Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 23.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilung der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste (Tischvorlage) des Ältestenrates vom 22.01.2008      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Unterstützung für das Baerwaldbad - Bäderbetriebe und Senat dürfen nicht abtauchen  
DS/0584/III  
Ö 6  
Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Politisches Bezirksamt  
Enthält Anlagen
DS/0580/III  
Ö 6.2  
Wie steht es mit der Ansiedlung der BIP-Schule des Kappe e. V. im Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0578/III  
Ö 6.3  
Zukunft des Baerwaldbades  
Enthält Anlagen
DS/0585/III  
Ö 6.4  
Schulschwimmen  
Enthält Anlagen
DS/0577/III  
Ö 6.5  
Warum lässt das Bürgeramt seine Kritik am Staat Israel dessen Studenten spüren ?  
Enthält Anlagen
DS/0588/III  
Ö 6.6  
Bezirk verdrängt Künstlerin  
Enthält Anlagen
DS/0581/III  
Ö 6.7  
Endlosgroßbaustelle Bolzplatz Willibald-Alexis-Str. 23-24  
Enthält Anlagen
DS/0579/III  
Ö 6.8  
Unnötiger Bürokratismus im Bürgeramt  
Enthält Anlagen
DS/0582/III  
Ö 6.9  
Denkmalschutz und Revaler Fünfeck, hier: Ambulatorium, Beamtenwohnhaus, Verwaltungsgebäude, Radsatzdreherei u.a.m.  
Enthält Anlagen
DS/0586/III  
Ö 6.10  
Umweltzone  
Enthält Anlagen
DS/0583/III  
Ö 6.11  
Drucksache 451/III  
Enthält Anlagen
DS/0587/III  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Liegeplätze für Fahrgastschiffe der Reederei Riedel  
Enthält Anlagen
DS/0569/III  
Ö 7.2  
Denkmalschutz für die Radsatzdreherei auf dem RAW "Franz Stenzer" Antrag mit Zustimmung des Antragstellers im ÄR geändert.  
Enthält Anlagen
DS/0572/III  
Ö 7.3  
Bericht über rassistische, fremdenfeindliche und rechtsradikale Vorfälle  
DS/0573/III  
Ö 7.4  
Gewerbebestandssicherung in der Rigaerstraße 71 bis 73a  
Enthält Anlagen
DS/0591/III  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1  
Geschäftsordnung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0576/III  
Ö 9     Konsensliste      
Ö 9.1  
Mehr Transparenz bei den Angeboten des Job-Centers  
DS/2072/II  
Ö 9.2  
Veröffentlichung von Arbeitsgelegenheiten in der ABM-, MAE- und Entgeltvariante  
DS/0124/III  
Ö 9.3  
Nachnutzung des Flughafens Tempelhof gegen die Stimmen von CDU und FDP  
DS/0135/III  
Ö 9.4  
Folgen der Bewilligungspraxis des Job-Centers Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0226/III  
Ö 9.5  
Bezirklicher Ausbildungspakt mit Großinvestoren  
Enthält Anlagen
DS/0228/III  
Ö 9.6  
Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 Hier: Verringerung der Kosten für die Müllentsorgung Enthaltung SPD  
DS/0355-11/III  
Ö 9.7  
Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor Hier: Stellen zur Durchführung der Bürgerbeteiligung Gegen die Stimmen der WAS-B und SPD
Enthält Anlagen
DS/0408/III  
Ö 9.8  
Festlegung der Aufbauorganisation, der Aufgabeninhalte, der Personalausstattung sowie der Haushalts- und Finanzmittel der neuen Serviceeinheit Immobilienservice  
Enthält Anlagen
DS/0416/III  
Ö 9.9  
Ausbau des Kreuzungsbereiches Holteisstraße / Sonntagstraße  
DS/0509/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.

 

 

Durchführung der Umbaumaßnahme auf der Grundlage des

Straßenausbaubeitragsgesetzes vom 16.März 2006 im Jahre 2007/2008

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung –

 

A). Begründung:

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG ist beim Ausbau von Straßen die Zustimmung

der Bezirksverordnetenversammlung zu der durchzuführenden Ausbauvariante

vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante einzuholen.

Die in der Anlage 1 dargestellte Ausbauvariante entspricht den Vorschriften des

Straßenausbaubeitragsgesetzes und ist zustimmungsfähig. Die Äußerungen der

Beitragspflichtigen wurden gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 StrABG in die Entscheidung

über die Ausbaumaßnahme einbezogen. Die Durchführung dieser Maßnahme wird

möglich nach Erhöhung des Titels für Straßenunterhaltung. Damit ist die anteilige

Finanzierung der Maßnahme gewährleistet.

Zur weiteren Begründung wird auf die Anlagen 1 und 2 des beigefügten

Bezirksamtsbeschlusses Nr. III/81/07 verwiesen.

 

B). Rechtsgrundlage:

Straßenausbaubeitragsgesetz § 3 (3) , §12 BezVG

 

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgabe

Gesamtkosten/ Ausgaben: 46.000 €

davon Tiefbau Unterhaltung : 26.000 €

Anteil Anlieger : 20.000 €

davon entfällt auf den westlichen Anlieger, Flurstück 140 : 5.000 €

und auf den östlichen Anlieger Flurstück 272: 15.000 €

Der Abschlag in Höhe von 1/3 bei mehrfacherschlossenen Grundstücken wurde bei den

Flurstücken 140 und 272 berücksichtigt. (§ 21 (3))

Nach § 8 – Anliegerstraßen (4) beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen ca. 65 % der

Gesamtkosten.

Die Durchführung der Gesamtmaßnahme erfolgt durch Finanzierung aus dem

Tiefbauunterhaltungstitel.

 

Einnahmen

Anteil Anlieger : 20.000 € in 2009

Für die Gesamtmaßnahme sind für die Anlieger 61 T€ vorgesehen, verbucht im Einnahmefeld

E 03.

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

 

Berlin, den 30.10.2007

Anlagen :

- Bezirksamtsbeschluss Nr.III / 81 /07

- Begründung der zur Durchführung vorgesehenen Ausbauvariante und

Lageplan

- Einbeziehung der Beitragspflichtigen

 

Anlage 1

Begründung der zur Durchführung vorgesehenen Ausbauvariante/Lageplan

Die Erweiterungsmaßnahme ist Teil der beschlossenen Ausbaumaßnahme der

Holteistraße. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Unterhaltungsmittel wird die

Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 26.000 € möglich. Die Begründung für die

Durchführung der vorgesehenen Ausbauvariante ist deshalb identisch mit dem

Bauprogramm für die Holteistraße.

Die Kreuzung Holteistraße / Sonntagstraße wird sowohl durch Fußgängerverkehr zum

Bahnhof Ostkreuz, als auch durch die Schulkinder der Zille Grundschule und der

Kindertagesstätten in der Simplonstraße und der Simon – Dach – Straße stark

frequentiert. Die Fahrbahn aus Grossteinpflaster weist starke Versackungen,

Unebenheiten und Schadstellen auf. Die Bäume im Unterstreifen der westlichen

Gehbahn haben aufgrund der erreichten Größe und der damit verbundenen

Ausbildung der Wurzeln erhebliche Schäden an der Gehwegbefestigung verursacht.

Durch die Ausbaumaßnahme wird eine Verbesserung der Benutzbarkeit

der Anliegerstraße erreicht. Das erfolgt u.a. durch den Einbau einer bituminösen

Befestigung der Fahrbahn sowie einer Geschwindigkeitsreduzierung. Die hierdurch

zu erreichende Lärmminderung von mindestens 3 dBa ist eine deutliche Verbesserung

der Wohnqualität für die Anwohner. Gleichzeitig soll der Fahrbahnquerschnitt

zu Gunsten der Gehwege verringert werden, was zu einer Absenkung

der Fahrgeschwindigkeit der Kfz und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der

Fußgänger führen wird. Durch eine Vergrößerung der Baumscheiben wird die

Erhaltung des alten Baumbestandes besser gewährleistet

Die Ausbaumaßnahme in Ihrer Gesamtheit übersteigt damit den Umfang einer

Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme wesentlich. Somit ist entsprechend § 1

und 2 die Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes gegeben.

In der Planungsphase ergab sich, dass die Erarbeitung einer noch kostengünstigeren

Alternative zur Erfüllung der Zielstellung nicht realisierbar war. So wurde in der gewählten

Ausbauvariante zur Kostenminimierung die komplette Wiederverwendung aller noch

brauchbarer Baumaterialien vorgesehen. Zum anderen mussten die gesetzlichen

Vorschriften bezüglich der technischen Ausführung berücksichtigt werden, um die

Zielstellung – Verringerung des Verkehrslärms bei gleichzeitiger Absenkung der

Fahrgeschwindigkeit, zu erfüllen. Die vorgeschlagene Variante stellt deshalb die optimale

Lösung dar. Zum Umbauprojekt liegen keine Einwände vor.

Für die Durchführung der geplanten Ausbaumaßnahme spricht auch das Ergebnis des

Verkehrsgutachtens zur Modersohnbrücke, in dem festgestellt wurde, dass die

Holteistraße als Anliegerstraße nach Öffnung der Modersohnbrücke als

Umgehungsstraße in Nord-Süd-Richtung zur Warschauer Straße benutzt wird. Von

daher weist das Verkehrsaufkommen in der Holteistraße als Anliegerstraße eine für

Wohngebietsstraßen sonst nicht übliche Verkehrsspitzen auf.

 

Anlage 2

Einbeziehung der Beitragspflichtigen

Durch das Tiefbauamt erfolgte die in § (3) vorgeschriebene schriftliche Information der

beitragspflichtigen Anlieger am 7. bzw. 8.11.2006. Sie wurden über die geplante

Ausbaumaßnahme und ihren jeweiligen geschätzten Anteil an den Kosten informiert. Am 21.11.2006 erfolgte im Tiefbauamt eine Erläuterung der geplanten Ausbaumaßnahme.

Die vom Ausbau des Kreuzungsbereichs Holteistraße / Sonntagstraße West und Ost

betroffenen Eigentümer nahmen daran nicht teil. Gegenvorschläge bzw. Stellungnahmen

wurden von den betroffenen Eigentümern nicht eingereicht.

 

Anlage BA-Beschluß III/087/07; entspricht der Drucksache DS/0354/III

 

28.11.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen

 

08.01.2008

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.

   
    28.11.2007 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.30 - überwiesen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    08.01.2008 - Personal, Haushalt und Investitionen
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    23.01.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Ö 9.10  
Umsetzung des ÖBS in Friedrichshain-Kreuzberg (III)  
Enthält Anlagen
DS/0520/III  
Ö 9.11  
Umsetzung des ÖBS in Friedrichshain-Kreuzberg (II) Gegen die Stimmen der SPD  
Enthält Anlagen
DS/0518/III  
Ö 9.12  
Ausstieg aus gescheiterten Ehen ermöglichen
Enthält Anlagen
DS/0521/III  
Ö 9.13  
Präventionsmaßnahmen gegen den Ausbruch von Gewalt um die Kurdenfrage Gegen die Stimmen der CDU  
DS/0523/III  
Ö 9.14  
Schwieriger Zugang von Flüchtlingen zur Erwerbsarbeit nach dem neuen Aufenthalts Gesetz Gegen die Stimmen der CDU  
Enthält Anlagen
DS/0525/III  
Ö 9.15  
Stellenausschreibungen des Bezirksamts
DS/0552/III  
Ö 9.16  
Friedliches Zusammenleben von Türken und Kurden in der Stadt Überweisung Ausschuss IntMig  
Enthält Anlagen
DS/0557/III  
Ö 9.17  
Briefzustellungen des Jobcenters und des Bezirksamtes Überweisung Ausschuss JC  
DS/0568/III  
Ö 9.18  
Parkplatzsituation am Marheinekeplatz Überweisung Ausschuss WiBÜ, UMV ff  
Enthält Anlagen
DS/0570/III  
Ö 9.19  
Willy-Kressmann-Ufer Überweisung Ausschuss Frauen&Gleichstellung, KuBi ff  
Enthält Anlagen
DS/0571/III  
Ö 9.20  
Sozialräumlicher Einsatz von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik  
Enthält Anlagen
DS/0574/III  
               
 
 

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