Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, die Ziele der Bauleitplanung im
Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 2 – 10 dahingehend zu ändern, dass
für die unbebauten Flächen zwischen dem Bauvorhaben „Labels II“ und der
Elsenbrücke folgende Festsetzungen gelten:
- Die Bebauung
einschließlich baulicher Nebenanlagen hält einen Abstand vom Spreeufer von
mindestens 25 Metern. Entsprechende Baugrenzen oder Baulinien sind in den
Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.
- Als Höhenbegrenzung
gelten generell 24,00 Meter.
- Es wird eine offene
Bauweise gem. § 22 Abs. 1 und 2 BauNVO festgesetzt.
4. Der BGF-Anteil von Wohnnutzflächen auf den noch
unbebauten Flächen im gesamten Bereich des Osthafens beträgt mindestens 70 %.
Hierzu sind die durch § 1 Abs. 9 BauNVO eröffneten Möglichkeiten, die
Baugebiete südöstlich von Labels II“ sowie zwischen Hotel und
MTV entsprechend zu
gliedern, Gebrauch zu machen.
5.
Die Uferbereiche werden als zusammenhängende,
öffentlich zugängliche Grünfläche ausgewiesen, die eine Tiefe von mindestens 20
Meter von der Uferkante hat.
Das Bezirksamt wird beauftragt, dem Sonderausschuss
zur Entwicklung des Spreeraums eine entsprechende Rahmenplanung in mehreren
Entwurfsvarianten vorzulegen. Es sind auch Möglichkeiten zu prüfen, die
Sicherung der Bauleitplanung nötigenfalls durch eine Veränderungssperre zu
erreichen.
Begründung:
Mit diesen Festlegungen
soll das Gelände in Annäherung zum Bürgerentscheid entwickelt werden. Auch war
bereits vor dem Bürgerentscheid Konsens in der BVV erreicht, dass das Hochhaus
gegenüber dem Allianzturm nicht gebaut werden soll.
Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt:
Der
Antrag wird in den Ausschuss Spreeraum überwiesen.
12.11.2008
Ausschuss
SPREERAUM
Änderungsantrag
SPD
Im
Ausschuss abgelehnt (JA-3, NEIN-6, ENTHALTUNG-2)
Änderungsantrag
DIE LINKE / im Ausschuss geändert
Das
Bezirksamt wird beauftragt:
- Bis zur zweiten Sitzung des
Sonderausschusses Spreeraum im Januar 2009 für nachstehende Bebauungspläne
unter Zugrundelegung des bisherigen Diskussionsstandes und den
vorliegenden Anträgen* der Initiative Mediaspree versenken im
Sonderausschuss bezirkseigene rechtssicher mögliche Änderungsvarianten zu
erarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen:
A) B-Plan 2-10 (Baufeld an der
Elsenbrücke)
B) B-Plan V-76 (Fläche südöstlich der
Bahntrasse)
- Bei der Erarbeitung der Varianten
sind die BEHALA und die BSR zu beteiligen.
- Dem Sonderausschuss
unverzüglich das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung für die Errichtung
eines Hochhauses an der Elsenbrücke nach § 34 BauGB vorzulegen.
Wenn sich aus § 34,1 BauBG die Nicht-Zulässigkeit des Hochhauses und keine
vertrauensschutzsetzenden Maßnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag
ergeben, wird die Festsetzung des Hochhauses im B-Plan 2-10 durch ein
Gebäude mit einer maximalen Höhe von 24 mtr. ersetzt.
Begründung:
Um den
Sonderausschuss Spreeraum in die Lage zu versetzen Entscheidungen für die BVV
vorzubereiten, ist es erforderlich, dass das Bezirksamt eigene Vorstellungen
zur städtebaulichen Entwicklung der genannten Flächen entwickelt und dazu den
rechtlichen Rahmen prüft.
*Anträge
des Initiativkreis Mediaspree versenken
1.
Antrag
auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplanentwurfes 2-10 (Osthafen) Fläche
zwischen Labels II und Elsenbrücke
2.
Antrag
auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplanentwurfes 2-10 (Osthafen) Fläche
zwischen ‚Nippon-Hotel’ und ‚MTV-Neubau’
3.
Antrag
auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplans V-76 (Holzmarktstraße)
Der
Ausschuss empfiehlt mehrheitlich (JA-11, ENTHALTUNG-1) der BVV, den Antrag in
der geänderten Fassung anzunehmen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt:
- Bis zur zweiten Sitzung des
Sonderausschusses Spreeraum im Januar 2009 für nachstehende Bebauungspläne
unter Zugrundelegung des bisherigen Diskussionsstandes und den
vorliegenden Anträgen* der Initiative Mediaspree versenken im
Sonderausschuss bezirkseigene rechtssicher mögliche Änderungsvarianten zu
erarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen:
- B-Plan 2-10 (Baufeld an der
Elsenbrücke)
- B-Plan V-76 (Fläche südöstlich
der Bahntrasse)
- Bei der Erarbeitung der
Varianten sind die BEHALA und die BSR zu beteiligen.
- Dem Sonderausschuss
unverzüglich das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung für die Errichtung
eines Hochhauses an der Elsenbrücke nach § 34 BauGB vorzulegen.
Wenn sich aus § 34,1 BauBG die Nicht-Zulässigkeit des Hochhauses und keine
vertrauensschutzsetzenden Maßnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag
ergeben, wird die Festsetzung des Hochhauses im B-Plan 2-10 durch ein
Gebäude mit einer maximalen Höhe von 24 mtr. ersetzt.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage
wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss SPREERAUM überwiesen.
StadtBau
17.02.2010
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.