Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Mi, 03.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:28 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung der Protokolle vom 20.02. und 13.03.2013      
Ö 3  
Bürgerbeteiligungsmittel - Luisenstadt e.V.      
Ö 4  
Bauanträge - aus vorangegangen Sitzungen - A. Warschauer Str. 58 B. Andreasstr. 71-73 C. Hasenheide 16 (weiterer Bericht) D. Alt Stralau 4a      
Ö 5  
Bauanträge - neu - A. Ebertystr. 27 B. Wrangelstr. 6 C. Bernburger Str. 10 D. Stralauer Allee 15 E. Großbeerenstr. 93 F. Revaler Str. 99 G. Skalitzer Str. 130 und 133 H. Zeughofstr. 20 I. Corinthstr. 32 J. Liegnitzer Str. 19      
Ö 6  
Bauanträge - Listen vom 18. und 25.03.2013 -      
Ö 7  
Vorrang für Wohnungsbau  
DS/0578/IV  
Ö 8  
Wohnungstausch ermöglichen, Mietpreisauftrieb begrenzen  
Enthält Anlagen
DS/0629/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei in Friedrichshain-Kreuzberg tätigen städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen,

a) dass diese ihren Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit eröffnen, ihre Wohnungen zu günstigen Bedingungen gegen kleinere gleichwertige Wohnungen in gleichwertiger Lage im Bestand der Gesellschaften zu tauschen, wobei die Grundmiete je Quadratmeter in der neuen, kleineren Wohnung für sie nicht höher sein soll, als die in der alten Wohnung;

b) dass diese ihren Mieterinnen und Mietern grundsätzlich die Möglichkeit des Wohnungstausches innerhalb ihrer Wohnungsbestände gewähren, wobei die Mieterinnen und Mieter wechselseitig in die bestehenden Verträge eintreten.

 

Begründung:

Aus unterschiedlichen Gründen tritt häufiger die Situation ein, dass eine Mietwohnung auf Grund veränderter Lebensumstände für die Mieterin / den Mieter zu groß geworden ist. Der mögliche Wechsel in eine kleinere, angemessenere Wohnung scheitert oft daran, dass auf Grund sehr hoher Neuvermietungsmieten, der Verbleib in der zu großen Wohnung auch bei Einrechnung der Betriebskosten für die Mieterin / den Mieter finanziell viel günstiger ist. Mit einem solchem Wohnungstausch-Angebot kämen die Wohnungsbaugesellschaften ihrem Gesellschafterauftrag einer angemessenen Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung nach und würden zudem durch die Vermeidung von "großem Wohnflächenverbrauch wider Willen" einen kleinen Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes leisten. Sie könnten außerdem die Nachfrage junger Familien nach größeren Wohnungen so leichter befriedigen.

 

Hinzu kommen die Fälle, in denen für Transferleistungsempfangende - unbesehen des Bedarfes - eine Verkleinerung des Wohnraums die einzige Möglichkeit ist, die Wohnkosten den amtlichen Anforderungen gemäß zu gestalten, wenn diese auch die proportionale Reduzierung der Miete bedeutet. Die Möglichkeit zum Wohnungstausch innerhalb der eigenen Bestände fördert die Angemessenheit der Wohnungsgrößen, bindet die Mieterinnen und Mieter an die Gesellschaft und leistet zudem durch den Wegfall von Neuvermietungsaufschlägen einen Beitrag zur Dämpfung der Mietenentwicklung. Letzteres beinhaltet natürlich auch eine Minderung des Zuwachses der Einnahme der Gesellschaft; aber der leistungslose Neuvermietungsaufschlag ist keine Notwendigkeit zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit kommunaler Unternehmen.

 

Die im "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" von Senat und städtischen

Wohnungsbaugesellschaften vereinbarte Regelung zum Wohnungstausch ist viel zu unattraktiv für die Mieterinnen und Mieter und soll durch die Bezugnahme auf die absolute Bruttowarmmiete einseitig den Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftliche Vorteile verschaffen. Die hier vorgeschlagene "Friedrichshain-Kreuzberger Wohnungstauschvariante" setzt attraktive Anreize für die Mieterinnen und Mieter, verbessert das kommunale Angebot auf dem Wohnungsmarkt und bringt den Wohnungsbaugesellschaften bei den frei werdenden größeren Wohnungen wirtschaftliche Spielräume, die diese maßvoll nutzen können.

 

 

BVV 20.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

 

StadtQM 03.04.2013

 

Ersetzungsantrag der Fraktion B'90/Die Grünen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei den in Friedrichshain-Kreuzberg aktiven Wohnungsbaugesellschaften des Landes zu erfragen, welche Regelungen für die im Mietenbündnis vereinbarten Möglichkeiten zum Wohnungstausch bei Bedarf nach einer kleineren Wohnung getroffen wurden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass Wohnungstausche auch zwischen den verschiednen Gesellschaften möglich werden, sollte dies  noch nicht Bestandteil der entwickelten Regelungen sein.

 

Der BVV ist bis Mai 2013 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei den in Friedrichshain-Kreuzberg aktiven Wohnungsbaugesellschaften des Landes zu erfragen, welche Regelungen für die im Mietenbündnis vereinbarten Möglichkeiten zum Wohnungstausch bei Bedarf nach einer kleineren Wohnung getroffen wurden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass Wohnungstausche auch zwischen den verschiednen Gesellschaften möglich werden, sollte dies  noch nicht Bestandteil der entwickelten Regelungen sein.

 

Der BVV ist bis Mai 2013 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei den in Friedrichshain-Kreuzberg aktiven Wohnungsbaugesellschaften des Landes zu erfragen, welche Regelungen für die im Mietenbündnis vereinbarten Möglichkeiten zum Wohnungstausch bei Bedarf nach einer kleineren Wohnung getroffen wurden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass Wohnungstausche auch zwischen den verschiednen Gesellschaften möglich werden, sollte dies  noch nicht Bestandteil der entwickelten Regelungen sein.

 

Der BVV ist bis Mai 2013 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.09.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)

 

 

StadtQM 19.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    20.03.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.36 - überwiesen
   
   
    03.04.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 8 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    24.04.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.22 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    24.09.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.4 - überwiesen
   
   
    13.11.2014 - Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    19.11.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 9 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    26.11.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 9  
Bebauungsplan V-44 - Bahnhofsvorplatz am Ostbahnhof erhalten  
Enthält Anlagen
DS/0594-01/IV  
Ö 10  
Bebauungsplan V-44 für die Grundstücke Lange Straße 44 - 54, Straße der Pariser Kommune Flurstück 147, Erich- Steinfurth- Straße 1 - 10 und dem Hermann-Stöhr-Platz im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0594/IV  
Ö 11  
Bebauungspläne als Open Data veröffentlichen
DS/0586/IV  
Ö 12  
Erhaltungssatzungen
Enthält Anlagen
DS/0394/IV  
Ö 13  
Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Gestaltung Platzanlage
Enthält Anlagen
DS/0396/IV  
Ö 14  
Bebauungsplan V-79 für die Grundstücke südlich des Gebäudes des Ostbahnhofs zwischen Straße Am Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Stralauer Platz - Südseite und Andreasstraße im Bezirk Friedrichshain Hier: Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans  
Enthält Anlagen
DS/0620/IV  
Ö 15  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Erhaltungsgebiet Hornstraße  
Enthält Anlagen
DS/0621/IV  
Ö 16  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Erhaltungsgebiet Boxhagener Platz  
Enthält Anlagen
DS/0622/IV  
Ö 17  
optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 18  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 19  
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