Tagesordnung - Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Do, 27.10.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Konstituierung durch die Alterspräsidentin      
Ö 2  
Bildung eines Ausschusses zur Geschäftsordnung  
DS/0007/IV  
Ö 3  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung      
Ö 3.1  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 61 Abs. 5  
DS/0001-07/IV  
Ö 3.2  
Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2  
DS/0001-06/IV  
Ö 3.3  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)  
DS/0001-05/IV  
Ö 3.4  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §60 Absatz 3 (Zuhörer, Bild- und Tonaufnahmen)  
DS/0001-04/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 60 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

 

Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen sind der Vorsteherin / dem Vorsteher vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.

 

 

Begründung:

Ton- und Filmaufnahmen sowie deren Übertragung sind heutzutage fester Bestandteil bei der Öffentlichkeit parlamentarischer Gremien. Sie werden bereits regelmäßig zum Beispiel durch das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages geboten. Eine vorherige Genehmigung ist nicht mehr zeitgemäß. Die Anzeige beim Vorsteher ermöglicht ihm, die Versammlung zu informieren, wer Aufnahmen oder Übertragungen durchführt.

 

Geändert durch Antragsteller

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 60 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen von Redebeiträgen gemäß der Geschäftsordnung sind der Vorsteherin / dem Vorsteher vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.

 

Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Persönlichkeitsrechte bleiben davon unberührt.

 

 

Begründung:

Ton- und Filmaufnahmen sowie deren Übertragung sind heutzutage fester Bestandteil bei der Öffentlichkeit parlamentarischer Gremien. Sie werden bereits regelmäßig zum Beispiel durch das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages geboten. Eine vorherige Genehmigung ist nicht mehr zeitgemäß. Die Anzeige beim Vorsteher ermöglicht ihm, die Versammlung zu informieren, wer Aufnahmen oder Übertragungen durchführt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 60 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

 

Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen von Redebeiträgen gemäß der Geschäftsordnung sind der Vorsteherin / dem Vorsteher vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.

Ausgenommen von Satz 1 sind BürgerInnenanfragen, wenn der/die Fragesteller/in dies wünscht.

 

Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Persönlichkeitsrechte bleiben davon unberührt.

 

 

 

 

   
    27.10.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 3.4 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 3.5  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 6 (Bildung von Ausschüssen)  
DS/0001-03/IV  
Ö 3.6  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 5 (Bildung von Ausschüssen)  
DS/0001-02/IV  
Ö 3.7  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §13 Absatz 3 (Arbeitsweise des Ältestenrats)  
DS/0001-01/IV  
Ö 3.8  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0001/IV  
Ö 4     Wahl der Mitglieder des Vorstands der Bezirksverordnetenversammlung      
Ö 4.1  
Wahl der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0005/IV  
Ö 4.2  
Wahl eines stellvertretenden Bezirksverordnetenvorstehers  
DS/0004/IV  
Ö 4.3  
Wahl von SchriftführerInnen der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0006/IV  
Ö 4.4  
Wahl einer Schriftführerin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0008/IV  
Ö 5  
Bildung des Ältestenrates  
DS/0002/IV  
Ö 6  
Sitzungstermine der BVV  
DS/0003/IV  
               
 
 

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