Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am .15.07.2008 beschlossen
-
die Aufstellung des
Bebauungsplans 2-23;
-
mit der Durchführung
des Beschlusses die Abteilung für Stadtentwicklung, Personal
und Gleichstellung zu
beauftragen.
A) Begründung:
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans umfasst Teilflächen der festgesetzten Bebauungspläne
V-26 und V-27a (Block 2) der
Oberbaum City zwischen Stralauer Allee, Ehrenbergstraße,
Rotherstraße und Lehmbruckstraße.
Anlass für die Planaufstellung ist
die Anfrage der HVB den Block 2 im wesentlichen als
Wohnungsbaustandort zu entwickeln.
Für diesen Block sind in den
Bebauungsplänen V-26 und V-27a folgende Festsetzungen getroffen:
V-26
Grundfläche ca. 7107 m²; davon
überbaubar ca. 5625 m²;
Kerngebiet
BGF 19000 m²
Garagengebäude für 775 Stellplätze
Einschränkung des Einzelhandels auf
das 1. Vollgeschoss entlang der Rotherstraße
Fläche zum Anpflanzen für 9
Laubbäume mit Bodenanschluss von ca. 1482 m²
Bebauungstiefe 35 m für das
Garagengebäude; ansonsten 15 m straßenbegleitend; 10 m zur
Geltungsbereichsgrenze (V-27a)
Wohnen ist ausnahmsweise zulässig (§
7 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) und textliche Festsetzung Nr.
1.5.1 (unterhalb des 5.
Vollgeschosses entlang der Lehmbruckstraße)
Wohnen ist oberhalb des 4.
Vollgeschosses allgemein zulässig (textliche Festsetzung Nr. 1.5)
V-27a
Grundfläche ca. 6975 m²; davon
überbaubar ca. 3258 m²;
Kerngebiet;
BGF 19000 m²;
Einschränkung des Einzelhandels auf
das 1. Vollgeschoss;
Bebauungstiefe 15 m entlang
Ehrenberg- und Lehmbruckstraße, 18 m entlang der Stralauer Allee,
6 m zur Geltungsbereichsgrenze des
V-26;
Fläche zum Anpflanzen für 19
Laubbäume mit Bodenanschluss von ca. 3717 m², von der
Ehrenbergstraße auf einer Länge von
39 m einsehbar;
Wohnen ist ausnahmsweise zulässig (§
7 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO);
Wohnen ist oberhalb des 4.
Vollgeschosses allgemein zulässig (textliche Festsetzung Nr. 3);
Das durch die Bebauungspläne V-26
und V-27a im Block 2 zur Festsetzung gekommene
Kerngebiet hat seinen Schwerpunkt
eindeutig in einer Wohnnutzung, da eine Verzahnung zum
unmittelbar angrenzenden Wohngebiet
gewährleistet werden soll. Durch die Beschränkung des
Einzelhandels auf Teilbereiche der
Erdgeschosszonen sowie begrünte Freiflächen entsprichtdas
Kerngebiet im Block 2 den besonderen
Anforderungen, die an eine Wohnnutzung gestellt werden.
Durch die Festsetzung eines
Allgemeinen Wohngebietes im Block 2a (Geltungsbereich des
Bebauungsplans V-26) sollen nunmehr
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Entwicklung eines
Wohnungsbaustandortes geschaffen werden.
Die Grundstücke im Block 2b
(Geltungsbereich des Bebauungsplans V-27a) sollen als Mischgebiet
festgesetzt werden. Dies trägt der
Tatsache Rechnung, dass aufgrund einer erheblichen
Lärmbelastung an der Stralauer Allee
dort verstärkt gewerbliche Nutzungen – evtl. auch ein Hotel - eingeordnet
werden sollen.
Das Vorhaben wurde am 17.06.08 im
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vorgestellt und
positiv zur Kenntnis genommen. Das
Bezirksamt wurde ersucht, ein beschleunigtes
Änderungsverfahren nach § 13a BauGB
einzuleiten. Die Voraussetzung für die Anwendung des
beschleunigten Verfahrens liegt hier
vor, da der Bebauungsplan den in § 13a Abs.1 Nr.1
genannten Schwellenwert einer
zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von
20000 m² unterschreiten wird. Ein
enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit weiteren
Bebauungsplänen besteht nicht. Ein Umweltbericht wird somit nicht Bestandteil
dieses Bauleitplanverfahrens.
Die Mitteilung der bezirklichen
Planungsabsicht vom 18.06.08 an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Abt. II C und die
Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8 hat ergeben,
dass die Grundbedingungen der
Anwendung des § 13a BauGB gegeben sind und dass der
Bebauungsplan den Zielen der
Raumordnung entspricht.
Das Vorhaben wird der Öffentlichkeit
am 14. Juli ab 19 Uhr in RuDis-Kiezladen, Modersohnstr. 55,
vorgestellt. Auf die Veranstaltung
wurde in der Berliner Woche, Lokalausgabe für Friedrichshain,
am Mittwoch, dem 02.07.08 auf der
Seite 4 hingewiesen.
Geltungsbereich
B) Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch (BauGB), Ausführungsgesetz
zum Baugesetzbuch (AGBauGB),
§ 15 BezVG
C) Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung
a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 15.07.2008
Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Anlagen: Projektentwurf;
festgesetzte Bebauungspläne
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
24.09.08
BVV
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.