Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei Stellenausschreibungen des Bezirksamtes soll es
künftig folgende Änderung geben:
Statt „Angehörige ethnischer Minderheiten werden ermutigt,
sich zu bewerben“ soll es künftig heißen: „Menschen mit Migrationshintergrund
werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben“.
Begründung:
Im Rahmen der DS 100/II „Interkulturelle Öffnung der
Bezirksverwaltung“ soll der Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund in
den Öffentlichen Dienst erleichtert und gefördert werden. Dazu hat die BVV in
der vergangenen Wahlperiode durch einen Beschluss angeregt, dass „Angehörige
ethnische Minderheiten ermutigt werden, sich zu bewerben.“
Im (kommunal)politischen und gesellschaftlichen
Sprachgebrauch hat sich der allseits akzeptierte und gängige Begriff von
„Menschen mit Migrationshintergrund“ eingebürgert. Dieses soll sich in den
Stellen- und Ausbildungsplatzausschreibungen des Bezirksamts auch begrifflich
niederschlagen. Dabei geht keineswegs um political correctness, sondern
der Begriff der „ethnischen Minderheiten“ muss als sprachlich missglückt
bezeichnet werden; darüber hinaus findet er in der praktischen Integrations-
und Migrationspolitik kaum eine sprachliche Anwendung.
Die BVV dokumentiert damit, dass die Integration von
Menschen nichtdeutscher Herkunftssprache von zentraler Bedeutung für das
Zusammenleben der verschiedenen Kulturen ist. Durch den verbesserten Zugang von
Menschen mit Migrationshintergrund wird auch die Identifikation aller
Einwohner/innen und Bürger/innen im Bezirk mit „ihrer“ Bezirksverwaltung
gestärkt.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung
überwiesen
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei
Stellenausschreibungen des Bezirksamtes soll es künftig folgende Änderungen
geben:
Es soll
künftig heißen:
Menschen
mit Migrationshintergrund und Angehörige ethnischer Minderheiten werden ausdrücklich
aufgefordert, sich zu bewerben.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Bei
Stellenausschreibungen des Bezirksamtes soll es künftig folgende Änderungen
geben:
Es soll
künftig heißen:
Menschen
mit Migrationshintergrund und Angehörige ethnischer Minderheiten werden
ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text
siehe Anlage !
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.