Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt den Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 13-14 (Zapf) dahingehend zu ändern, dass keiner der Gebäuderiegel näher als 30 Meter an das Spreeufer heranreicht. Die Gebäuderiegel ragen im Bebauungsplanentwurf 10 - 20 Meter an das Ufer heran und sollen in einem veränderten Gesamtkonzept umgeplant werden.
Damit sollen vor den Hintergrund des Bürgerentscheids „Spreeufer für alle!“ (DS1521/III) zumindest die 2009 beschlossenen „Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer“ (DS/1354/llI) umgesetzt werden, die als Planungsziel einen 30 Meter breiten unbebauten Bereich entlang der Spree beinhalten.
Ebenfalls soll der Bebauungsplanentwurf auf seine städtebauliche Qualität untersucht werden, z.B. was die Eckausbildung zur Heeresbäckerei angeht sowie die Frage eines „Spreefensters“ (zwei Gebäudeteile) statt eines durchgehenden Baukörpers mit einem wenig einladenden Hofeingang (siehe Planungsleitlinien 2.1.b. „keine vollständige geschlossene Bebauung“).
Die Umplanung soll mit einer Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Dem Ausschuss StadtBW ist laufend zu berichten.
Begründung
Die Spreeuferbereiche in Kreuzberg sind zum großen Teil historisch bis an die Uferkante bebaut. Einen großen Stellenwert hat deshalb die räumliche Qualität der Uferabschnitte, auf denen öffentliche Aufenthaltsqualität am Wasser generiert werden kann. Die Köpenicker Straße 11-14 ist einer der Abschnitte, wo dies der Fall ist. Der angrenzend geplante Brommysteg verstärkt die öffentliche Relevanz der Planung.
Der Bebauungsplanentwurf für das Zapf-Grundstück ermöglicht Gebäuderiegel, die viel zu nah ans Ufer reichen. Hier werden einige wenige hochpreisige Wohnungen nah am Wasser entstehen, der öffentliche Uferfreibereich jedoch unnötig stark verschattet und städtebaulich verstellt. Die räumliche Einengung der Brommystraße zur geplanten Spreebrücke hin, begründet mit einer vagen Gebäudeplanung an der Heerresbäckerei, ist das Gegenteil einer im Bürgerentscheid und den Planungsleitlinien beschlossenen offenen Situation an den Spreeufern.
Eine Umplanung für mehr zusammenhängende Grün- und Freiflächen am Ufer ist ein wichtiger Schritt zur Daseinsvorsorge und ein dauerhafter Gewinn für das Stadtklima. Bei geschickter Umplanung muss die bauliche Nutzung des Grundstücks nicht wesentlich herabgesetzt werden.
Der Bebauungsplanentwurf weist mit dem simplen Kammsystem keine hohe städtebauliche Qualität auf und wurde bislang nicht öffentlich vorgestellt. Vorgestellt wurde 2011 nur der Vorgängerentwurf des Büros Graft. Im Ausschuss für Stadtplanung wurde 2013 zwar der Kammstruktur grundsätzlich zugestimmt, jedoch mit Überarbeitungsbedarf und vorbehaltlich einer Bürgerbeteiligung. Dies wurde wiederholt insbesondere von der damaligen Piratenfraktion eingefordert, jedoch nicht aufgenommen. Nun soll eine Planungsrevision stattfinden, bevor der Bebauungsplanentwurf in die öffentliche Auslegung gerät.
BVV 27.02.2019
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 03.04.2019
Änderungen vom Antragsteller übernommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern der Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 13-14 (Zapf) mit welchen Auswirkungen geändert werden kann, dass keiner der Gebäuderiegel näher als 30 Meter an das Spreeufer heranreicht.
Damit sollen vor den Hintergrund des Bürgerentscheids „Spreeufer für alle!“ (DS1521/III) zumindest die 2009 beschlossenen „Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer“ (DS/1354/llI) umgesetzt werden, die als Planungsziel einen 30 Meter breiten unbebauten Bereich entlang der Spree beinhalten.
Die öffentliche Zugänglichkeit der Grün- und Freiflächen am Ufer, insbesondere für die über die 20 Meter hinausgehenden Bereiche, ist vertraglich abzusichern.
BVV 08.05.2019
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern der Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 13-14 (Zapf) mit welchen Auswirkungen geändert werden kann, dass keiner der Gebäuderiegel näher als 30 Meter an das Spreeufer heranreicht.
Damit sollen vor den Hintergrund des Bürgerentscheids „Spreeufer für alle!“ (DS1521/III) zumindest die 2009 beschlossenen „Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer“ (DS/1354/llI) umgesetzt werden, die als Planungsziel einen 30 Meter breiten unbebauten Bereich entlang der Spree beinhalten.
Die öffentliche Zugänglichkeit der Grün- und Freiflächen am Ufer, insbesondere für die über die 20 Meter hinausgehenden Bereiche, ist vertraglich abzusichern.