Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird
beauftragt, die Einrichtung einer externen Ombudsstelle, die anonyme Hinweise
auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten entgegennimmt, zu prüfen. Neben
einer solchen Stelle, wie sie bereits im Bezirk Spandau existiert, ist zu
prüfen, ob, wann und in welcher Form die vom Senat beabsichtigte Einrichtung
eines elektronischen Hinweisgebersystem (BKMS-Systems) in
Friedrichshain-Kreuzberg realisiert werden kann.
Der BVV ist bis zur
Juli-Sitzung zu berichten.
Begründung:
In der Studie von
Transparency International über die „Korruptionsprävention in den Berliner
Bezirken“ vom März 2008 belegt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einen
Mittelfeld-Platz. Eine Reihe von Mindeststandards und Maßnahmen zur Bekämpfung
bzw. Prävention von Korruption sind im Bezirk bereits Praxis: So existieren ein
Antikorruptionsbeauftrager, eine zentrale Prüfgruppe und Vergabestelle, ein
„Gefährdungsatlas“ sowie Sponsoringrichtlinien.
Handlungsbedarf besteht
allerdings noch im Bereich anonymer Hinweismöglichkeiten, laut Transparency
International ein besonders wichtiger Beitrag zu einer effektiven Korruptionsbekämpfung.
Als Vorbild in diesem Bereich kann der Bezirk Spandau gelten, der ein eigenes,
preisgekürtes Modell entwickelt hat. Dabei handelt es sich um einen
unabhängigen Rechtsanwalt, der als externer Ombudsmann Hinweise auf Korruption
und andere Unregelmäßigkeiten entgegennimmt.
Eine weitere Maßnahme
ist die Einrichtung eines Business-Keeper-Monitoring-Systems (BKMS), eines
anonymen elektronischen Hinweisgebersystems. Ein entsprechender Senatsbeschluss
wartet in Berlin jedoch seit Jahren auf seine Realisierung. Hinzu kommt, dass
ein elektronisches System gegenüber der Ombudsstelle verschiedene Nachteile
hat: NutzerInnen müssen über die technischen Voraussetzungen verfügen und
Zweifel an der Sicherheit der Datenübertragung könnten Einzelne vom Gebrauch
abhalten.
Der vorliegende Prüfantrag verfolgt
die Absicht, alle im Bezirk vorhandenen Möglichkeiten der Bekämpfung und
Prävention von Korruption auszuschöpfen. Die Studie von Transparency
International (einsehbar unter www.transparency.de)
sollte Anlass sein, etwaige Lücke zu schließen bzw. zusätzliche und effektivere
Maßnahmen zu ergreifen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt:
Der
Antrag wird in den Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung und Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen ff. überwiesen.
27.05.2008
Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird
beauftragt, die Einrichtung einer externen Ombudsstelle, die anonyme Hinweise
auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten entgegennimmt, zu prüfen. Neben
einer solchen Stelle, wie sie bereits im Bezirk Spandau existiert, ist zu
prüfen, ob, wann und in welcher Form die vom Senat beabsichtigte Einrichtung
eines elektronischen Hinweisgebersystem (BKMS-Systems) in
Friedrichshain-Kreuzberg realisiert werden kann.
Der BVV ist bis zur
Juli-Sitzung zu berichten.
28.05.2008
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird
beauftragt, die Einrichtung einer externen Ombudsstelle, die anonyme Hinweise
auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten entgegennimmt, zu prüfen. Neben
einer solchen Stelle, wie sie bereits im Bezirk Spandau existiert, ist zu prüfen,
ob, wann und in welcher Form die vom Senat beabsichtigte Einrichtung eines
elektronischen Hinweisgebersystem (BKMS-Systems) in Friedrichshain-Kreuzberg
realisiert werden kann.
Der BVV ist bis zur
Juli-Sitzung zu berichten.
14.07.2008
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer
Sitzung am 28.05.2008 mit der
Drucksache 702/III folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Einrichtung einer
externen Ombudsstelle, die
anonyme Hinweise auf Korruption und andere
Unregelmäßigkeiten entgegennimmt,
zu prüfen. Neben einer solchen Stelle, wie sie
bereits im Bezirk Spandau existiert, ist
zu prüfen, ob, wann und in welcher Form die vom Senat
beabsichtigte Einrichtung
eines elektronischen Hinweisgebersystem (BKMS-System)
in Friedrichshain-
Kreuzberg realisiert werden kann.
Hierzu wird berichtet:
Das Bezirksamt hat bereits in der Vergangenheit die
Vor- und Nachteile der
Einrichtung einer externen Ombudsstelle erörtert und
ist zu dem Ergebnis
gekommen, der von der Senatsveraltung für
Stadtentwicklung beabsichtigten
Einführung des BKMS-Systems den Vorrang einzuräumen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist bereit,
in der Pilotphase einzelne
Bezirke kostenfrei an dem Verfahren zu beteiligen.
Der Bezirk Friedrichshain-
Kreuzberg hat bereits im November 2007 sein Interesse
an einer Beteiligung
bekundet. Aufgrund von datenschutzrechtlichen
Bedenken hat sich die
Inbetriebnahme des Systems durch die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung
bisher verzögert.
Das BKMS-System soll - ähnlich wie bei einer
Omudsstelle – eine direkte
Kommunikation mit dem Hinweisgeber ermöglichen, ohne
dass sich dieser der
Behörde zu erkennen geben muss.
Bereits jetzt ist in Berlin mit diesem Ziel bei der
Zentralstelle
„Korruptionsbekämpfung“ der Generalstaatsanwaltschaft
Berlin eine Voicemailbox
für anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber
geschaltet
Auf diese Mailbox wird unter dem Stichwort „Korruptionsprävention“
auf der
Internetseite unseres Bezirks hingewiesen
Eine externe Ombudsstelle (in der
Regel ein/e durch Berufsstand zur besonderen
Verschwiegenheit auch gegenüber
Strafverfolgungsbehörden verpflichtete/r
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) ist mit
nicht unerheblichen Kosten verbunden (ca. 2.500,00 €
jährlich, die sich abhängig von der
tatsächlichen Nachfrage - abgerechnet auf der Basis von
Stundensätzen - erhöhen oder
verringern können).
Hinzu kommt, dass nach den
Erfahrungen in Spandau die Ombudsstelle vorwiegend von
den Bürgerinnen und Bürgern für
allgemeine Hinweise und Beschwerden genutzt wird.
Seit der Einführung des Ombudsmannes
hat es in Spandau nur relativ wenig Hinweise
gegeben, die zu einem
Ermittlungsverfahren oder zu einer Verurteilung führten. Die
Erlangung von strafrechtlich
relevanten Erkenntnissen spielt bei der Obudsstelle praktisch
eine eher untergeordnete Rolle.
Die Inanspruchnahme einer
Ombudsstelle dürfte zudem wesentlich davon abhängen,
inwieweit es gelingt, diese in der
Bezirksöffentlichkeit bekannt zu machen. Diese
Bekanntmachung in der Öffentlichkeit
dürfte bei dem landesweiten Verfahren BKMS
einfacher sein.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs.1 und § 13 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
:
a)
Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben:
für die Beteiligung an
BKMS während der Pilotphase keine
b)
Personalwirtschaftliche
Ausgaben:
durch die Vorlage keine
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt:
Die
Vorlage wird in die Ausschüsse für Immobilienservice und Verwaltung und
Personal, Haushalt, Investitionen ff. überwiesen.
23.09.2008
Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV
24.09.08
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.