Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 07.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Das Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen  
Enthält Anlagen
DS/1143/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Miethöchstgrenzen bei Wohngeldbezug: Ist Friedrichshain-Kreuzberg ein weißer Fleck auf der Landkarte des Bundesbauministeriums?  
DS/1171/IV  
    VORLAGE
    Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass seit der Reform des Wohngeldgesetzes  und der Einführung von Miethöchstgrenzen einem Teil der Bürger*innen in Friedrichshain-Kreuzberg (insbesondere Rentner*innen) kein Wohngeld gewährt wird, da die durch das BA angerechnete Miethöhe  (§ 12, Abs. 1 WoGG) die tatsächliche Miethöhe unterschreitet und das demgemäß ,, zu hohe'' Haushaltseinkommen keinen Wohngeldanspruch begründet?
     
  2. Trifft es zu, dass die in Frage 1 genannte Personengruppe bei jenen unwirklichen Miethöchstgrenzen und gleichzeitig fehlendem Anspruch auf ergänzende Leistungen des SGB (wegen zu hoher monatlicher Einnahmen) faktisch aufgrund der tatsächlichen Mieten unter dem gesetzlich vorgegebenen Existenzminimum zu leben haben?
     
  3. Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um die unrealistischen Miethöchstgrenzen für den Wohngeldbezug an die Realität in Friedrichshain-Kreuzberg  und in Berlin anpassen zu lassen?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Zu Frage 3: Mit welchen Stellen wurde hierüber wann und mit welchem Ergebnis gesprochen?
     
  2. Welche gesetzlichen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für die in Frage 1 genannte Personengruppe bei gleichzeitig fehlendem Anspruch auf Hartz IV wegen zu hoher monatlicher Einkommen nicht unter dem Existenzminimum leben zu müssen?
     
  3. Wird die entsprechende Zielgruppe vom Bezirksamt zusammen mit dem Ablehnungsbescheid über entsprechende finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten schriftlich und gleichzeitig informiert und wenn nein, warum nicht?

 

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

 

Zu Frage 1: Das Wohngeld soll seiner Zweckbestimmung nach ein familiengerechtes angemessenes Wohnen wirtschaftlich sichern helfen. In der Form eines Mietzuschusses kann und soll es nur einen Teil der Kosten bezuschussen. Dabei wird stets die Bruttokaltmiete, Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten als Grundlage der Berechnung des Anspruchs herangezogen werden. Diese wird, um nicht unangemessen hohe Mieten oder übergroße Wohnungen zu subventionieren seit Jahrzehnten durch die sogenannte Mietobergrenze nach oben begrenzt. Die Einteilung der Städte und Gemeinden sowie Landkreise erfolgt nach bundeseinheitlichen Kriterien in sogenannten Mietenstufen. Aus diesen Mietenstufen ergeben sich die Höchstbeträge für die Miete. Das Mietenniveau als Grundlage für die Zuordnung zu einer Mietenstufe wird vom Statistischen Bundesamt festgestellt.

Das Mietenniveau ist die durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadratmetermieten von Wohnraum in Gemeinden vom Durchschnitt der Quadratmetermieten im Bundesgebiet. Das bedeutet, Berliner Mieten sind nach der Ermittlung des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt in einer Bandbreite, Berlin gehört zur Mietenstufe 4 von insgesamt 6 Mietenstufen, was bedeutet, Berlin weicht 5% bis 15% höher vom Bundesdurchschnitt ab. Nach Haushaltsgrößen geordnet ergibt sich daraus eine Mietobergrenze, die maximal bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden kann, unabhängig von der tatsächlichen Miete einer Wohnung.

Dem Bezirksamt sind also Mietobergrenzen als Instrument einer zielgruppengereichten Förderung der Berechtigten nicht erst seit der letzten Wohngeldreform bekannt, die Festsetzung erfolgt nicht durch die örtliche Wohngeldstelle oder durch das Bezirksamt, sondern aufgrund von bundeseinheitlichen Kriterien durch den Bundesgesetzgeber. Eine Anpassung an Veränderungen des Mietniveaus erfolgte zuletzt 2009 und wenn es zu einer Neuregelung des Wohngeldrechts 2015 kommen sollte, was wir erwarten, wird auch dann sicher eine Berücksichtigung der tatsächlichen Mietenentwicklung in Berlin sich dort widerspiegeln.

 

Zu Frage 2: Aufgrund dieser Regelungen kann es in der Tat Haushalte geben, die sich in einer solchen Situation befinden, dass sie nicht leistungsberechtigt in der Grundsicherung sind und zugleich aufgrund ihres Einkommens und der Größe ihrer Wohnung nicht bei der Wohngeldberechnung in Frage kommen. Da zum Beispiel, das betrifft unseren Bezirk, der Mietanstieg in bestimmten besonders nachgefragten Gebiete besonders stark ist. Das Wohngeldgesetz ist in dem Fall nicht das geeignete Instrument, hier betroffenen Mietern wirklich helfen zu können. Nichtsdestotrotz halte ich es für gerechtfertigt und angebracht, dass insbesondere Ältere, die in eine solche Situation geraten, sich dann auch an das Sozialamt wenden und zumindest einen Leistungsanspruch über Grundsicherung prüfen lassen.

 

Zu Frage 3: Das Bezirksamt gibt keine Miethöchstgrenzen für Friedrichshain-Kreuzberg vor. Es gibt auch für Friedrichshain-Kreuzberg keine Mietobergrenzen, sondern die sind Berlinweit einheitlich und das ist wie bei dem KdU die Situation, dass die Bemessung der Zuschüsse nicht dem unterschiedlichen Mieteniveau in einzelnen Regionen oder Bezirken gerecht wird.

Die Grenzen werden durch den Bund auf der anderen Seite nicht willkürlich, sondern in der beschriebenen Weise festgesetzt aufgrund statistisch nachprüfbarer Erhebungen, die zu einem solchen Ergebnis führen. Dieses ist letztendlich aber nur bundespolitisch zu korrigieren.

 

Zu Nachfrage 1: Die Antworten, wenn Sie dem folgen, was ich Ihnen gerade vorgetragen habe, erübrigen sich auch insofern, dass aus dem bisher geantworteten sich ja ergibt, dass es keine Friedrichshain-Kreuzberger Sonderregelungen gibt. Friedrichshain-Kreuzberg ist kein weißer Fleck, sondern ist Teil von Berlin und Berlin wird so behandelt, wie beschrieben.

 

Zu Nachfrage 2: Ich sehe im Hinblick auf Ihre Nachfrage 2 in der Tat nur die Möglichkeit, auch wenn das schwerfällt, tatsächlich noch mal Grundsicherung im Alter dann den Leistungsanspruch prüfen zu lassen. Dort würden wir auch die tatsächlichen Mietkosten erst mal zugrunde legen und wie Sie wissen, handhaben wir die Ausführungen zur Organisation KdU im Bereich des SGB XII, wo uns die Möglichkeiten auch anders gegeben sind als beim SGB II dem Jobcenter so, dass wir auch Krankheit, Alter und eine besondere individuelle Situation im Haushalt berücksichtigen.

 

Zu Nachfrage 3: Die Nachfrage 3 würde ich in diesem Zusammenhang als Anregung nehmen, das nochmal zwischen Sozialamt und dem Wohngeldbereich abstimmen zu lassen, ob wir dort ggf. eine solche Wegweisung und Hilfestellung gleich mit auf den Weg bringen können. Wir sind derzeit in der Tat ja in der Diskussion darüber. Wir haben gerade die Anfrage von Herrn Husein zu den Bearbeitungszeiten Wohngeld, werde ich heute nicht mündlich beantworten können. Wir haben derzeit einen guten Stand erreicht. Wir liegen jetzt bei  neun Wochen. Wir haben die Altfälle so gut wie abgearbeitet, das ist unter dem Berliner Durchschnitt. Da müssen Sie sich angucken, wo andere Bezirke stehen. Wir haben also dort einen relativen guten Stand jetzt erreicht durch unsere Organisationsbetrachtung der Wohngeldstelle und sind jetzt dabei, uns darauf vorzubereiten, dass ggf. durch Wirkung der Einführung von Mindestlohn und durch die Wohngeldnovelle in 2015 sozusagen die Nachfrage steigen wird und ggf. auch Aufstocker, die bisher über das Jobcenter KdU organisiert bekommen, dann in die Gruppe derer kommen, die Ansprüche auf Wohngeld haben. Dort sind wir derzeit dabei, uns darauf vorzubereiten und sozusagen schon mal uns darauf einzustellen, dass dort wieder eine Veränderung passieren kann.

 


 

 

   
    07.05.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.1 - beantwortet
   
Ö 6.2  
Zukunft der Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/1163/IV  
Ö 6.3  
Sanitäranlagen in der besetzten ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule/Projektehaus  
DS/1186/IV  
Ö 6.4  
Neue "Friedrichshain-Kreuzberger Linie"?  
DS/1172/IV  
Ö 6.5  
Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/1183/IV  
Ö 6.6     "Kreuzberger Mischung" in der Oranienstraße bedroht?  
DS/1173/IV  
Ö 6.7     Nachnutzung und Bebauung ehemaliges Postcheckamt Hallesches Ufer 60  
DS/1164/IV  
Ö 6.8     Zukunft der Stadtteilmütter und Intergrationslotsen  
DS/1175/IV  
Ö 6.9     Wasserturm am Ostkreuz  
DS/1176/IV  
Ö 6.10     Auswirkungen Abbau von Vollzeitäquivalenten  
Enthält Anlagen
DS/1187/IV  
Ö 6.11     Projektehaus oder internationales Flüchtlingszentrum?  
DS/1170/IV  
Ö 6.12     Maßnahmen zur Sicherheit von Fußgänger*innen - Stand der Dinge  
DS/1178/IV  
Ö 6.13     Gemeinsame Streifen von Ordnungsamt und Polizei im Görlitzer Park  
DS/1174/IV  
Ö 6.14     Berufsorientierung von Sekundarschülerinnen und -schülern durch Pilot-Projekte  
DS/1179/IV  
Ö 6.15     Aufbewahrung und Ausgabe von Lebenspartnerschaftsurkunden  
DS/1166/IV  
Ö 6.16     Warum warten die Bürger in Friedrichshain-Kreuzberg am längsten auf das Wohngeld?  
Enthält Anlagen
DS/1188/IV  
Ö 6.17     Freihandelsabkommen (TTIP)  
DS/1189/IV  
Ö 6.18     Jugendberufsagentur in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1168/IV  
Ö 6.19     Schäden an Straßenbäumen im Bezirk  
DS/1169/IV  
Ö 6.20     Aktueller Stand Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis  
DS/1177/IV  
Ö 6.21     100%-Regelung bei der Leistungsbewertung in Schulen  
DS/1167/IV  
Ö 6.22     Grüne Stimmungsmache gegen die CDU durch Bezirksbürgermeisterin Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) in der offiziellen Bezirksbroschüre 2014/2015 "Ein Bezirk mit vielen Gesichtern"  
DS/1182/IV  
Ö 6.23     Historische Gaslaternen  
DS/1165/IV  
Ö 6.24     Sachbearbeitertelefonnummern im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1180/IV  
Ö 6.25     Freudenberg-Areal  
Enthält Anlagen
DS/1181/IV  
Ö 6.26     Pappelschäden an Spielplatz und Sportgelände  
DS/1190/IV  
Ö 6.27     Oranienplatz  
DS/1184/IV  
Ö 6.28     Görlitzer Park  
DS/1185/IV  
Ö 7     Einwohneranträge (§44 BezVG)      
Ö 7.1  
Erhalt der Bona-Peiser-Bibliothek  
Enthält Anlagen
DS/1161/IV  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1  
Baumersatzpflanzungen  
Enthält Anlagen
DS/1148/IV  
Ö 8.2  
Einrichtung eines Untersuchungsausschusses "Gerhart-Hauptmann-Schule"  
Enthält Anlagen
DS/1152/IV  
Ö 8.3  
Widerruf des BA-Beschlusses vom 18.03.2014  
Enthält Anlagen
DS/1141/IV  
Ö 8.4  
Sanitäranlagen in der besetzten ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule  
Enthält Anlagen
DS/1142/IV  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Sponsoringbericht 2013  
Enthält Anlagen
DS/1084/IV  
Ö 10     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 10.1     Mehr Transparenz im Bezirkshaushaltsplan Hier: Vorbericht um Darstellung von Projekt- und sonstige Fördermittel erweitern
Enthält Anlagen
DS/0044/IV  
Ö 10.2  
Spree-Shopping oder Stadtentwicklung?  
Enthält Anlagen
DS/0097/IV  
Ö 10.3  
Entwicklung des Grundstücks hinter dem Finanzamt  
Enthält Anlagen
DS/0108/IV  
Ö 10.4  
Vorbehalt der Bundesregierung gegen das Europäische Fürsorgeabkommen  
Enthält Anlagen
DS/0132/IV  
Ö 10.5  
Personalnotstand in der Verwaltung verhindern!  
Enthält Anlagen
DS/0267/IV  
Ö 10.6     "Gutschow Keller"  
Enthält Anlagen
DS/0422/IV  
Ö 10.7  
Trimm dich Pfad durch den Bezirk
Enthält Anlagen
DS/0477/IV  
Ö 10.8  
Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA)  
Enthält Anlagen
DS/0663/IV  
Ö 10.9     Aktivitäten zur Benennung der Planstr. D in Edith-Kiss-Straße
Enthält Anlagen
DS/0719/IV  
Ö 10.10  
Rechtswidrige Überbelegung der Berliner Flüchtlingslager verhindern!
Enthält Anlagen
DS/0796/IV  
Ö 10.11     Informationen über die Unterstützung über den Härtefallfonds in den Schulen verbreiten  
Enthält Anlagen
DS/0809/IV  
Ö 10.12     Außendienst des Ordnungsamtes  
Enthält Anlagen
DS/0810/IV  
Ö 10.13  
Gesundheitsparcours für den Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0925/IV  
Ö 10.14     Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kindergärten City" 2014  
Enthält Anlagen
DS/1085/IV  
Ö 10.15     Aufstellen einer Ampelanlage auf der Boxhagener Str. Ecke Niederbarnimstr./ Simon-Dach-Str.  
Enthält Anlagen
DS/1089/IV  
Ö 10.16  
Tempo 30 ganztägig auf der Boxhagener Straße  
Enthält Anlagen
DS/1091/IV  
Ö 10.17  
Auch Wohnen auf dem Schiff ist eine alternative Wohnform, die Unterstützung verdient
Enthält Anlagen
DS/1093/IV  
Ö 10.18  
Schimmelbefall in der Sporthalle der Bürgermeister Herz Schule  
Enthält Anlagen
DS/1095/IV  
Ö 10.19     Krankenversicherungschipkarte für Asylbewerber*Innen (Bremer Modell)  
Enthält Anlagen
DS/1100/IV  
Ö 10.20  
Keine Ferienwohnungen in Wohngebieten mehr  
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DS/1103/IV  
Ö 10.21  
Tempo 30 und ein Zebrastreifen für die Thielenbrücke  
Enthält Anlagen
DS/1104/IV  
Ö 10.22     Die Geschäftsordnung der BVV; hier § 25 Abs. 2-4, Änderungsanträge  
Enthält Anlagen
DS/1105/IV  
Ö 10.23  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Luisenstadt" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1136/IV  
Ö 10.24  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Graefestraße" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1137/IV  
Ö 10.25  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Bergmannstraße-Nord" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1138/IV  
Ö 10.26  
Stadtumbau West: INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) Tempelhofer Freiheit und Verflechtungsbereich Bestätigung des INSEK durch die Bezirksämter Schlussbericht (Stand 30.10.2013)  
Enthält Anlagen
DS/1139/IV  
Ö 10.27  
Geschäftsordnung der BVV hier: geschlechterneutrale Sprache  
DS/1140/IV  
Ö 10.28  
Internet Explorer durch sichere Alternative ersetzen  
Enthält Anlagen
DS/1144/IV  
Ö 10.29  
Planungsalternativen für das Freudenberg-Areal  
Enthält Anlagen
DS/1145/IV  
Ö 10.30  
Aufstellen einer Ampelanlage auf der Wühlischstr., Kopernikusstr./ Simon-Dach-Str.  
Enthält Anlagen
DS/1146/IV  
Ö 10.31  
Tempo 30 ganztägig auf Wühlisch- und Kopernikusstr.  
Enthält Anlagen
DS/1147/IV  
Ö 10.32     Wahl einer Schiedsperson  
DS/1149/IV  
Ö 10.33  
Sofortige Einführung eines Online-Schadensmelder für Friedrichshain-Kreuzberg - Für sichere Fahrbahnen, Gehwege und Radwege!  
Enthält Anlagen
DS/1150/IV  
Ö 10.34  
Ausstellung Lesbische und Schwule Sportler*innen  
Enthält Anlagen
DS/1151/IV  
Ö 10.35  
Bauleitplanung angehen - Revaler Straße bleibt Ort für Soziokultur!  
Enthält Anlagen
DS/1153/IV  
Ö 10.36  
Erweiterung der Gedenktafelkommission um ein ständiges Mitglied  
Enthält Anlagen
DS/1154/IV  
Ö 10.37  
Ehemaliges Polizeirevier in der Friedenstr. 30/31  
Enthält Anlagen
DS/1155/IV  
Ö 10.38  
Sportkonzept "Sport von/für Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen"  
Enthält Anlagen
DS/1156/IV  
Ö 10.39  
Honorarverträge für ehemalige MitarbeiterInnen des Bezirks  
Enthält Anlagen
DS/1157/IV  
Ö 10.40  
Aktionsfonds zur Kinder- und Jugendbeteiligung umsetzen!  
Enthält Anlagen
DS/1158/IV  
Ö 10.41     Wiederwahl einer Schiedsperson  
Enthält Anlagen
DS/1159/IV  
Ö 10.42  
Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte (INSEKs) für die Fördergebiete Städtebaulicher Denkmalschutz in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1160/IV  
Ö 10.43     Bebauungsplan VI-140e VE "Möckernkiez" für das Flurstück 3289 zwischen öffentlicher Parkanlage, Möckernstraße und Yorckstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Beschluss über - das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung -die redaktionellen Änderungen des Bebauungsplans VI-140e VE "Möckernkiez" einschließlich Begründung (Ergänzungen, Änderungen blau dargestellt) - die 2. Änderungsvereinbarung zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan  
Enthält Anlagen
DS/1162/IV  
               
 
 

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