Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 16.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3     Beschlussfassung zur Konsensliste (Tischvorlage) des Ältestenrates vom 15.07.2008      
Ö 4     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Wahlvorlagen      
Ö 5.1  
Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten in den JHA  
DS/0876/III  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1     Naunyritze  
Enthält Anlagen
DS/0889/III  
Ö 6.2     "Gekommen um zu bleiben - Wir gehn hier nicht mehr weg..." - Wagenburg in der Pettenkoferstraße 5a  
Enthält Anlagen
DS/0895/III  
Ö 6.3     Planungsziele des B-Planes 2-21  
Enthält Anlagen
DS/0887/III  
Ö 6.4     Straßenfest "Biermeile" Karl-Marx-Allee  
Enthält Anlagen
DS/0885/III  
Ö 6.5     Unterstützung behinderter Menschen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von 2006 bis heute  
Enthält Anlagen
DS/0905/III  
Ö 6.6     BürgerInnenentscheid "Spreeufer für alle"  
Enthält Anlagen
DS/0891/III  
Ö 6.7     Zusätzliche Mittel für kulturpolitische Projekte  
Enthält Anlagen
DS/0897/III  
Ö 6.8     Pamukkale-Brunnen  
Enthält Anlagen
DS/0892/III  
Ö 6.9     Reinhardswald Grundschule  
Enthält Anlagen
DS/0886/III  
Ö 6.10     Wegfall der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau  
Enthält Anlagen
DS/0893/III  
Ö 6.11     Schulsporthallennutzung in den Sommerferien  
Enthält Anlagen
DS/0901/III  
Ö 6.12     ÖBS in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0894/III  
Ö 6.13     Brunnen im Bezirk (II)  
Enthält Anlagen
DS/0888/III  
Ö 6.14     Blumengroßmarkt Friedrichstraße  
Enthält Anlagen
DS/0904/III  
Ö 6.15     Sozialticket für Grundsicherung-, Asylleistungs- und Hilfe zum Lebensunterhalt-BezieherInnen  
Enthält Anlagen
DS/0896/III  
Ö 6.16     Zugang zu Erwerbsarbeit und Qualifizierung für Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis?  
Enthält Anlagen
DS/0898/III  
Ö 6.17     Reichen die Schulraumkapazitäten im OT Friedrichshain mittelfristig aus, um den Bedarf zu decken?  
Enthält Anlagen
DS/0900/III  
Ö 6.18     Baerwaldbad  
Enthält Anlagen
DS/0890/III  
Ö 6.19     Aids-Mehrbedarf-Hilfe nach Kassenlage?  
Enthält Anlagen
DS/0899/III  
Ö 6.20     Bestandsaufnahme zum Bürgerinnen-Haushalt  
Enthält Anlagen
DS/0875/III  
Ö 6.21     Werbung am Brunnen Strausberger Platz  
Enthält Anlagen
DS/0902/III  
Ö 6.22     Gebäude Boxhagener Straße 70  
Enthält Anlagen
DS/0903/III  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1     Streiks im Öffentlichen Dienst dürfen kein Haushaltsrisiko für die Bezirke darstellen  
DS/0856/III  
Ö 7.2     Nichtverlängerung von Aufenthaltserlaubnissen  
DS/0861/III  
Ö 7.3     Müll im Görlitzer Park  
Enthält Anlagen
DS/0862/III  
Ö 7.4     Präventionsarbeit gegen homophobe Gewaltakte  
DS/0863/III  
Ö 7.5     Integrationskonzept für Friedrichshain-Kreuzberg un Einführung eines bezirklichen Integrationsmonitorings  
Enthält Anlagen
DS/0865/III  
Ö 7.6     Zuarbeiten zum Ideenkatalog für den Bürgerinnen - Haushalt - Einbeziehung der Jugend- und Kindermitarbeit in die Planungen zum Gleisdreieck  
DS/0872/III  
Ö 7.7     Sonderausschuss "Spreeraum"  
DS/0906/III  
Ö 7.8     Umsetzung der Ergebnisse der Bürgerentscheide zur Spreebebauung  
DS/0908/III  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1     Nachnutzung des bezirkseigenen Objektes Strausberger Str. 38 als Kreativitätsgrundschule mit Vorschule /KITA  
DS/0596/III  
Ö 8.2     Werbeverbot für Tabakwaren und Alkohol auf städtischen Werbeflächen  
Enthält Anlagen
DS/0745/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. 

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 22.04.08 beschlossen:

1. Schließt der Bezirk als Eigentümer von Fach- und Finanzvermögen

Werbeverträge ab bzw. erteilt er die Genehmigung zur Aufstellung einer

Werbeanlage, ist die Möglichkeit der Tabak- und Alkoholwerbung generell

auszuschließen. Schließt der Bezirk Miet- oder Pachtverträge über Flächen ab, ist

dem Mieter oder Pächter Tabak- und Alkoholwerbung generell zu untersagen.

2. Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

dafür ein, dass nach Auslaufen bestehender Werbeverträge bei Neuabschluss

und bei Abschluss evtl. Miet- oder Pachtverträge über Flächen die Möglichkeit der

Tabak- und Alkoholwerbung auf öffentlichem Straßenland und an öffentlichen

Toilettenhäuschen generell ausgeschlossen ist.

3. Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür

ein, dass die Allgemeine Anweisung über Werbung, Handel, Sammlungen und

politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin (AllA Werbung)

im Rahmen der derzeitigen Überarbeitung dahingehend erweitert wird, dass

Werbung für Sucht- und Genussmittel (Alkohol, Nikotin u.ä.) nicht nur an Orten,

die überwiegend von Kinder und Jugendlichen besucht werden, sondern generell

auszuschließen ist.

4. Das Bezirksamt setzt sich aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung dieser

Angelegenheit gegenüber dem Rat der Bürgermeister (RdB) dafür ein, dass

Tabak- und Alkoholwerbung auf Öffentlichem Straßenland im Land Berlin

Ausgeschlossen wird. Danach setzt sich der Bezirk gegenüber dem RdB zum

Einen dafür ein, dass alle Berliner Bezirke und auch die Senatsverwaltungen

sowohl unmittelbar bei Werbeverträgen als auch mittelbar bei Miet- und

Pachtverträgen die Möglichkeit der Tabak- und Alkoholwerbung ausschließen.

Zum anderen wirkt der Bezirk darauf hin, dass ein Werbeverbot für Tabak und

Alkohol in die neuen Ausführungsvorschriften zu den §§ 10,11,13 und 14 des

Berliner Straßengesetzes aufgenommen wird und in der Allgemeinen Anweisung


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über Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigung (AllA Werbung)

jegliche Tabak- und Alkoholwerbung auf sämtlichen Werbeanlagen auf

öffentlichem Straßenland generell verboten wird.

A). Begründung

Am 28.09.07 hat sich eine Bürgerin des Bezirks in einem Schreiben mit dem Anliegen an das Bezirksamt gewandt, dass aus Gründen des Jugendschutzes keine Tabakwerbung auf städtischen Werbeflächen mehr zugelassen werden solle.

In ihrer Problemdarstellung führt sie die Risiken des Tabakkonsums und den möglichen Einfluss von entsprechender Werbung auf Kinder und Jugendliche aus.

Nach Aussagen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, sterben in der Bundesrepublik jährlich 140.000 Menschen an den direkten Folgen des Tabakkonsums.1 Frau Bätzing betont, dass der Tabakkonsum das "größte vermeidbare Gesundheitsrisiko" ist. Zigarettenrauchen ist in den Industrieländern die häufigste und wissenschaftlich am deutlichsten belegte Einzelursache für den Krebstod."2

Eine der wichtigsten Risikofaktoren des Rauchens ist die Tabakwerbung. Insbesondere werden Jugendliche durch Werbung beeinflusst. Dies wurde in einer umfangreichen Expertise, die von dem Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde, ausführlich beschrieben.3 In einer Studie der Universität von Massachusetts aus dem Jahr 2006 wurde der kausale Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und Rauchen nochmals bestätigt.4 Auch die Weltbank kommt zu dem Ergebnis, dass ein umfassendes Werbeverbot zu einer 8-prozentigen Reduzierung des Tabakkonsums führen würde.5 So meint auch der EU-Kommissar Markos Kyprianou, dass das Verbot der Tabakwerbung eines der "wirksamsten Mittel" ist, das Rauchen zu verringern.6

Der Bundestag hat 2004 das Gesetz zu dem Tabakrahmenübereinkommen beschlossen. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, Verbote zur Tabakwerbung einzuführen. Bisher sind diese Maßnahmen jedoch nur auf Medien und Internet beschränkt. Inzwischen hat sich die Bundesdrogenbeauftragte auch für ein Verbot der Plakatwerbung ausgesprochen, da damit insbesondere der Jugendschutz gestärkt werden könnte.

In Berlin rauchen nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts7 25 Prozent der Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 15 Jahren. Die ersten Zigaretten werden im Alter von durchschnittlich 11,6 Jahren geraucht. Nach der Untersuchung "Tabak und Alkohol in Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen" (TALK) des Bezirksamtes

1 Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung: Drogen- und Suchtbericht 2007

2 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, NJW 1997, Heft 43, Seite 2871-73).

3 Hanewinkel, R, Pohl, J: Werbung und Tabakkonsum. Wirkungsanalyse unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen. Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung, Kiel, 1998

4 DiFranza, J. R. et al.: Tobacco Promotion and the Initiation of Tobacco Use: Assessing the Evidence for Causality. Paediatrics, Vol. 117, Nr. 6, June 2006

5 Weltbank: Der Tabakepidemie Einhalt gebieten. Washington D.C., 2003

6 Kyprianou, Markos, EU-Kommissar für Gesundheit: "Das Verbot der Tabakwerbung ist eines der wirksamsten Mittel, um das Rauchen zu verringern." 27.05.2005

7 Robert-Koch-Institut: Gesundheitsverhalten von Schülern in Berlin. Ergebnisse der HBSC-Jugendgesundheitsstudie 2002 im Auftrag der WHO. Berlin, 2003


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Friedrichshain-Kreuzberg kennen über 85 Prozent der Jugendlichen im Alter von 13 bis 15 Jahren Tabakwerbung.8 Die Ergebnisse von TALK zeigen, dass Kinder und Jugendliche der Tabakwerbung im extrem hohen Ausmaß ausgesetzt sind, und das, obwohl bekannt ist, dass die Wahrscheinlichkeit, mit dem Rauchen anzufangen, umso größer ist, je stärker Kinder und Jugendliche mit Werbung konfrontiert werden.

8 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Hrsg.: Tabak und Alkohol in Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Berlin, 2007

9 Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Drogen- und Suchtbereicht 2007

10 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Pressemitteilung 12.06.2007

11 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Jahrbuch Sucht 07

12 Bert Kellermann in: Hamburger Ärzteblatt, 11/07

13 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Jahrbuch Sucht 07

Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt, die Forderung nach einem Tabakwerbeverbot zu erweitern und sich im Hinblick auf Risiken des Alkoholkonsums auch für ein Alkoholwerbeverbot einzusetzen.

Mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form und überschreiten regelmäßig die empfohlenen Konsumgrenzen Etwa 1,6 Millionen Menschen gelten als alkoholabhängig. 20% der Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren trinken in Deutschland regelmäßig Alkohol.9

Der Alkoholkonsum von Jugendlichen, der im Jahre 2005, im Vergleich zu 2004, zurückgegangen war, stieg danach wieder an, so dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung feststellt, dass der "Anstieg besonders auffällig bei den 16 - bis 17 - jährigen männlichen Jugendlichen ist. Bei den Jungen dieser Altersgruppe lag die durchschnittliche wöchentliche Trinkmenge an reinem Alkohol im Jahre 2004 bei 127 Gramm, sank im Jahr 2005 auf 108 Gramm und lag im Jahr 2007 bei etwa 150 g reinem Alkohol im Wochendurchschnitt. Bei den weiblichen Jugendlichen ist zwischen 2005 und 2007 ein Anstieg in der wöchentlichen Gesamtalkoholmenge von 42 Gramm auf 53 Gramm festzustellen."10

Damit ist " der Alkoholkonsum nach dem Tabakrauchen und Bluthochdruck der bedeutendste gesundheitliche Risikofaktor". 11

Sucht hat massive psychische, soziale und körperliche Auswirkungen. Es sind jedoch nicht nur die suchtkranken Menschen betroffen, sondern auch in massiver Weise ihr Umfeld. Über 1 Mill. Kinder haben einen alkoholkranken Elternteil, und "rund 80 % aller Teenager-Suizidversuche sind durch Alkoholprobleme ihrer Eltern bedingt". 12

Das Alkoholproblem wird dabei in der Öffentlichkeit eher bagatellisiert und ausgeblendet. Alkohol ist leicht verfügbar, der Konsum gilt häufig als wünschenswert. Während in vielen anderen Ländern der Alkoholkonsum zurückging, verringerte er sich in Deutschland wenig . Die Verminderung des Alkoholkonsums von 1970 bis 2003 betrug in Deutschland 0,5 %, im Vergleich dazu in Frankreich 42,7 %, jährlich sterben ca. 42.000 Personen, "deren Tod direkt oder indirekt in Verbindung mit Alkohol steht".13

Bereits 1995 wurden von der Weltgesundheitsorganisation grundsätzliche Aussagen zur Alkoholwerbung gemacht. In ihrer Europäischen Charta Alkohol heißt es: "Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, in einer Umwelt aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Folgen des Alkoholkonsums und soweit wie möglich vor Alkoholwerbung geschützt werden." Eine Einschränkung von Alkoholwerbung kann den Alkoholkonsum wirksam bekämpfen. So könnte nach einer US-Studie ein


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Werbeverbot für Alkoholika den Alkoholkonsum bei Jugendlichen um mehr als 16 Prozent minimieren, bei Rauschtrinken sogar um über 40 Prozent.14

Zu ähnlichen Aussagen kommt ein Forschungsbericht des Instituts für Suchtforschung in Zürich. Der Autor des Berichts kommt zu dem Schluss, dass Alkoholwerbung "bei der Rekrutierung neuer Generationen von potentiellen Alkoholkonsumenten" hilft.15

EU-Kommissar Markos Kyprianou ist der Meinung, je mehr Alkoholwerbung junge Menschen sähen, desto wahrscheinlicher sei der Griff zur Flasche. Der Präsident der Bundesärztekammer, Hoppe, fordert deshalb ein Verbot der Alkoholwerbung. Vor allem Kinder und Jugendlichen vermittle der lockere Umgang damit falsche Vorstellungen.

Alkoholwerbung baut ein positives Image auf, das Alkoholkonsum mit sozial angenehmen Verhaltensweisen wie Kameradschaft, sozialer Akzeptanz in der Altersgruppe und Männlichkeit verbindet.16

In einzelnen Bereichen des Bezirksamtes wird bereits im Sinne des Begehrens der Bürgerin verfahren. Um eine konsequente und einheitliche Vorgehensweise gegen Tabakwerbung im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu erreichen, wird die Anregung der Bürgerin aufgenommen und in o.g. Weise umgesetzt.

B). Rechtsgrundlage:

§15 BezVG

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

nicht vorhersehbar

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:  keine

 

Berlin, 24.04.2008

Bezirksbürgermeister                                  Bezirksstadtrat

 

 

28.05.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste, Ordnungsamt und in den Ausschuss Soziales und Gesundheit (ff) überwiesen.

 

 

26.06.08

WirtAS empfiehlt dem federführenden Ausschuss, der BVV zu empfehlen, die DS745/III zur Kenntnis zu nehmen. 

 

03.07.2008

Ausschuss für Soziales und Gesundheit

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. 

 

16.07.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen

   
    28.05.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.24 - überwiesen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    26.06.2008 - Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt
    Ö 3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    03.07.2008 - Soziales und Gesundheit
    Ö 5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 8.3     Obdachlose Menschen und Job-Center
Enthält Anlagen
DS/0746/III  
Ö 8.4     Beglaubigung ausländischer Zeugniskopien  
Enthält Anlagen
DS/0749/III  
Ö 8.5     Pamukkale-Brunnen  
Enthält Anlagen
DS/0757/III  
Ö 8.6     Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0802/III  
Ö 8.7     'Zukunft der Behindertenpolitik im Bezirk'; Bezug auf DS/0033/III  
DS/0853/III  
Ö 9     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 9.1     Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain; hier: Aufstellungsbeschluss  
DS/0881/III  
Ö 10     Große Anfragen      
Ö 10.1     Bethanien - eine nicht enden wollende Peinlichkeit  
Enthält Anlagen
DS/0866/III  
Ö 10.2     Alte Ziegelei Rädel e.V.  
Enthält Anlagen
DS/0868/III  
Ö 11     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 11.1     Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum  
Enthält Anlagen
DS/0378/III  
Ö 11.2     Kinderbetreuungsprojekt SHIA e. V.  
DS/0455/III  
Ö 11.3     Fahrradstellplätze für die Bergmannstraße  
DS/0468/III  
Ö 11.4     Verkauf von Namensrechten für Sportstätten
Enthält Anlagen
DS/0473/III  
Ö 11.5     Mc Donalds hat versprochen - hat Mc Donalds die versprechen gehalten?
Enthält Anlagen
DS/0514/III  
Ö 11.6     Fußgängerübergang in der Schlesischen Straße/Ecke Tabor Straße  
DS/0555/III  
Ö 11.7     Kostenloses vollwertiges Mittagessen für alle Kinder  
Enthält Anlagen
DS/0608/III  
Ö 11.8     Angemessene Sporthallennutzungszeiten für Menschen mit seelischer Behinderung  
DS/0615/III  
Ö 11.9     Bekanntmachung der Resolution "Nein zum Flugbetrieb in Tempelhof"  
Enthält Anlagen
DS/0678/III  
Ö 11.10     Friedrichshain-Kreuzberg gegen Korruption  
DS/0702/III  
Ö 11.11     Ferienangebot Sommer 2008  
Enthält Anlagen
DS/0712/III  
Ö 11.12     Erbbaurechtsverträge  
Enthält Anlagen
DS/0743/III  
Ö 11.13     Sicherheit trotz neuer Reisepässe
Enthält Anlagen
DS/0750/III  
Ö 11.14     Bänke an der Marheinekehalle  
Enthält Anlagen
DS/0755/III  
Ö 11.15     DS 0077/III - Jugendschutz vor Tabakkonsum DS 0214/III - Rauchfreie Spielplätze DS 0653/III - NichtraucherInnen-Schutz  
DS/0764/III  
Ö 11.16     Angebote nach § 11 und § 16 KJHG (auf Grundlage des Ideenkatalogs zur DS 0792/III)  
Enthält Anlagen
DS/0792-1/III  
Ö 11.17     BürgerInnenhaushalt - Ideenkatalog für den Haushalt 2009  
Enthält Anlagen
DS/0792-2/III  
Ö 11.18     Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)  
DS/0794/III  
Ö 11.19     Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0795/III  
Ö 11.20     Sanierungszieländerung im Sanierungsgebiet Warschauer Straße für das Grundstück Kopernikusstr. 32  
DS/0796/III  
Ö 11.21     Sanierungszieländerung im Sanierungsgebiet Warschauer Straße für das Grundstück Boxhagener Str. 117 und 119  
DS/0798/III  
Ö 11.22     Untragbare Verkehrssituation in der Eylauer Straße  
DS/0806/III  
Ö 11.23     Sanierung & Umgestaltung des ehem. Luisenstädtischen Kanals (II) Hier: Erstellung eines Leitbildes und einer neuen Bauplanungsunterlage  
Enthält Anlagen
DS/0809/III  
Ö 11.24     Mehr Geschwindigkeitskontrollen in Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 30-Abschnitten  
DS/0811/III  
Ö 11.25     Bedarf an gedeckten und ungedeckten Sportflächen Hier: Ermittlung der Defizite in den acht Bezirksregionen (Sozialräume)
DS/0812/III  
Ö 11.26     Festlegung einer Prioritätenliste für die Programmplanung Programmjahr 2009  
Enthält Anlagen
DS/0849/III  
Ö 11.27     Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland  
DS/0850/III  
Ö 11.28     Datenschutz beim JobCenter  
Enthält Anlagen
DS/0851/III  
Ö 11.29     Kommunal-Kombi für einen starken ÖBS  
DS/0854/III  
Ö 11.30  
Falckensteinstraße sperren  
Enthält Anlagen
DS/0855/III  
Ö 11.31     Durch Umsetzung des Bürgerbegehrens über Bethanien Geld sparen!  
DS/0857/III  
Ö 11.32     Fall- und Kostenentwicklung der Leistungen nach dem SGB XII  
DS/0858/III  
Ö 11.33     Kennzeichnung von barrierefreien Sportanlagen  
DS/0859/III  
Ö 11.34     Stadtplan "Barrierefreies Friedrichshain-Kreuzberg" Sportanlagen  
Enthält Anlagen
DS/0860/III  
Ö 11.35     "Reisen" bildet  
DS/0864/III  
Ö 11.36     Ausstellung "Kicker,Kämpfer,Legenden - Juden im deutschen Fussball"  
Enthält Anlagen
DS/0867/III  
Ö 11.37     Flyer zu Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0870/III  
Ö 11.38     B-Plan Änderung Schlesische Straße  
Enthält Anlagen
DS/0871/III  
Ö 11.39     Krähensichere Abdeckungen  
Enthält Anlagen
DS/0873/III  
Ö 11.40     Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der BürgerInnenbeteiligung im Stadtplanungsbereich  
Enthält Anlagen
DS/0874/III  
Ö 11.41     Durchführung des Bürgerentscheids "Spreeufer für alle"  
DS/0877/III  
Ö 11.42     Nachträgliche Genehmigung der 2007 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
DS/0878/III  
Ö 11.43     Musikschule (I)  
DS/0879/III  
Ö 11.44     Musikschule (II)  
DS/0880/III  
Ö 11.45     Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur 189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0882/III  
Ö 11.46     Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee 44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0883/III  
Ö 11.47     Fortschreibung der Zuweisungen für das Haushaltsjahr 2009  
DS/0907/III  
Ö 11.48  
Frauenbeirat für Stadtplanung im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0909/III  
Ö 11.49     Bebauungsplanentwurf V-63 für die Grundstücke Zellestraße 11, 12, Liebigstraße 17-19 und Liebigstraße 20, 21, Bänschstraße 2/4 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-63  
Enthält Anlagen
DS/0910/III  
Ö 11.50     Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: - die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36  
DS/0911/III  
Ö 11.51     Schulentwicklungsplan Friedrichshain-Kreuzberg 2006/07  
DS/0912/III  
Ö 11.52     Bebauungsplan 2 - 23 für die Grundstücke Lembruckstraße 10/32, Stralauer Allee 39, Ehrenbergstraße 1 bis 10, Rother Str. 25,26 im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain; hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/0913/III  
Ö 11.53     Rote Rosen sollen blühen Hier: Vorschläge zur Verstetigung von Garten- und ökologischen Zwischennutzungen
Enthält Anlagen
DS/0715/III  
Ö 11.54     Radio Multikulti muss der Region erhalten bleiben!  
DS/0824/III  
               
 
 

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