Tagesordnung - Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Do, 27.10.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Konstituierung durch die Alterspräsidentin      
Ö 2  
Bildung eines Ausschusses zur Geschäftsordnung  
DS/0007/IV  
Ö 3  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung      
Ö 3.1  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 61 Abs. 5  
DS/0001-07/IV  
Ö 3.2  
Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2  
DS/0001-06/IV  
Ö 3.3  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)  
DS/0001-05/IV  
Ö 3.4  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §60 Absatz 3 (Zuhörer, Bild- und Tonaufnahmen)  
DS/0001-04/IV  
Ö 3.5  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 6 (Bildung von Ausschüssen)  
DS/0001-03/IV  
Ö 3.6  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 5 (Bildung von Ausschüssen)  
DS/0001-02/IV  
Ö 3.7  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §13 Absatz 3 (Arbeitsweise des Ältestenrats)  
DS/0001-01/IV  
Ö 3.8  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0001/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der III. Wahlperiode wird als vorläufige Geschäftsordnung übernommen und tritt mit Ablauf des 30. April 2012 außer Kraft.

 

Diese vorläufige Geschäftsordnung wird dem (zu bildenden) Fachausschuss, der auch für Belange der Geschäftsordnung zuständig wird, zur Beratung und Beschlussempfehlung über die vorzulegende Geschäftsordnung  überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der III. Wahlperiode wird als vorläufige Geschäftsordnung übernommen und tritt mit Ablauf des 30. April 2012 außer Kraft.

 

Diese vorläufige Geschäftsordnung wird dem (zu bildenden) Fachausschuss, der auch für Belange der Geschäftsordnung zuständig wird, zur Beratung und Beschlussempfehlung über die vorzulegende Geschäftsordnung  überwiesen.

 

 

BüTra 07.06.2012

 

Vorlage der Geschäftsordnung an BVV DS/0001-35/IV

   
    27.10.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 3.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 4     Wahl der Mitglieder des Vorstands der Bezirksverordnetenversammlung      
Ö 4.1  
Wahl der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0005/IV  
Ö 4.2  
Wahl eines stellvertretenden Bezirksverordnetenvorstehers  
DS/0004/IV  
Ö 4.3  
Wahl von SchriftführerInnen der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0006/IV  
Ö 4.4  
Wahl einer Schriftführerin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0008/IV  
Ö 5  
Bildung des Ältestenrates  
DS/0002/IV  
Ö 6  
Sitzungstermine der BVV  
DS/0003/IV  
               
 
 

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