Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM
Gremium: Ausschuss SPREERAUM
Datum: Mi, 13.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 02.12.2009      
Ö 3  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 4  
Bürgerentscheid "Spreeufer für alle"  
Enthält Anlagen
DS/1521/III  
Ö 4.1     Ortsteil Kreuzberg      
Ö 4.1.1     DS/1521/III NO 3.1.1 - 3.1.6 Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer  
Enthält Anlagen
DS/1354/III  
Ö 4.1.2     DS/1521/III NO 3.1.1 - 3.1.6 Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer Hier: Ergänzungen der VzK 1354/III bezüglich verkehrlicher Belange  
Enthält Anlagen
DS/1354-1/III  
Ö 4.1.3     DS/1521/III No 3.1.1 - 3.1.6 Kreuzberger Spreeufer  
DS/1352/III  
Ö 4.1.4     DS/1521/III NO 3.1.1 Bebauungsplan 2-17 Umstellung auf ein Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB mit Anpassung der Planinhalte hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
Enthält Anlagen
DS/1409/III  
Ö 4.1.5     DS/1521/III NO 3.1.1 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 2-17  
Enthält Anlagen
DS/1438/III  
Ö 4.1.6     DS/1521/III NO 3.1.7 B-Plan Änderung Schlesische Straße  
Enthält Anlagen
DS/0871/III  
Ö 4.2     Ortsteil Friedrichshain      
Ö 4.2.1     DS/1521/III NO 3.2.0 BEHALA - Bauvoranfragen / B-Plan 2-10  
Enthält Anlagen
DS/0612/III  
Ö 4.2.2     DS/1521/III No 3.2.0 B-Plan 2-10 / V-76
Enthält Anlagen
DS/0968/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ziele der Bauleitplanung im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 2 – 10 dahingehend zu ändern, dass für die unbebauten Flächen zwischen dem Bauvorhaben „Labels II“ und der Elsenbrücke folgende Festsetzungen gelten:

 

  1. Die Bebauung einschließlich baulicher Nebenanlagen hält einen Abstand vom Spreeufer von mindestens 25 Metern. Entsprechende Baugrenzen oder Baulinien sind in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.

 

  1. Als Höhenbegrenzung gelten generell 24,00 Meter.

 

 

  1. Es wird eine offene Bauweise gem. § 22 Abs. 1 und 2 BauNVO festgesetzt.

 

4. Der BGF-Anteil von Wohnnutzflächen auf den noch unbebauten Flächen im gesamten Bereich des Osthafens beträgt mindestens 70 %. Hierzu sind die durch § 1 Abs. 9 BauNVO eröffneten Möglichkeiten, die Baugebiete südöstlich von Labels II“ sowie zwischen Hotel und

     MTV entsprechend zu gliedern, Gebrauch zu machen.

 

5.       Die Uferbereiche werden als zusammenhängende, öffentlich zugängliche Grünfläche ausgewiesen, die eine Tiefe von mindestens 20 Meter von der Uferkante hat.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dem Sonderausschuss zur Entwicklung des Spreeraums eine entsprechende Rahmenplanung in mehreren Entwurfsvarianten vorzulegen. Es sind auch Möglichkeiten zu prüfen, die Sicherung der Bauleitplanung nötigenfalls durch eine Veränderungssperre zu erreichen.

 

 

Begründung:

Mit diesen Festlegungen soll das Gelände in Annäherung zum Bürgerentscheid entwickelt werden. Auch war bereits vor dem Bürgerentscheid Konsens in der BVV erreicht, dass das Hochhaus gegenüber dem Allianzturm nicht gebaut werden soll.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss Spreeraum überwiesen.

 

12.11.2008

Ausschuss SPREERAUM

 

Änderungsantrag SPD

Im Ausschuss abgelehnt (JA-3, NEIN-6, ENTHALTUNG-2)

 

Änderungsantrag DIE LINKE / im Ausschuss geändert

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. Bis zur zweiten Sitzung des Sonderausschusses Spreeraum im Januar 2009 für nachstehende Bebauungspläne unter Zugrundelegung des bisherigen Diskussionsstandes und den vorliegenden Anträgen* der Initiative Mediaspree versenken im Sonderausschuss bezirkseigene rechtssicher mögliche Änderungsvarianten zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen:

 

A)    B-Plan 2-10 (Baufeld an der Elsenbrücke)

B)    B-Plan V-76 (Fläche südöstlich der Bahntrasse)

 

  1. Bei der Erarbeitung der Varianten sind die BEHALA und die BSR zu beteiligen.

 

  1. Dem Sonderausschuss unverzüglich das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung für die Errichtung eines Hochhauses an der Elsenbrücke nach § 34 BauGB vorzulegen.

    Wenn sich aus § 34,1 BauBG die Nicht-Zulässigkeit des Hochhauses und keine vertrauensschutzsetzenden Maßnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag ergeben, wird die Festsetzung des Hochhauses im B-Plan 2-10 durch ein Gebäude mit einer maximalen Höhe von 24 mtr. ersetzt.

 

Begründung:

 

Um den Sonderausschuss Spreeraum in die Lage zu versetzen Entscheidungen für die BVV vorzubereiten, ist es erforderlich, dass das Bezirksamt eigene Vorstellungen zur städtebaulichen Entwicklung der genannten Flächen entwickelt und dazu den rechtlichen Rahmen prüft.

 

*Anträge des Initiativkreis Mediaspree versenken

1.        Antrag auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplanentwurfes 2-10 (Osthafen) Fläche zwischen Labels II und Elsenbrücke

2.        Antrag auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplanentwurfes 2-10 (Osthafen) Fläche zwischen ‚Nippon-Hotel’ und ‚MTV-Neubau’

3.        Antrag auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplans V-76 (Holzmarktstraße)

 

 

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich (JA-11, ENTHALTUNG-1) der BVV, den Antrag in der geänderten Fassung anzunehmen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. Bis zur zweiten Sitzung des Sonderausschusses Spreeraum im Januar 2009 für nachstehende Bebauungspläne unter Zugrundelegung des bisherigen Diskussionsstandes und den vorliegenden Anträgen* der Initiative Mediaspree versenken im Sonderausschuss bezirkseigene rechtssicher mögliche Änderungsvarianten zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen:

 

    1. B-Plan 2-10 (Baufeld an der Elsenbrücke)
    2. B-Plan V-76 (Fläche südöstlich der Bahntrasse)

 

  1. Bei der Erarbeitung der Varianten sind die BEHALA und die BSR zu beteiligen.

 

  1. Dem Sonderausschuss unverzüglich das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung für die Errichtung eines Hochhauses an der Elsenbrücke nach § 34 BauGB vorzulegen.

    Wenn sich aus § 34,1 BauBG die Nicht-Zulässigkeit des Hochhauses und keine vertrauensschutzsetzenden Maßnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag ergeben, wird die Festsetzung des Hochhauses im B-Plan 2-10 durch ein Gebäude mit einer maximalen Höhe von 24 mtr. ersetzt.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss SPREERAUM überwiesen.

 

 

 

StadtBau 17.02.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    22.10.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.33 - überwiesen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    29.10.2008 - Ausschuss SPREERAUM
    Ö 6 - vertagt
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

BzBm Herr Dr. Schulz führt aus, dass es für das ‚Hochaus’ keine Vertrauensschutztatbestände gibt.

   
    12.11.2008 - Ausschuss SPREERAUM
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    26.11.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.32 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    25.11.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.1 - überwiesen
   
   
    13.01.2010 - Ausschuss SPREERAUM
    Ö 4.2.2 - gegenstandslos
   
   
    24.02.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.9 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 4.2.3     DS/1521/III NO 3.2.3 & 3.2.3 Grundstückstausch Stralauer Platz 35 und Mühlenstraße 60-63 mit geeigneten Ersatzgrundstücken  
Enthält Anlagen
DS/1353/III  
Ö 4.2.4     DS/1521/III nach No 3.2.2 Bebauungsplan V-39 für Grundstücke Mühlenstraße 47-58, Straße der Pariser Kommune 1, 2 sowie die Flurstücke 4025 (teilweise) und 4029 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1500/III  
Ö 4.3     Brückenverbindungen      
Ö 4.3.1     Neue Brückenverbindungen über die Spree Hier: Wiedererrichtung der "Brommybrücke" und des so genannten "Manteuffelstegs" im Rahmen des Programms Stadtumbau West / Berlin-Kreuzberg - Spreeufer  
Enthält Anlagen
DS/0305-1/III  
Ö 4.3.2     Ausweisung der Brommybrücke in der BEP
Enthält Anlagen
DS/0406-1/III  
Ö 4.3.3     Neue Brückenverbindungen über die Spree (II) Hier: Errichtung eines Stegs im Rahmen des Programms Stadtumbau West
Enthält Anlagen
DS/0664/III  
Ö 4.3.4     Prüfung der Realisierbarkeit eines Fußgängersteges zwischen der Lohmühleninsel und dem Osthafen  
Enthält Anlagen
DS/0998/III  
Ö 4.4     Spreeraum      
Ö 4.4.1     Öffentlicher Zugang zu den Spreeuferanlagen
Enthält Anlagen
DS/1014/III  
Ö 4.4.2     Verkaufs-Moratorium für landeseigene Grundstücke im Spreeraum  
Enthält Anlagen
DS/1055/III  
Ö 4.4.3     Stand 'Expertenhearing' Bezug DS/1084/III und DS/1314/III      
Ö 5  
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