Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung
Gremium: Ausschuss für Kultur und Bildung
Datum: Di, 04.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 07.10.2014      
Ö 3  
Bürgerarbeit im Kulturbereich Gast BezStR Herr Mildner-Spindler      
Ö 4  
Besetzung der Jury für den Bezirkskulturfonds      
Ö 5  
Vorstellung FB Leiterin Bibliotheken      
Ö 6  
Vorstellung Nutzungsbefragungsstudie Bibliotheken      
Ö 7  
Theaterkapelle      
Ö 8  
Dragonerareal für kulturelle Nutzungen sichern  
Enthält Anlagen
DS/1363/IV  
Ö 9  
Sicherung des Beamtenwohnhauses Markgrafendamm 24a als Denkmal  
Enthält Anlagen
DS/1366/IV  
Ö 10  
Genehmigung von künstlerischen Installationen, Aufmerksamkeits- und Gedenkzeichen im öffentlichen Raum nur nach vorheriger Konsultation der bezirklichen Expert*innengremien!  
Enthält Anlagen
DS/1367/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt: Anfragen, Anträge, Genehmigungsersuchen und dergleichen Angelegenheiten, die in der Abteilung Planen, Bauen und Umwelt eingehen und künstlerische Installationen im öffentlichen Raum sowie Aufmerksamkeitszeichen und Gedenkzeichen jedweder Form und Ausführung betreffen – auch und insbesondere im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes –, erfordern nach Eingang und vor Genehmigung durch die Abteilung zwingend eine Befassung in der bezirklichen Gedenktafelkommission bzw. Kommission Kunst im öffentlichen Raum. Die Beurteilung durch die Kommission/en soll maßgebend in das Genehmigungsverfahren einfließen.

 

Begründung:

 

Über Kunst lässt sich bekanntlich streiten, und ob ein künstlerisches Objekt seinem Anliegen gerecht wird, obliegt in erster Linie der persönlichen Betrachtung. Anders bei Installationen im öffentlichen Raum. Hier darf die Festlegung von Sinn, Zweck, Anliegen und Gestaltung nicht allein Angelegenheit zwischen Bauamt und (i.d.R. privatem) Projektentwickler/Bauunternehmen sein. Es erfordert vielmehr eine öffentliche Auseinandersetzung oder zumindest eine inhaltliche Befassung darüber in den dafür demokratisch bestellten öffentlichen Expert*innengremien.

 

Dabei ist unerheblich, ob bereits Fördermittel, z.B. durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt / Abteilung IV (städtebaulicher Denkmalschutz), bewilligt worden sind. Diese Fördermittel beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme im Sinne einer städtebaulichen Aufwertung, der Stärkung der Erhaltungs- und Sanierungsgebiete sowie der Sicherung und Erhaltung denkmalwerter Bausubstanz. Sie beziehen sich nicht auf einzelne künstlerische, gleichwohl zu genehmigende Details im Rahmen solcher Gesamtprojekte.

 

 

BVV 29.10.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 04.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt: Anfragen, Anträge, Genehmigungsersuchen und dergleichen Angelegenheiten, die in der Abteilung Planen, Bauen und Umwelt eingehen und künstlerische Installationen im öffentlichen Raum sowie Aufmerksamkeitszeichen und Gedenkzeichen jedweder Form und Ausführung betreffen – auch und insbesondere im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes –, erfordern nach Eingang und vor Genehmigung durch die Abteilung zwingend eine Befassung in der bezirklichen Gedenktafelkommission bzw. Kommission Kunst im öffentlichen Raum. Die Beurteilung durch die Kommission/en soll maßgebend in das Genehmigungsverfahren einfließen.

 

 

BVV 26.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt: Anfragen, Anträge, Genehmigungsersuchen und dergleichen Angelegenheiten, die in der Abteilung Planen, Bauen und Umwelt eingehen und künstlerische Installationen im öffentlichen Raum sowie Aufmerksamkeitszeichen und Gedenkzeichen jedweder Form und Ausführung betreffen – auch und insbesondere im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes –, erfordern nach Eingang und vor Genehmigung durch die Abteilung zwingend eine Befassung in der bezirklichen Gedenktafelkommission bzw. Kommission Kunst im öffentlichen Raum. Die Beurteilung durch die Kommission/en soll maßgebend in das Genehmigungsverfahren einfließen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

BVV 25.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 28.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 20.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    29.10.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.22 - überwiesen
   
   
    04.11.2014 - Ausschuss für Kultur und Bildung
    Ö 10 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    26.11.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.29 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    25.05.2016 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.22 - überwiesen
   
   
    20.07.2016 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 11  
Wandgemälde des Künstlers Blu an der Cuvry-Brache retten  
Enthält Anlagen
DS/1372/IV  
Ö 12  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 13.1  
Übersicht der offenen Themen bis Jahresende      
               
 
 

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