Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, gemeinsam mit UMV und Sport  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, gemeinsam mit UMV und Sport
Gremien: Stadtplanung und Bauen, Umwelt, Verkehr und Wohnen, Umwelt, Verkehr und Wohnen, Sport
Datum: Mi, 23.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Sportflächen Gleisdreieck Beratung zur Kenntnisnahme
Enthält Anlagen
DS/0667/III  
Ö 3  
Neubau von Sportflächen auf dem Gleisdreieckgelände  
Enthält Anlagen
DS/1274/III  
Ö 4  
Gleisdreieckplanung und "Wäldchen"
Enthält Anlagen
DS/1737/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Wegeführung im östlichen Bereich des Gleisdreiecks im Rahmen des B-Plan-Verfahrens V-140 neu zu planen.

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einzufordern, dass in jenen großen innerstädtischen Parkanlagen, in denen § 24 Berliner NatSchG zur Anwendung kommt, Naturschutzaspekte zum Ausgangspunkt aller weiteren planerischen Überlegungen zur Gestaltung dieser Anlagen werden und nicht wie bisher stadtplanerische, verkehrliche oder Aspekte der Sicherheit Vorrang genießen.

 

Begründung:             

Die in der Vorlage zur Kenntnisnahme „llmoratorium im Wäldchen auf dem Gleisdreieck!“ (DS 1671/III) gemachten Ausführungen und Erläuterungen auf Seite 2 sind absolut nachzuvollziehen:

Da [...] Detailplanungen und Bauarbeiten zur Fertigstellung des Parks auf dem Gleisdreieck laufen, wirkt die untere Naturschutzbehörde seit längerem darauf hin, die das Wäldchen betreffenden Planungen und Maßnahmen mit den bereits erarbeiteten Schutzzielen zu vereinbaren. So wurde unter anderem von ihr Einfluss auf Standorte und Art der Baumpflanzungen sowie auf die Wegeführung genommen, und es wurde veranlasst, dass die ökologisch wertvollsten Flächen des „ldchens“ eingezäunt und Pflegemaßnahmen (wie z.B. Abplaggen von Landreitgras) durchgeführt werden.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist der mittlere Weg, er durch das Wäldchen führen soll, absolut entbehrlich, weil er den Kernbereich des Wäldchens durchschneiden würde. Stattdessen ist eine große zusammenhängende, nicht betretbare Kernzone zum Schutz von Flora und Fauna, insbesondere für die Bodenbrüter, prioritäres Ziel. Die nördliche Durchquerung (Generalzug) und eine in der Planung südlich gelegene Wegstrecke sind dagegen auch aus erholungsplanerischer Sicht wichtig, damit das Wäldchen erlebbar bleibt und nicht als abweisender Riegel wirkt und in der Folge möglicherweise illegal betreten wird.“

Doch das eigentliche Problem ist, dass alle bisher vorgestellten Planungen vor dem nunmehr und erfreulicherweise in Gang gesetzten Unterschutzstellungs-Verfahren nach § 24 Berliner NatSchG gemacht worden sind. Das östliche Gleisdreieck ist demzufolge nach anderen, aber nicht nach ökologischen Kriterienbeplant“ worden. - Wenn die am 16. März dem Umwelt- und dem Bau-Ausschuss vorgestellten Planung bleibt, dann ergibt sich folgendes: 1.) Das schützenswerte Wäldchen wird verkleinert [Siehe Kleine Anfrage 16/13807 vom 20.10.2009 des Abgeordneten S. Ziller, Antwort auf Frage 7]. 2) Durch die geplanten Wege queren viele Menschen bzw. deren Hunde das Wäldchen. Würden keine Wege durch das Wäldchen führen, dann würden zwar einige Leute querfeldein laufen, aber nicht von drei Wegen geleitete Menschenmassen. 3) Das Dealerproblem im, am oder um dem Wäldchen wird möglicherweise erst durch Wege geschaffen. 4) Beleuchtete Wege wären für die Tierwelt des Wäldchens fatal.

 

 

 

BVV 28.04.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (ff).

 

UmwVerk am 18.05.2010

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit der bestehenden Arbeitsgruppe Vorschläge für die Wegeführung im Wäldchen zu erarbeiten.

Dafür ist gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Bürgerinitiativen, Naturschutzverbänden und Bezirksamt eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu bilden.

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einzufordern, dass in jenen großen innerstädtischen Parkanlagen, in denen § 24 Berliner NatSchG zur Anwendung kommt, Naturschutzaspekte zum Ausgangspunkt aller weiteren planerischen Überlegungen zur Gestaltung dieser Anlagen werden und nicht wie bisher stadtplanerische, verkehrliche oder Aspekte der Sicherheit Vorrang genießen.

 

Stadtplanung am 23.06.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit der bestehenden Projektgruppe (Bürgerinitiativen, Naturschutzverbänden und Bezirksamt) Vorschläge für die Wegeführung um das sogenannte  Wäldchen im östlichen Park vom Gleisdreieck zu erarbeiten. Damit ist die Prüfung anderer Belage sowie die Möglichkeit von Wegverschwenkungen und wechselnden Wegbreiten gemeint, um Baumfällungen zu vermeiden und die ökologische Bilanz zu verbessern.

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einzufordern, dass in jenen großen innerstädtischen Parkanlagen, in denen § 24 Berliner NatSchG zur Anwendung kommt, Naturschutzaspekte zum Ausgangspunkt aller weiteren planerischen Überlegungen zur Gestaltung dieser Anlagen werden und nicht wie bisher stadtplanerische, verkehrliche oder Aspekte der Sicherheit Vorrang genießen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit der bestehenden Projektgruppe (Bürgerinitiativen, Naturschutzverbänden und Bezirksamt) Vorschläge für die Wegeführung um das sogenannte  Wäldchen im östlichen Park vom Gleisdreieck zu erarbeiten. Damit ist die Prüfung anderer Belage sowie die Möglichkeit von Wegverschwenkungen und wechselnden Wegbreiten gemeint, um Baumfällungen zu vermeiden und die ökologische Bilanz zu verbessern.

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einzufordern, dass in jenen großen innerstädtischen Parkanlagen, in denen § 24 Berliner NatSchG zur Anwendung kommt, Naturschutzaspekte zum Ausgangspunkt aller weiteren planerischen Überlegungen zur Gestaltung dieser Anlagen werden und nicht wie bisher stadtplanerische, verkehrliche oder Aspekte der Sicherheit Vorrang genießen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text, siehe Anlage!

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für UMV.

 

UMV 05.04.2011

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    28.04.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.32 - überwiesen
   
   
    18.05.2010 - Umwelt, Verkehr und Wohnen
    Ö 8 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:               .                       dagegen:         .                       Enthaltung:     .

   
    08.06.2010 - Stadtplanung und Bauen
    Ö 7 - vertagt
   
   
    23.06.2010 - Stadtplanung und Bauen
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    23.06.2010 - Umwelt, Verkehr und Wohnen
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    30.06.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.46 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    23.03.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.26 - überwiesen
   
   
    05.04.2011 - Umwelt, Verkehr und Wohnen
    Ö 11 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    13.04.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 5  
Westpark      
Ö 6  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7     Städtebauliches Konzept Bombardier Bericht: BzBm Herr Dr. Schulz      
Ö 8  
Stand: Autohaus Moresco Bericht: BzBm Herr Dr. Schulz      
Ö 9     Mollstraße 31 Bericht: BzBm Herr Dr. Schulz      
Ö 10     Verschiedenes Sondersitzung im Juli?      
               
 
 

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