Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Ziel eine Beratung mit der Musikschule
Friedrichshain-Kreuzberg durchzuführen, dass die Musikschule ein breiteres
Angebot als gegenwärtig bereithalten kann.
Der BVV ist bis zum Oktober 2008 zu berichten.
Begründung:
Das
jetzige Angebot der Musikschule ist unzureichend. Als Beispiel kann der
Nachbarbezirk Neukölln herangezogen werden. Ein Breit gefächertes Angebot für
unterschiedliche Altersstrukturen ist erwünscht. Dazu gehört, dass es neben
Angeboten für Kinder und Jugendliche auch Angebote für Erwachsene bereithält.
Ein breit angelegtes Angebotfördert den bildungspolitischen und kulturpolitischen Anspruch des
Bezirkes. Zudem ist ein vielfältiges Angebot geeignet, den Kindern und
Jugendlichen Alternativen zur Freizeitgestaltung aufzuzeigen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Kultur und Bildung überwiesen.
15.10.08
KuBi
Die DS
geht in der DS/ 0880-1/III auf.
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 11.44 - überwiesen
11.09.2008 - Kultur und Bildung
Ö 5 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
15.10.2008 - Kultur und Bildung
Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36