Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 2-17 wieder aufzuheben.
Begründung:
Zur letzten Sitzung des Spreeausschusses wurde dieser vom Bezirksbürgermeister darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Bezirksamt für das ehemalige „Dämmisol-Gelände“ an der Köpenicker Straße einen Aufstellungsbeschluss für einen Beabauungsplan für das besagte Gelände gefasst hat. Dies geschah entgegen der Zusicherung des Bürgermeisters auf der letzten Sitzung des Spreeausschusses vor der Sommerpause, dass vor einer solchen Beschlussfassung der Ausschuss noch einmal konsultiert werde.
Daraufhin hat sich die Bürgerinitiative „Spreeufer für Alle“ vorerst aus dem Spreeausschuss zurückgezogen. Es besteht die Gefahr, dass damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ausschuss und eine konsensuale Lösung unmöglich gemacht wird.
Erschwerend kommt hinzu, dass durch diesen Aufstellungsbeschluss das ehemalige „Dämmisol-Gelände“ am Kreuzberger Spreeufer an der Köpenicker Straße, derzeit planungsrechtlich Industrie- bzw. Lagerfläche, vorschnell investorenfreundlich überplant und damit die Verhandlungsposition des Bezirks gegenüber dem Grundstückseigentümer unnötig geschwächt wurde. Es besteht zudem nun die Gefahr, dass bei Planreife von Bauprojekten vorzeitig Baugenehmigungen bzw. positive Bauvorbescheide erteilt werden müssten und so eine ähnliche Entwicklung wie am Osthafen zu befürchten ist.
Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, an der Köpenicker Straße eine anspruchsvolle städtebauliche Planung durchzusetzen, denn gerade hier könnten die Ergebnisse des Bürgerentscheids vorbildhaft umgesetzt und ein qualitätvoller, bürgernaher Städtebau ermöglicht werden. Diese Chance darf durch den übereilten Aufstellungsbeschluss nicht vertan werden.
23.09.2009 BVV
Dringlichkeit nicht bestätigt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Spreeraum.
StadtBau 02.02.10
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.