Ich frage das Bezirksamt:
- Wie sieht das Sicherheitskonzept für den Görlitzer Park aus, um den Drogenhandel zu unterbinden?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 06.05.2014
Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie sieht das Sicherheitskonzept für den Görlitzer Park aus, um den Drogenhandel zu unterbinden
Die Situation im Görlitzer Park und in der näheren Umgebung wird auch durch das Bezirksamt als nicht akzeptabel eingeschätzt. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist der Handel mit Betäubungsmitteln sowie die damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängende Kriminalitäts- und Gewaltentwicklung.
Das Bezirksamt plant in einer Partnerschaft mit vielen Akteuren verschiedene Maßnahmen, um den Görlitzer Park als wichtige Grün- und Erholungsfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner zurück zu gewinnen. Das Bezirksamt sieht sich in dieser Frage in Übereinstimmung mit einer übergroßen Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner.
Hierzu haben bereits schon zwei Mal - die Medien haben berichtet - Treffen zwischen Quartiersmanagement, Polizei und Bezirksverwaltung stattgefunden.
Die Anwesenden stimmten in der Bewertung der Situation im Park und in den angrenzenden Quartieren weitestgehend überein und haben verabredet, in einem Bündnis mit weiteren Akteuren bei der Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes für den Görlitzer Park zusammenarbeiten.
Es wurden im Gesprächsverlauf verschiedene Maßnahmen und Ideen auf verschiedenen Handlungsfeldern entwickelt, die jetzt im Rahmen konkreter Verantwortlichkeiten geprüft und fortgeschrieben werden.
Ein weiteres Treffen wird in der nächsten Woche stattfinden.
Nur ein Beispiel für die getroffenen Verabredungen ist die Erarbeitung eines, auf die jeweiligen gesetzlichen Aufgaben abgestimmten Ordnungs- und Sicherheitskonzeptes durch das Ordnungsamt und die Berliner Polizei.
Ein wichtiger in diesem Kreis zu klärender Teilsaspekt ist z. B. die Verabredung gemeinsamer Streifentätigkeiten. Diese haben diese Woche am Montag, den 05.05.2014 begonnen.
Gemeinsame Streifen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Polizei und Ordnungsamt stehen nicht im Widerspruch zu den im Land Berlin bestehenden Zuständigkeiten.
Den Berliner Ordnungsämtern sind durch das Berliner Abgeordnetenhaus mit dem "Gesetz zur Errichtung der Ordnungsämter" aus dem Jahre 2004 konkrete Aufgaben zugeordnet worden. Hierzu zählen zum Beispiel
- Ahndung von Vermüllung
- Einhaltung und Durchsetzung des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin
- Kontrolle von ruhestörendem Lärm
- Ahndung von Parkverstößen, Überwachung der StVO in den bewirtschafteten Zonen
- Autowracks
- Fahrradkontrollen
- Kontrollen der Sondergenehmigungen für Schankvorgärten
Nicht zuständig sind die Ordnungsämter z. B. für die Kriminalitätsbekämpfung - und dazu zählt auch jedwede Form von Betäubungsmittelkriminalität en auch alle Verstöße gegen der Diese für das Zusammenleben in unserer Stadt leider sehr wichtige Aufgabe hat die Berliner Polizei.
Im Rahmen einer gemeinsamer Streifen können sowohl Ordnungsamt als auch Polizeibeamte jeweils die ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen.
Weitere Themenfelder, zu denen es in den vergangenen Wochen Verabredungen gab, waren der Bereich Parkgestaltung/ Parkpflege sowie die Öffentlichkeitsarbeit und die Einbindung weiterer Akteure z. B. bei einem "Runder Tisch der Einrichtungen".
Dieser hat am 07.05.2014 stattgefunden.
Monika Herrmann