Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt eine Konzept zur
Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen zu erstellen. Darin enthalten
sollen Maßnahmen gegen das Rowdytum von RadfahrerInnen sein. Gleichzeitig soll
ein Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und
RadfahrerInnen an Baustellen im öffentlichen Raum erstellt werden. So dies
rechtlich möglich ist, sollen Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung
einer Baugenehmigung eingefordert werden.
Begründung:
Der Antrag
ergibt sich aus der Diskussion der SeniorInnen des Bezirks mit dem Bezirksamt
und der BVV am 29.08.07.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt eine Konzept zur
Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen zu erstellen. Darin enthalten
sollen Maßnahmen gegen rücksichtslose RadfahrerInnen sein. Gleichzeitig soll
ein Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und
RadfahrerInnen an Baustellen im öffentlichen Raum erstellt werden. So dies
rechtlich möglich ist, sollen Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung
einer Baugenehmigung eingefordert werden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt eine Konzept zur
Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen zu erstellen. Darin enthalten
sollen Maßnahmen gegen rücksichtslose RadfahrerInnen sein. Gleichzeitig soll
ein Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und
RadfahrerInnen an Baustellen im öffentlichen Raum erstellt werden. So dies
rechtlich möglich ist, sollen Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung
einer Baugenehmigung eingefordert werden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 5.9.07 mit der Drucksache
DS/0378-1/III
betr. Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr
Ver-kehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im
öffentlichen Raum folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
„Das
Bezirksamt wird beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für
Fußgän-gerInnen zu erstellen. Darin enthalten sollen Maßnahmen gegen
rücksichtslose RadfahrerIn-nen sein. Gleichzeitig soll ein Konzept zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit für Fußgänge-rInnen und RadfahrerInnen an Baustellen im
öffentlichen Raum erstellt werden. So dies rechtlich möglich ist, sollen
Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung einer Bauge-nehmigung
eingefordert werden.“
Hierzu
ist zu berichten:
Baustellen
bzw. Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Straßenland sind nach dem Berliner
Straßengesetz eine Sondernutzung und erhalten hierfür eine Erlaubnis vom
Tiefbauamt. Mit Erteilung dieser Erlaubnis werden die Bauherren verpflichtet,
sich die straßenverkehrsrecht-liche Erlaubnis für die Baustellensicherung von
der Straßenverkehrsbehörde bzw. im Stra-ßenhauptnetz von der Verkehrslenkung
Berlin einzuholen. Verkehrliche Einschränkungen an Baustellen werden nach der
StVO und den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen (RSA 95)
nach Abwägung aller verkehrlichen Interessen und Sicherheitsbedürfnis-sen
angeordnet. Mit diesen Genehmigungsverfahren können sämtliche Belange aller
Ver-kehrsteilnehmer auch während der Durchführung von Baumaßnahmen im
öffentlichen Stra-ßenland völlig ausreichend berücksichtigt werden.
Maßgeblich
für die Einhaltung verkehrlicher Einschränkungen ist vor allem eine konsequente
Überwachung der Baustellen und der Verkehrsteilnehmer und hier insbesondere des
Rad-verkehrs. Auch ein evtl. weiterführendes Sicherheitskonzept, wie verlangt,
wird bei fehlender Überwachung zu keiner Besserung führen.
Im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gibt es keine rechtlichen Grundlagen,
diesbe-zügliche Forderungen an Bauherren zu stellen. Im straßenrechtlichen
Sinne gibt es über die RSA 95 hinausgehend ebenfalls keine weiteren rechtlichen
Regelungsmöglichkeiten.
Wir
bitten, die DS hiermit als erledigt zu betrachten.
Rechtsgrundlagen:
Berliner
Straßengesetz, StVO, RSA 95
Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36