Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Polizei mit Nachdruck
für verstärkte Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Abschnitten der
Hauptverkehrsstraßen in Friedrichshain-Kreuzberg einzusetzen.
Außerdem soll das Bezirksamt darauf hinwirken, die Tempo
30-Schilder so aufzustellen, dass sie besser sichtbar sind, insbesondereauch in der Dunkelheit.
Begründung:
Wir begrüßen die Ausweisung von Tempo-30-Abschnitten in
Hauptverkehrsstraßen in Friedrichshain-Kreuzberg. Tempo 30 trägt zu
Lärmminderung sowie zur Abnahme gesundheitsgefährdender Emissionen bei und
dient damit dem AnwohnerInnenschutz.
Es hat sich jedoch leider gezeigt, dass sich kaum jemand an die
vorgeschriebene Geschwindigkeit hält. Im Gegenteil werden die wenigen
KraftfahrerInnen, die tatsächlich Tempo 30 einhalten, nicht selten bedrängt,
beschimpft und laut angehupt. Lediglich in den Tagen unmittelbar nach einer
polizeilichen Geschwindigkeitskontrolle lässt sich bei der Mehrheit der AutofahrerInnen
so etwas wie eine Annäherung an Tempo 30 feststellen. Doch ist dieser Effekt
bereits eine Woche später schon wieder verpufft.
Dies legt den Schluss nahe, dass die Geschwindigkeitskontrollen
nicht nur ein bis zwei Mal im Jahr für ein paar Stunden stattfinden dürfen,
sondern ihre Frequenz deutlich erhöht werden muss, um Tempo 30 – und damit dem
AnwohnerInnenschutz – zum Erfolg zu verhelfen.
Die
Bezirksverordnetenversammlungbeschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen.
01.07.08
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Polizei mit Nachdruck
für verstärkte Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Abschnitten der
Hauptverkehrsstraßen in Friedrichshain-Kreuzberg einzusetzen.
Außerdem soll das Bezirksamt darauf hinwirken, die Tempo
30-Schilder so aufzustellen, dass sie besser sichtbar sind, insbesondereauch in der Dunkelheit.
16.07.08 BVV
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Polizei mit Nachdruck
für verstärkte Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Abschnitten der
Hauptverkehrsstraßen in Friedrichshain-Kreuzberg einzusetzen.
Außerdem soll das Bezirksamt darauf hinwirken, die Tempo
30-Schilder so aufzustellen, dass sie besser sichtbar sind, insbesondereauch in der Dunkelheit.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlungbeschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
25.06.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 8.41 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 11.24 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
22.10.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 8.15 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36