Tagesordnung - Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Do, 27.10.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Konstituierung durch die Alterspräsidentin      
Ö 2  
Bildung eines Ausschusses zur Geschäftsordnung  
DS/0007/IV  
Ö 3  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung      
Ö 3.1  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 61 Abs. 5  
DS/0001-07/IV  
Ö 3.2  
Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2  
DS/0001-06/IV  
Ö 3.3  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)  
DS/0001-05/IV  
Ö 3.4  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §60 Absatz 3 (Zuhörer, Bild- und Tonaufnahmen)  
DS/0001-04/IV  
Ö 3.5  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 6 (Bildung von Ausschüssen)  
DS/0001-03/IV  
Ö 3.6  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 5 (Bildung von Ausschüssen)  
DS/0001-02/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 15 Absatz 5 Satz 4 der vorläufigen Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

„Sie werden von den Fraktionen vorgeschlagen und spiegeln in der Summe aller Bürgerdeputierten die in Ausschüssen mitwirken sollen die Stärke- und Mehrheitsverhältnisse im Plenum wider.“

 

 

Begründung:

Der in der alten Fassung nachstehende Satz „Sie (die Bürgerdeputierten) werden von den Fraktionen nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) vorgeschlagen“, führt dazu, dass bei seiner bisherigen Anwendung eine Widerspiegelung der Stärke- und Mehrheitsverhältnisse des Plenums in den Ausschüssen nicht gewährleistet ist. Das sehen  aber sowohl die Gesetzgebung als auch weitere Regelungen dieser Geschäftsordnung vor. Des Weiteren wird kleineren Fraktionen in der bisherigen Anwendung ein Vorschlagsrecht nicht gewährt. Diese sind dadurch zweifach benachteiligt, da Ihnen durch die kleine Mitgliederstärke und der fehlenden Möglichkeit der Hinzuwahl von Bürgerdeputierten die Mitarbeit in allen Fachausschüssen erheblich erschwert wird.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 15 Absatz 5 Satz 4 der vorläufigen Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

„Sie werden von den Fraktionen vorgeschlagen und spiegeln in der Summe aller Bürgerdeputierten die in Ausschüssen mitwirken sollen die Stärke- und Mehrheitsverhältnisse im Plenum wider.“

 

   
    27.10.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 3.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 3.7  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §13 Absatz 3 (Arbeitsweise des Ältestenrats)  
DS/0001-01/IV  
Ö 3.8  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0001/IV  
Ö 4     Wahl der Mitglieder des Vorstands der Bezirksverordnetenversammlung      
Ö 4.1  
Wahl der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0005/IV  
Ö 4.2  
Wahl eines stellvertretenden Bezirksverordnetenvorstehers  
DS/0004/IV  
Ö 4.3  
Wahl von SchriftführerInnen der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0006/IV  
Ö 4.4  
Wahl einer Schriftführerin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0008/IV  
Ö 5  
Bildung des Ältestenrates  
DS/0002/IV  
Ö 6  
Sitzungstermine der BVV  
DS/0003/IV  
               
 
 

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