1.In
einer Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.12.07 zur „Bedeutung und Krise des
Programms Soziale Stadt im Bezirk“ wurden gegenüber der „Naunynritze“ Vorwürfe
erhoben. Das Bezirksamt hat in seiner Antwort vom 21.02.08 eine Prüfung
zugesagt.
Gibt es zwischenzeitlich ein Ergebnis dieser Prüfung?
2.Was
ist das Ergebnis dieser Prüfung?
3.Gibt
es eine Klarstellung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
gegenüber der „Naunynritze“?
Dr. Schulz:
Zu 1: Ja. Zu 2: Vielleicht als Vorbemerkung. Es geht im
wesentlichen um die damalige Frage 18, die damalige Frage 18 hatte 3
Fragenkomplexe gehabt Der 1. Fragenkomplex handelte darum, ob bei dem
Förderprojekt im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“es zu einer nicht korrekten
Mittelverteilung gekommen ist. Der 2. Komplex handelte, ob „soziale Stadt“
Mittel ebenfalls nicht korrekt verwendet worden seien durch eine
Doppelfinanzierung von MitarbeiterInnen der Naunynritze und der 3. Komplex
handelte ab, ob der verein, der Träger dieser Maßnahme überhaupt eine
Gemeinnützigkeit besäße. Zu dem 1. Komplex und damit zu dem Prüfergebnis auch
des BA: da wurde ja gesagt in der Frage 18, dass ein Workshop beantragt wäre.
Richtig ist, dass eine Klausurtagung beantragt und genehmigt worden ist im
Förderprogramm „soziale Stadt“. Diese Klausurtagung diente der Partneraquise
und zwar mit Informationsbesuchen verbunden und entsprach damit den
Zielsetzungen der Beantragung. An dieser Klausurtagung waren 2 Mitarbeiter
beteiligt der Naunynritze und was jetzt hier entscheidend ist, sie waren dort
tätig im Rahmen ihrer Freizeit. Das ganze Programm oder Projektumfang handelt
um 800 €. Das muss man noch mal vorneweg sagen. Also, die beiden
Mitarbeiterinnen waren in ihrer Freizeit dort und haben dafür auch keine
Honorare bekommen. Dieses Projekt steht im Zusammenhang mit der erfolgreichen
Durchführung der ...University Berlin 2007. Zu dem 2. Komplex, dass
MitarbeieterInnen möglicherweise eine Doppelfinanzierung bekommen haben. Da
geht es im wesentlichen um eine halbe stelle, die bei der Naunynritze
beschäftigt ist. Auch diese Mitarbeiterin hat in ihrer Freizeit, halbe Stelle
nur, in ihrer Freizeit 3 Theaterworkshops gemacht. Die Anmeldung dafür hat sie
ein Honorar bekommen in ihrer Freizeit. Die Genehmigung der Nebentätigkeit liegt
vor, sodass neben ihr auch noch eine weiterer Mitarbeiter ebenfalls in seiner
Freizeit mit vorliegender Zusage für Nebentätigkeit dort gearbeitet hat. Der 3.
Komplex: Antragsteller und Fördernehmer der Mittel war der verein „Mix....“
Dieser verein ist , wie man ja nachschauen kann weiterhin gemeinnützig. Im
Endergebnis kann man feststellen, dass die Mitarbeiter der Naunynritze in ihrer
Freizeit sich angargiert haben für wichtige Projekte, die auch für die
Jugendlichen dort von großem Wert sind und an der Stelle möchte ich auch den
MitarbeiterInnen der Naunynritze den dank des BA aussprechen. Zu 3: Die
Senastverwaltung für Stadtentwicklung ist über das Prüfergebnis informiert
worden. Es gab auch keinen weiteren Widerspruch und gegenüber der Naunynritze
hat es vor einigen tagen eine entsprechendes, klärendes Gespräch gegeben.
Herr Wesener:
Nach dieser Prüfung, ist dem BA bekannt, ob diejenigen, die
da Vorwürfe erhoben haben und die sich jetzt als falsch herausstellen, sich bei
der Naunynritze entschuldigt haben.
Dr. Schulz:
Sie sprechen im Plural, sie müssen im Singular sprechen. Es
geht um einen Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Nach
meiner Kenntnis hat er sich, nachdem er informiert wurde über das Prüfergebnis
des BA FK noch nicht bei den MitarbeiterInnen der Naunynritze entschuldigt.
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36