(1)Stimmt
das Bezirksamt zu, dass für die weitere Gestaltung des Spreeraums (u.a. B-Plan
2-21) nicht nur Freiräume, sondern auch Qualitäten nötig sind?
(2)Ist
das Bezirksamt der Ansicht, dass eine geplante Grünfläche an der Ecke Stralauer
Platz/Schillingbrücke nur eine geringe Aufenthaltsqualität besitzt, wenn die
Verkehrsströme über die Schillingbrücke auf 14.300 Kfz pro 24 Stunden und über
den Stralauer Platz auf 35.500 Kfz (laut den Zahlen der BEP FK 2005 bzw. der
VLB) beziffert werden?
(3)Hält
das Bezirksamt es angesichts der Abgas- und Lärmimmissionen für angemessen, als
Planungsziel an dieser Stelle eine Grünfläche auszuweisen und dafür
Grundstückserwerbskosten von 5 bis 7 Millionen Euro zu veranschlagen und wenn
ja, ist da BA bereit, aus dem Bezirkshaushalt Finanzmittel zur Verfügung zu
stellen?
Nachfragen
(1)Ist
das BA der Auffassung, dass bereits ein Teil dieser Kosten ausreichen würde, um
einen Nachbarschaftsgarten im östlichen Block-Innenbereich von
Niederbarnimstraße / Karl-Marx-Alle / Warschauer Straße als Alternative möglich
zu machen, zumal es hier unmittelbar der Wohnbevölkerung zugute käme?
(2)Wie
wird das Bezirksamt dies gegenüber dem Senat von Berlin vermitteln?
Dr.
Schulz:
Zu 1: Ja. Zu 2: Nein und das will ich kurz begründen. Ich bin
ja aufgefordert worden von der Frau Präsidentin, als BA Mitglied mich kurz zu
fassen. Unabhängig von den KfZ Zahlen, über die man ja noch diskutieren kann.
Sie wissen ja, dass die letzte Prognose mit 20%iger Absenkung der
Verkehrsstärke, für die von ihnen genannten Straßenabschnitte gezeigt hat,
haben wir dort straßenseitig das ehemalige GASAG Gebäude und die Fläche über
die wir hier sprechen, die perspektivisch Grünfläche werden soll, liegt hinter
diesem GASAG Gebäude und dieses GASAG Gebäude, auch wenn es abgerissen und
durch ein Hotel ersetzt wird und wir kennen ja den Vorbescheid, welche ...dann
möglich sein wird, funktioniert als eine perfekte Lärmschutzmaßnahme. Hinter
diesem Gebäude haben sie einen Lärmpegel, der niedriger ist, Herr Assatzk, der
niedriger ist, als auf dem Spreepark hinter der Eastsidegalery und ich hab
möglicherweise es überhört, aber bislang noch nie gehört, dass wegen der
Mühlenstraße der Spreepark in seiner Qualität in Frage gestellt ist. Als, wir
haben dort eine von der Lärmemission her eine bessere Situation, als in den
Flächen, die wir als Grünflächen schon ausgewiesen haben und gerade herstellen.
Zum anderen muss man natürlich auch sagen, Grünflächen müssen einen guten
funktionalen und sicheren Zugang zum Straßenland haben. Das haben sie genau an
dieser Fläche entlang der Schillingbrücke. Zu 3: Enthält ja 2 Teilfragen, ist
ja noch nicht entdeckt worden von der Frau Vorsteherin, aber ich werde die 2
Teilfragen beantworten. 1. Teilfrage: hat sich mit meiner Beantwortung zur Frage
2 erledigt. 2. Teilfrage: Ich gehe definitiv nicht aus, dass das BA die
Finanzierung übernimmt. Das ist der politische Streit, der sich natürlich
zugespitzt hat nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid, das auch dort der
Bürgerentscheid mit seinen Forderungen umgesetzt werden muss, weil es eben
nicht sein kann Herr Assatzk, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen
Bürgerentscheid 2006 vom Senat und Abgeordnetenhaus ermöglicht worden sind,
auch über Gegenstände, wie einen B-Plan u.ä. abzustimmen und wenn es dann über
senatseigene Grundstücke geht, wenn die Politik sagt, da gilt es nicht. Da gilt
ein Bürgerentscheid nicht, das geht natürlich nicht und wer diese Politik
betreiben will, leistet massiven Beitrag der Glaubwürdigkeit der Politik, die
eh schon nicht so groß ist, entgültig in die Tonne zu treten. Aus dem Grunde
geht das BA ganz klar davon aus, dass das nicht aus dem Bezirkshaushalt
finanziert wird, sondern der Liegenschafsfonds über die Senatsverwaltung für
Finanzen das dann bei sich verbuchen muss. Darf ich auch gleich zu den
Nachfragen...oder wollen sie die stellen.
Herr Assatzk:
Ist das BA, sind sie Herr Bürgermeister nicht auch der
Auffassung, dass sie nur ein Teil des Grundstückes beschrieben haben, denn das
Grundstück wird auch eingerahmt von der Straße an der Schillingbrücke und dort
ist die Zahl, auch wenn das 20% abgesunken ist möglicherweise, vielleicht
steigt es auch an der Stelle, eingerahmt wird und sind sie nicht der Meinung,
dass auch beispielsweise die Warschauer Straße in ihrer Aufenthaltsqualität
auch mit dem Absinken von 20% KfZ Verkehr in ihrer Aufhentaltsqualität sehr
schlecht da steht und 2. wie wird das BA den Zuschnitt der Grünfläche denn auch
gestalten wollen, ist das also noch verhandelbar im Laufe der Beratung im
Stadtplanungsausschuss.
Dr. Schulz:
Also, ich versuche mich hinein zu fühlen, Frau
Vorsteherin. Werde dann sehen, ob ich Herrn Assatzk zufrieden stelle.
Selbstverständlich hat die Warschauer Straße mit der gegenwärtigen
Verkehrsbelastung, auch wenn es 5% weniger sein sollten, jetzt oder
perspektivisch für den Aufhentalt eine geringe Qualität. Aus dem Grunde geht ja
seit vielen Jahren BA und BVV darum gerungen, wie die Qualität verbessert
werden kann. Will auf die Details gar nicht eingehen. Sie haben als weiteren
Gesichtspunkt angesprochen, nicht als Frage aber als Aspekt, Schillingbrücke.
Das Grundstück ist bezogen auf die Schillingbrücke abgesenkt. Es hat ja die
Geländeoberkante von der Spree, also mehr oder weniger dieselbe Oberkante. Der
Verkehrslärm dort hat von der Ausbreitungscharakteristik eine völlig andere
Situation, als würde er ebenerdig sozusagen da hinein strahlen. Kann ihnen das
wirklich nur empfehlen, mal Vorort zu gehen. Sie werden verwundert ein über die
doch relativ ruhige Situation, natürlich nicht wie in Zehlendorf sondern in
einer innerstädtischen Lage,aber
ich ihnen wirklich nur sagen, vom Lärmpegel her kein Vergleich zu dem, was wir
in den anderen Grünflächen haben, die wir als wertvoll ansehen und die wir mit
Aufhentaltsqualität verbinden. Der Zuschnitt der Grünfläche insb. die
Ausgestaltung ist natürlich noch eine Sache im Planungsverfahren.
Möglicherweise wird man mit dem Eigentümer, der das ehemalige GASAG Grundstück
gekauft hat noch mal eine Grundstücks...machen müssen. Die Grundstücksgrenze
ist ziemlich zackig und verläuft etwas seltsam. Das wäre überhaupt kein
Problem, dass so zu gestalten. Ich glaube, da st das BA auch zu jedem
Kompromiss bereit, sodass wir davon ausgehen, dass wir eine Lösung finden
werden. Ich kann einfach als Hinweis geben, für diese Fläche gab es praktisch
zur Beratung des Antrags, der zum Beschluss stand, einen Aufstellungsbeschluss
zu fassen für diese Areal. Vorbescheidsantrag des Liegenschaftsfonds. Der
Vorbescheidsantrag hat sozusagen mit Bauklötzen das ganze Grundstück vollkommen
überdeckt. Dieser Vorbescheidsantrag müssten wir ohneAufstellungsbeschluss bescheiden. Wir müssten den bescheiden
nach 34 BauGB und damit das nicht passiert, damit die BVV sich noch Optionen
aufrecht erhält, haben wir diesen Aufstellungsbeschluss gefasst, vor dem
Hintergrund ihrer Beschlussfassung und im Amtsblatt veröffentlicht, sodass wir
diesen Vorbescheid als Antrag zurück stellen können, um Luft zu gewinnen für
Entscheidungen, wie es mit dieser kleinen Fläche weiter geht. Das ist der
Hintergrund, aber für eine Grünfläche wäre dieses Areal auf jeden Fall sehr gut
geeignet.
Herr
Postler:
Können
sie uns mal eine Einschätzung geben über eventuelle Kontermination und
Altlasten. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war ja dieses Grundstück
mit für den Packetverkauf vorgesehen des Liegenschaftsfonds. Weil das
Grundstück so schlecht weg ging, gerade vor dem Hintergrund der
Schadstoffbelastung. Würde mich mal ihre Einschätzung interessieren, auch
vielleicht mal ein paar Größenordnungen, um sich ein genaueres Bild machen zu
können.
Dr.
Schulz:
Mir sind
gegenwärtig keine schwerwiegenden Altlasten dort bekannt. Kann ihnen im Moment
nicht sagen, ob dort Altlastenverdachtsflächen im Bodenkataster ausgewiesen
sind. Würde ich gerne noch mal nachholen als Information, aber auf jeden Fall
ist das nicht ein Gebiet, das sozusagen schwerwiegenden Bodenkontermination und
mit enstpr. Entsorgungskosten verbunden ist. Das ganze Grundstück ist deshalb
schwer vermarktbar, weil es in einer abgehängten Lage besteht. Vorne das GASAG
Grundstück, dahinter sozusagen in abgehängter Lage dann diese Fläche des
Liegenschaftsfonds und als einzige Zuwegung sozusagen dann entlang der Schillingbrücke,
eine unglückliche Situation für einen Immobilienentwickler, sodass klar war und
das waren auch die Gesprächsergebnisse im Liegenschaftsfonds, wenn das
vermarktet werden soll, dann sollte das im Zusammenhang mit dem GASAG
Grundstück passieren. Dieser Versuch wurde unternommen, mündete in den Versuch,
dort die Ernst Busch Schauspielschule unter zu bringen. Das ist gescheitert und
damit steht natürlich dieses Grundstück neu zur Disposition.
Herr
Wesener:
Um
vielleicht noch mal die Entwicklungsgeschichte dieser VzK zu klären frage ich
das BA, ist es nicht richtig, dass diese VzK fast genau die Antwort ist auf die
Beauftragung des BA durch diese BVV, in einem Antrag von Grünen und Linken, der
hier die Mehrheit gefunden hat, dieses Grundstück als Grünfläche zu widmen und
zwar wohl wissend, dass es dem Land Berlin gehört.
Dr.
Schulz:
Das BA
handelt ja nie ohne BVV und natürlich ist das richtig. Es gab einen Beschluss
der BVV, dass das BA einen Austellungsbeschluß für diese Fläche machen soll,
mit Blick auf eine Grünfläche. Dem sind wir nachgekommen. Ich hatte damals auch
sehr ausführlich darauf hingewiesen, dass die Zeit drängt wegen dem
eingereichten Vorbescheid. Das haben wir getan, kann ihnen jetzt nicht sagen,
ob dass im Amtsblatt veröffentlicht ist. Ich vermute ja, weil die Fristen ja
unglaublich schnell laufen und erst ab Veröffentlichung im Amtsblatt wir eine
Rückstellung machen können, sodass wir uns dann natürlich gefreut haben, dass
diese Beauftragung durch die BVV da war und wir damit handeln konnten.
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36