Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss
Datum: Mi, 16.11.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 09.11.2011      
Ö 3  
§ 16 Abs 6 GO BVV 'Rederecht für Gäste'      
Ö 4  
Integrationsausschuss      
Ö 5  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV (Ziffer 2 der Drucksache)  
DS/0001-05/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Paragraf 60 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

1.      Die BVV-Sitzungen werden per Livestream im Internet übertragen und auf der Internetseite des Bezirks archiviert. Die Übertragung umfasst ausschließlich die Wortbeiträge.

2.      Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen durch Dritte sind vor Beginn der Sitzung durch die Vorsteherin / dem Vorsteher zu genehmigen.

 

Begründung:             

 

Die Sitzungen der BVV sind öffentlich. Friedrichshain-Kreuzberg sollte sich dem Prinzip des „Gläsernen Rathauses“ verpflichtet fühlen. Dazu zählt auch, das politische Geschehen in der BVV der Öffentlichkeit medial zugänglich zu machen.

Deshalb sollen, die Sitzungen der BVV durch die BVV live ins Internet übertragen werden. Die Übertragung umfasst ausschließlich die Wortbeiträge. Folglich ist eine Lösung mit einer Kamera für das Rednerpult ausreichend. Zur technischen Umsetzung kann auf bestehende Verkabelungen und Netzwerkstrutur zurückgegriffen werden. Die technische Realisierung ist somit kostengünstig zu bewerkstelligen.

Den gesetzlichen Regelungen (Kunsturheberrechtsgesetz §§ 22, 23, 24 – „Recht am eigenen Bild“) ist Folge zu leisten. Bei Wortbeiträgen von Gästen oder Bürgeranregungen ist die Genehmigung der Betreffenden einzuholen.

Aufnahmen durch Dritte sind weiterhin genehmigungspflichtig, um z.B. das zielgerichtete Abfilmen einzelner Besucherinnen und Besucher untersagen zu können.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.

 

 

GO 30.11.2011

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung

 

BüTra 07.06.2012

 

ÄA B’90/Die Grünen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 60 wird wie folgt geändert:

 

(3)

Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen durch Dritte

sind vor Beginn der Sitzung durch die Sitzungsleitung zu genehmigen und

die SitzungsteilnehmerInnen über Art, Umfang und beabsichtigte

Verwendung der Aufnahme/n zu informieren. Die Genehmigung ist zu

versagen, wenn die Sitzungsleitung den Übertragungswunsch zur Abstimmung

stellt und weniger als die Hälfte der SitzungsteilnehmerInnen diesem

zustimmen. Ausgenommen von Satz 1 sind nicht öffentliche Beratungen und

BürgerInnenanfragen, wenn der/die Fragesteller/in dies erklärt. Haben

SitzungsteilnehmerInnen eine schriftliche Erklärung zur Ton- und

Bildübertragung abgegeben (siehe Anlage 2), teilt die Sitzungsleitung

der/dem Aufnehmenden entsprechende Einschränkungen mit. Die gesetzlichen

Regelungen bezüglich der Persönlichkeitsrechte bleiben davon unberührt.

 

Neuer Absatz 4

 

(4)

Das Büro der BVV überträgt die Tonaufzeichnung gemäß § 53 Abs. 3

zeitgleich per Audio-Stream zusammen mit einem Video-Stream, einer

Bildaufnahme aus der Sitzung, ins Internet. Für die Bildübertragung wird

das Redepult, ohne weitere Personen, als fester Bildausschnitt

festgelegt. Absatz 3 Satz 3–5 gelten entsprechend.

 

 

Anlage 2

 

 

Erklärung

 

zur Ton- und Bildübertragung der Sitzung der BVV gemäß § 63 Absatz 3 GO

 

 

 

Name der / des Erklärenden

 

 

Herr / Frau _______________________________________

 

 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Redebeiträge in der Sitzung der BVV übertragen werden:

 

o Ja, nur Ton
 

o Ja, Bild und Ton

o Nein

Mir ist bekannt, dass ich im Rahmen des gesetzlichen Schutzes meiner Persönlichkeitsrechte die Möglichkeit habe, mich zu jedem meiner Redebeiträge, vor Beginn meiner Ausführungen - auch mündlich - gegenüber der Sitzungsleitung oder der/dem Aufnehmenden, anderslautend zu erklären.

 

 

Diese Erklärung soll gelten:

 

o bis ich eine anderslautende schriftliche Erklärung abgebe.
 

o nur für die heutige Sitzung der BVV

 

 

 

Berlin, den __ . ___ . 20__

 

 

 

 

 

Unterschrift der / des Erklärenden
 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 60 wird wie folgt geändert:

 

(3)

Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen durch Dritte

sind vor Beginn der Sitzung durch die Sitzungsleitung zu genehmigen und

die SitzungsteilnehmerInnen über Art, Umfang und beabsichtigte

Verwendung der Aufnahme/n zu informieren. Die Genehmigung ist zu

versagen, wenn die Sitzungsleitung den Übertragungswunsch zur Abstimmung

stellt und weniger als die Hälfte der SitzungsteilnehmerInnen diesem

zustimmen. Ausgenommen von Satz 1 sind nicht öffentliche Beratungen und

BürgerInnenanfragen, wenn der/die Fragesteller/in dies erklärt. Haben

SitzungsteilnehmerInnen eine schriftliche Erklärung zur Ton- und

Bildübertragung abgegeben (siehe Anlage 2), teilt die Sitzungsleitung

der/dem Aufnehmenden entsprechende Einschränkungen mit. Die gesetzlichen

Regelungen bezüglich der Persönlichkeitsrechte bleiben davon unberührt.

 

Neuer Absatz 4

 

(4)

Das Büro der BVV überträgt die Tonaufzeichnung gemäß § 53 Abs. 3

zeitgleich per Audio-Stream zusammen mit einem Video-Stream, einer

Bildaufnahme aus der Sitzung, ins Internet. Für die Bildübertragung wird

das Redepult, ohne weitere Personen, als fester Bildausschnitt

festgelegt. Absatz 3 Satz 3–5 gelten entsprechend.

 

 

Anlage 2

 

 

Erklärung

 

zur Ton- und Bildübertragung der Sitzung der BVV gemäß § 63 Absatz 3 GO

 

 

 

Name der / des Erklärenden

 

 

Herr / Frau _______________________________________

 

 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Redebeiträge in der Sitzung der BVV übertragen werden:

 

o Ja, nur Ton
 

o Ja, Bild und Ton

o Nein

Mir ist bekannt, dass ich im Rahmen des gesetzlichen Schutzes meiner Persönlichkeitsrechte die Möglichkeit habe, mich zu jedem meiner Redebeiträge, vor Beginn meiner Ausführungen - auch mündlich - gegenüber der Sitzungsleitung oder der/dem Aufnehmenden, anderslautend zu erklären.

 

 

Diese Erklärung soll gelten:

 

o bis ich eine anderslautende schriftliche Erklärung abgebe.
 

o nur für die heutige Sitzung der BVV

 

 

 

Berlin, den __ . ___ . 20__

 

 

 

 

 

Unterschrift der / des Erklärenden
 

 

 

   
    27.10.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 3.3 - überwiesen
   
   
    09.11.2011 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 3.1 - vertagt
   
   
    16.11.2011 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 5 - vertagt
   
   
    07.12.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.1 - überwiesen
   
   
    19.01.2012 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 3.1 - vertagt
   
   
    07.06.2012 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 5.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    20.06.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 6  
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