gestaltung des Übergabevertrags der East Side Gallery an die Stiftung Berliner Mauer  
Enthält Anlagen
DS/0506/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Übertragung der East Side Gallery und der dazu gehörenden, sich noch im bezirklichen Besitz befindlichen Grünflächen und Areale auf dem ehemaligen Todesstreifen an die Stiftung Berliner Mauer im Übergabevertrag verbindlich vereinbart wird:

 

  1. Dass mindestens einmal im Jahr denr die East Side Gallery sich einsetzenden zivilgesellschaftlichen Initiativen, Künstler*innen und Expert*innen Gelegenheit geboten wird, ihre Ideen und Vorstellungen bezüglich des Umgangs mit der East Side Gallery und den potentiellen Aktivitäten rund um die East Side Gallery im Rahmen eines runden Tisches zu artikulieren. Diskussionen und Empfehlungen dieses Gremiums sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden um auch zukünftig dem Charakter der East Side Gallery als durch die Aneignung der ehemaligen Grenzanlage durch Künstler*innen und Zivilgesellschaft transformierten lebendigen Denkmals gerecht werden zu können. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Umsetzung von Empfehlungen dieses Gremiums, die über denkmalpflegerische Fragen und Konzepte hinausgehen, ermöglicht wird.

 

  1. Dass auch zukünftig am ehemalige Todesstreifen und an der Rückseite der Mauer, der sogenannten West Side Gallery,  die Möglichkeit der künstlerischen Auseinandersetzung mit den Themen Mauern, Grenzen, Teilung, Flucht, Vertreibung und Migration stattfinden kann und damit die besondere Symbolkraft und Geschichte dieses Ortes in aktuellen künstlerischen Annäherungen, Reflexion und Interventionen eine Fortführung findet, die diese aufgreift und immer wieder neu ins Jetzt transformiert. Die Entscheidung über die Realisierung konkreter Projekte und künstlerische Interventionen soll auch zukünftig gemeinsam mit der bezirklichen Kommission Kunst im öffentlichen Raum getroffen werden. Mindestens einmal im Jahr sollen für mindestens drei Monate Installationen nach dem Modell der allgemein positiv bewerteten künstlerischen Interventionen von Kai Wiedenhöfer „WALLonWALL, „WARonWALL“ und Stefan Roloff „BEYOND THE WALL“glich gemacht werden.

 

  1. Dass insbesondere was die „Bespielung“ des Areals zwischen Mauer und Spree, also des ehemaligen Todesstreifens betrifft, auch zukünftig der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in alle Entscheidungen Mitspracherechte erhält.

 

 

 

Begründung:

 

Zur Umsetzung des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, dafür Sorge zu tragen, dass die Kunstwerke der East Side Gallery auch zukünftig gepflegt, regelmäßig restauriert und die Informationen vor Ort erweitert werden, wird die Übertragung des Denkmals und der sie umgebenden Flächen aus bezirklichem Besitz an die Stiftung Berliner Mauer diskutiert. Entsprechende Mittel dafür sind im Haushaltsplan für den nächsten Doppelhaushalt eingestellt.

 

Die Übertragung der East Side Gallery und der sie umgebenden Flächen an die Stiftung Berliner Mauer scheint zunächst grundsätzlich eine positive und begrüßenswerte Perspektive für die East Side Gallery, da damit eine adäquate denkmalgerechte Pflege und der technische Unterhalt des Geländes mit einer denkmalpflegerischen und historischen Expertise ermöglicht werden könnte, die der Bezirk aufgrund mangelnder personeller und finanzieller Ausstattung so nicht leisten kann.

 

Zu begrüßen ist weiterhin die Ankündigung von Prof. Dr. Klausmeier, des Präsidenten der Stiftung, dass „ein Konzept für politisch-historische Bildung umgesetzt werden soll, damit dort Informationen zum Ort und Bildungsprogramme angeboten werden können. (…) Der Ort muß endlich erklärt werden, damit gerade Menschen, die die Zeit der Teilung nicht erlebt haben, eine Chance haben zu verstehen, wo sie sich befinden“, fordert Klausmeier. Er setze sich dafür ein, die zwei Bedeutungsebenen dieses „wichtigen, historischen und einzigartigen Ortes“ zu erklären: Die Zeit von Mauer und Teilung bis 1989 und die künstlerische Aneignung nach 1990.

 

Doch diesem die East Side Gallery umfassende Mauerabschnitt am Spreeufer, der ehemaligen Grenze zwischen Ost und West, Friedrichshain und Kreuzberg, ist in der Zeit nach dem Mauerfall und seiner Bemalung durch die Künstler*innen der East Side Gallery zudem eine dritte Bedeutungsebene eingeschrieben. Nämlich die einer sich fortsetzenden Aneignung und Transformation durch Künstler*innen und Besucher*innen, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Einzelpersönlichkeiten, die den Charakter dieses Mauerabschnitts als gleichzeitiges Symbol von Teilung und deren friedlicher Überwindung fortschreibt mit aktuellen künstlerischen Interventionen und zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzungen mit Mauern und Grenzen heute, den immer wieder erwachenden und enttäuschten Hoffnungen auf Überwindung derselben, den Themen Flucht, Vertreibung, Migration und dem Leben und Leiden hinter den immer noch existierenden und wuchernden Mauern unserer Gegenwart.

 

Anders als etwa die Gedenkstätte Bernauer Straße, andere noch erhaltene Mauerabschnitte ist die East Side Gallery ein Denkmal, das ohne die fortwährende Aneignung und Transformation, ohne das künstlerische und zivilgesellschaftliche Engagement so nicht existieren würde.

 

Eine Reduzierung auf die beiden oben genannten historischen Bedeutungsebenen würde sie einer ihrer wesentliche Eigenschaften berauben, nämlich des Charakters eines lebendigen Denkmals und Ortes, wo durch demokratische Aneignung „von unten“ Historie und Gegenwart immer wieder neu in Bezug gesetzt werden und damit die besondere Geschichte dieses Ortes fortgeschrieben wird. Ohne die Möglichkeit, diese Auseinandersetzung genau an diesem Ort fortzuführen zu können, würde nicht nur die East Side Gallery einen wesentlichen Teil ihrer Faszination einbüßen, sondern auch diejenigen, die sie erst zu dem gemacht haben, was sie nun ist, quasi enteignet werden.

 

Hier nun ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Ort nicht zu einem bloßen historischen Denkmal für die Besucher*innen Berlins erstarrt, sondern seinen Bürger*innen, den Künstler*innen und zivilgesellschaftlichen Initiativen, deren Engagement die East Side Gallery immer wieder neu erschaffen und gesichert haben, auch weiterhin die aktive Teilhabe an deren Zukunft zu ermöglichen.

 

 

BVV 08.11.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

  • Ausschuss für Kultur und Bildung
  • Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)

 

 

KuBi 15.11.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Übertragung der East Side Gallery und der dazu gehörenden, sich noch im bezirklichen Besitz befindlichen Grünflächen und Areale auf dem ehemaligen Todesstreifen an die Stiftung Berliner Mauer im Übergabevertrag verbindlich vereinbart wird:

 

  1. Dass mindestens einmal im Jahr den für die East Side Gallery sich einsetzenden zivilgesellschaftlichen Initiativen, Künstler*innen und Expert*innen Gelegenheit geboten wird, ihre Ideen und Vorstellungen bezüglich des Umgangs mit der East Side Gallery und den potentiellen Aktivitäten rund um die East Side Gallery im Rahmen eines runden Tisches zu artikulieren. Diskussionen und Empfehlungen dieses Gremiums sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden um auch zukünftig dem Charakter der East Side Gallery als durch die Aneignung der ehemaligen Grenzanlage durch Künstler*innen und Zivilgesellschaft transformierten lebendigen Denkmals gerecht werden zu können. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Umsetzung von Empfehlungen dieses Gremiums, die über denkmalpflegerische Fragen und Konzepte hinausgehen, ermöglicht wird.

 

  1. Dass auch zukünftig am ehemalige Todesstreifen und an der Rückseite der Mauer, der sogenannten West Side Gallery,  die Möglichkeit der künstlerischen Auseinandersetzung mit den Themen Mauern, Grenzen, Teilung, Flucht, Vertreibung und Migration stattfinden kann und damit die besondere Symbolkraft und Geschichte dieses Ortes in aktuellen künstlerischen Annäherungen, Reflexion und Interventionen eine Fortführung findet, die diese aufgreift und immer wieder neu ins Jetzt transformiert. Die Entscheidung über die Realisierung konkreter Projekte und künstlerische Interventionen soll auch zukünftig gemeinsam mit der bezirklichen Kommission Kunst im öffentlichen Raum getroffen werden. Mindestens einmal im Jahr sollen für mindestens drei Monate Installationen nach dem Modell der allgemein positiv bewerteten künstlerischen Interventionen von Kai Wiedenhöfer „WALLonWALL, „WARonWALL“ und Stefan Roloff „BEYOND THE WALL“glich gemacht werden.

 

  1. Dass insbesondere was die „Bespielung“ des Areals zwischen Mauer und Spree, also des ehemaligen Todesstreifens betrifft, auch zukünftig der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in alle Entscheidungen Mitspracherechte erhält.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Übertragung der East Side Gallery und der dazu gehörenden, sich noch im bezirklichen Besitz befindlichen Grünflächen und Areale auf dem ehemaligen Todesstreifen an die Stiftung Berliner Mauer im Übergabevertrag verbindlich vereinbart wird:

 

  1. Dass mindestens einmal im Jahr den für die East Side Gallery sich einsetzenden zivilgesellschaftlichen Initiativen, Künstler*innen und Expert*innen Gelegenheit geboten wird, ihre Ideen und Vorstellungen bezüglich des Umgangs mit der East Side Gallery und den potentiellen Aktivitäten rund um die East Side Gallery im Rahmen eines runden Tisches zu artikulieren. Diskussionen und Empfehlungen dieses Gremiums sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden um auch zukünftig dem Charakter der East Side Gallery als durch die Aneignung der ehemaligen Grenzanlage durch Künstler*innen und Zivilgesellschaft transformierten lebendigen Denkmals gerecht werden zu können. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Umsetzung von Empfehlungen dieses Gremiums, die über denkmalpflegerische Fragen und Konzepte hinausgehen, ermöglicht wird.

 

  1. Dass auch zukünftig am ehemalige Todesstreifen und an der Rückseite der Mauer, der sogenannten West Side Gallery,  die Möglichkeit der künstlerischen Auseinandersetzung mit den Themen Mauern, Grenzen, Teilung, Flucht, Vertreibung und Migration stattfinden kann und damit die besondere Symbolkraft und Geschichte dieses Ortes in aktuellen künstlerischen Annäherungen, Reflexion und Interventionen eine Fortführung findet, die diese aufgreift und immer wieder neu ins Jetzt transformiert. Die Entscheidung über die Realisierung konkreter Projekte und künstlerische Interventionen soll auch zukünftig gemeinsam mit der bezirklichen Kommission Kunst im öffentlichen Raum getroffen werden. Mindestens einmal im Jahr sollen für mindestens drei Monate Installationen nach dem Modell der allgemein positiv bewerteten künstlerischen Interventionen von Kai Wiedenhöfer „WALLonWALL, „WARonWALL“ und Stefan Roloff „BEYOND THE WALL“glich gemacht werden.

 

  1. Dass insbesondere was die „Bespielung“ des Areals zwischen Mauer und Spree, also des ehemaligen Todesstreifens betrifft, auch zukünftig der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in alle Entscheidungen Mitspracherechte erhält.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 12.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

  • Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 12.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    08.11.2017 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.23 - überwiesen
   
   
    15.11.2017 - Ausschuss für Kultur und Bildung
    Ö 2.3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    22.11.2017 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
    Ö 9 - gegenstandslos
   
   
    13.12.2017 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.28 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    12.12.2018 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.9 - überwiesen
   
   
    12.02.2019 - Ausschuss für Kultur und Bildung
    Ö 5.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    27.02.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 14.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 6  
Machen wir das MyFest zukunftsfit!  
DS/1042/V  
Ö 7  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 8  
Themen und Schwerpunkte zukünftiger Sitzungen      
Ö 9  
Verschiedenes      
               
 
 

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