Ich frage das Bezirksamt:
- Wie
bewertet das Bezirksamt die Diskussion über ein (mögliches) Abrücken des
SPD-PDS-Senats vom sog. politischen Bezirksamt (gem. Art. 99
Landesverfassung Berlin i.V.m. § 35 Abs. 2 Satz 5 BezVG)?
- Müsste
nach Auffassung des Bezirksamts zur Verhinderung eines sog. politischen
Bezirksamts die Landesverfassung geändert werden oder genügt dazu
lediglich eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes?
- Gibt
es schon diesbzgl. eine Positionierung der 12 Bezirksbürgermeister/innen
im Rat der Bürgermeister und welche Haltung vertritt der Senat dazu?
Dr. Schulz:
Zu 1: Sie haben ja auch gleich in eine kleine redaktionelle Korrektur gepackt. Es gibt z.z.
keine offizielle Äußerung des Senats von Berlin. Insoweit kann das BA auch
wegen fehlender Äußerungen den Senat nicht bewerten. Selbstverständlich können
Parteien laut oder leise nachdenken, allerdings wird lautes oder leises
nachdenken durch das BA nicht bewertet.
Zu 2: Nach einer vorsichtigen Einschätzung des BA spricht viel dafür,
dass eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes ausreichen könnte, um dass
sogenannte ....BA über den Januar 2010 auch beizubehalten. Diese Einschätzung
beruht letztlich darauf auf einer Analyse des Wortlautes des Artikels 99
Landesverfassung, wenn man ihn volotaristisch auslegt, also sich anschaut, was
war eigentlich der Wille des Gesetzgebers damals, könnte man möglicherweise zu
einer anderen Einschätzung kommen, allerdings wird die Einschätzung in der
Redaktion letztendlich beim Abgeordnetenhaus liegen und beim Senat. Zu 3: es
gibt keine , z.z. jedenfalls keine Positionierung der 12 Bezirksbürgermeister ,
also des RdB weil die sehr ähnliche Positionen besitzen , wie ich zur Antwort
zur 1. Frage schon hier vorgetragen haben, sobald der Senat sich entspr.
Offiziell äußern wird, dann wird mit Sicherheit auch der RdB dazu laut Stellung
beziehen. Das liegt im Moment nicht vor und insoweit wissen wir auch nicht, was
die Haltung des Senats ist. Es hat eine 1. Nachfrage in der aktuellen Stunde
des letzten oder vorletzten RdB gegeben und auch da wurde darauf verwiesen,
dass ein Meinungsbildungsprozess im Gange ist, der aber weit davon entfernt
ist, dass er abgeschlossen ist.
Herr Cetinkaya:
Wie bewertet das BA eine mögliche Direktwahl des Bzbm und
welche Vor- und Nachteiel gibt es
bei der jetzigen Rechtslage.
Dr. Schulz:
Die Direktwahl von Bürgermeisterinnen werte ich als eine
Stärkung der Bezirke und sie wissen, seit vielen Jahren, dass ich jede Stärkung
der Bezirke begrüße, weil es ist ohne Zweifel, dass eine Direktwahl ein „mehr“
an politischer Legitimation bringt, allerdings sind damit auch
Fragen verbunden, nämlich wie das „mehr“ an politischer
Legitimation sich in der Balance dann zum BA und zur BVV dann regeln lässt. Das
ist eine ganz wesentliche Frage, die damit auch geklärt werden muss und ich
glaube zu diesem Thema gibt es überhaupt kein schlüssiges Konzept, dass in der
politischen Diskussion behandelt wird und insoweit muss man jetzt auch nicht
vertiefend zu ihrer 2. frage, zu dieser
rechtlichen Situation, dazu muss man vorab überhaupt wissen, was will
man an politischer Aufgabenstellung wollen und Rechet da in eine Balance
bringen und dann wird man auch die enstpr. Regelung dafür finden.