Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, beim Innensenator und dem Integrationsbeauftragten
des Senats darauf hinzuwirken, dass diese umgehend das Maßnahmepaket zur
effektiven Verbesserung des Zugangs zu Erwerbsarbeit und Qualifizierung für
Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis optimiert. Dafür sollen (etwa durch eine
öffentliche Kampagne) neue Kooperationspartner gewonnen werden. Zudem sollen
die Informations- und Beratungsangebote der zuständigen Behörden dringend
verbessert werden.
Der BVV ist
bis zur Februar-Sitzung zu berichten.
Begründung:
Seit dem
28. August 2007 ist neue Aufenthaltsgesetz in Kraft. Im Rahmen der sog.
"Altfallregelung" (§ 104a) haben in Berlin seitdem ca. 3.100
AusländerInnen einen Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gestellt und
bemühen sich nunmehr entsprechend der gesetzlichen Anforderung, ihren
Lebensunterhalt überwiegend selbst zu sichern. Von diesen Anträgen sind z.Zt.
erst ca. 1.050 bearbeitet und davon wiederum 583 bewilligt worden. Aus diesen
Zahlen wird deutlich, dass die beiden Leitprojekte 7B und 7C im neuen Berliner
Integrationskonzept "Vielfalt fördern - Zusammenhalt stärken" zur
Unterstützung des verbesserten Zugangs zu Erwerbsarbeit von Flüchtlingen nicht
ausreichen, soll die (ohnehin begrenzte) antragsberechtigte Gruppe der
Flüchtlinge die Chancen auch tatsächlich nutzen können, die ihnen das neue
Aufenthaltsgesetz für die Entwicklung eigener Lebensperspektiven bietet.
Zudem
wird die Informationspraxis der zuständigen nachgeordneten Behörden gegenüber
den AntragstellerInnen von den Berliner Flüchtlingsorganisationen als z. T.
nicht zielführend beschrieben. Ohne ein schnelles und beherztes Handeln ist
deutlich absehbar, dass ein erheblicher Teil der Flüchtlinge, die von den
Integrationschancen des neuen Aufenthaltsgesetzes profitieren können sollen,
infolge eines mangelnden Zugangs zu Erwerbsarbeit weiterhin ausgegrenzt
bleiben, ggf. sogar abgeschoben werden können.
28.11.2007
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center
und den Ausschuss für Integration und Migration ff
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
DS/0525/III wird zugestimmt.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, beim Innensenator und dem Integrationsbeauftragten
des Senats darauf hinzuwirken, dass diese umgehend das Maßnahmepaket zur
effektiven Verbesserung des Zugangs zu Erwerbsarbeit und Qualifizierung für
Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis optimiert. Dafür sollen (etwa durch eine
öffentliche Kampagne) neue Kooperationspartner gewonnen werden. Zudem sollen
die Informations- und Beratungsangebote der zuständigen Behörden dringend
verbessert werden.
Der BVV
ist bis zur Februar-Sitzung zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.