Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.
Durchführung der Umbaumaßnahme auf der Grundlage des
Straßenausbaubeitragsgesetzes vom 16.März 2006 im
Jahre 2007/2008
Vorlage - zur Beschlussfassung –
A). Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG ist beim Ausbau von
Straßen die Zustimmung
der Bezirksverordnetenversammlung zu der
durchzuführenden Ausbauvariante
vor der Entscheidung über die durchzuführende
Ausbauvariante einzuholen.
Die in der Anlage 1 dargestellte Ausbauvariante
entspricht den Vorschriften des
Straßenausbaubeitragsgesetzes und ist
zustimmungsfähig. Die Äußerungen der
Beitragspflichtigen wurden gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3
StrABG in die Entscheidung
über die Ausbaumaßnahme einbezogen. Die Durchführung
dieser Maßnahme wird
möglich nach Erhöhung des Titels für
Straßenunterhaltung. Damit ist die anteilige
Finanzierung der Maßnahme gewährleistet.
Zur weiteren Begründung wird auf die Anlagen 1 und 2
des beigefügten
Bezirksamtsbeschlusses Nr. III/81/07 verwiesen.
B). Rechtsgrundlage:
Straßenausbaubeitragsgesetz § 3 (3) , §12 BezVG
C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgabe
Gesamtkosten/ Ausgaben: 46.000 €
davon Tiefbau Unterhaltung : 26.000 €
Anteil Anlieger : 20.000 €
davon entfällt auf den westlichen
Anlieger, Flurstück 140 : 5.000 €
und auf den östlichen Anlieger
Flurstück 272: 15.000 €
Der Abschlag in Höhe von 1/3 bei
mehrfacherschlossenen Grundstücken wurde bei den
Flurstücken 140 und 272
berücksichtigt. (§ 21 (3))
Nach § 8 – Anliegerstraßen (4)
beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen ca. 65 % der
Gesamtkosten.
Die Durchführung der Gesamtmaßnahme
erfolgt durch Finanzierung aus dem
Tiefbauunterhaltungstitel.
Einnahmen
Anteil Anlieger : 20.000 € in 2009
Für die Gesamtmaßnahme sind für die
Anlieger 61 T€ vorgesehen, verbucht im Einnahmefeld
E 03.
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 30.10.2007
Anlagen :
- Bezirksamtsbeschluss Nr.III / 81 /07
- Begründung der zur Durchführung vorgesehenen
Ausbauvariante und
Lageplan
- Einbeziehung der Beitragspflichtigen
Anlage 1
Begründung der zur Durchführung vorgesehenen
Ausbauvariante/Lageplan
Die Erweiterungsmaßnahme ist Teil der beschlossenen
Ausbaumaßnahme der
Holteistraße. Durch die Bereitstellung zusätzlicher
Unterhaltungsmittel wird die
Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 26.000 €
möglich. Die Begründung für die
Durchführung der vorgesehenen Ausbauvariante ist
deshalb identisch mit dem
Bauprogramm für die Holteistraße.
Die Kreuzung Holteistraße / Sonntagstraße wird sowohl
durch Fußgängerverkehr zum
Bahnhof Ostkreuz, als auch durch die Schulkinder der
Zille Grundschule und der
Kindertagesstätten in der Simplonstraße und der Simon
– Dach – Straße stark
frequentiert. Die Fahrbahn aus Grossteinpflaster
weist starke Versackungen,
Unebenheiten und Schadstellen auf. Die Bäume im
Unterstreifen der westlichen
Gehbahn haben aufgrund der erreichten Größe und der
damit verbundenen
Ausbildung der Wurzeln erhebliche Schäden an der
Gehwegbefestigung verursacht.
Durch die Ausbaumaßnahme wird eine Verbesserung der
Benutzbarkeit
der Anliegerstraße erreicht. Das erfolgt u.a. durch
den Einbau einer bituminösen
Befestigung der Fahrbahn sowie einer
Geschwindigkeitsreduzierung. Die hierdurch
zu erreichende Lärmminderung von mindestens 3 dBa ist
eine deutliche Verbesserung
der Wohnqualität für die Anwohner. Gleichzeitig soll
der Fahrbahnquerschnitt
zu Gunsten der Gehwege verringert werden, was zu
einer Absenkung
der Fahrgeschwindigkeit der Kfz und zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit der
Fußgänger führen wird. Durch eine Vergrößerung der
Baumscheiben wird die
Erhaltung des alten Baumbestandes besser
gewährleistet
Die Ausbaumaßnahme in Ihrer Gesamtheit übersteigt
damit den Umfang einer
Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme
wesentlich. Somit ist entsprechend § 1
und 2 die Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes
gegeben.
In der Planungsphase ergab sich, dass die Erarbeitung
einer noch kostengünstigeren
Alternative zur Erfüllung der Zielstellung nicht
realisierbar war. So wurde in der gewählten
Ausbauvariante zur Kostenminimierung die komplette
Wiederverwendung aller noch
brauchbarer Baumaterialien vorgesehen. Zum anderen
mussten die gesetzlichen
Vorschriften bezüglich der technischen Ausführung
berücksichtigt werden, um die
Zielstellung – Verringerung des Verkehrslärms bei
gleichzeitiger Absenkung der
Fahrgeschwindigkeit, zu erfüllen. Die vorgeschlagene
Variante stellt deshalb die optimale
Lösung dar. Zum Umbauprojekt liegen keine Einwände
vor.
Für die Durchführung der geplanten Ausbaumaßnahme
spricht auch das Ergebnis des
Verkehrsgutachtens zur Modersohnbrücke, in dem festgestellt
wurde, dass die
Holteistraße als Anliegerstraße nach Öffnung der
Modersohnbrücke als
Umgehungsstraße in Nord-Süd-Richtung zur Warschauer
Straße benutzt wird. Von
daher weist das Verkehrsaufkommen in der Holteistraße
als Anliegerstraße eine für
Wohngebietsstraßen sonst nicht übliche
Verkehrsspitzen auf.
Anlage 2
Einbeziehung der Beitragspflichtigen
Durch das Tiefbauamt erfolgte die in § (3)
vorgeschriebene schriftliche Information der
beitragspflichtigen Anlieger am 7. bzw. 8.11.2006.
Sie wurden über die geplante
Ausbaumaßnahme und ihren jeweiligen geschätzten
Anteil an den Kosten informiert. Am 21.11.2006 erfolgte im Tiefbauamt eine
Erläuterung der geplanten Ausbaumaßnahme.
Die vom Ausbau des Kreuzungsbereichs Holteistraße / Sonntagstraße
West und Ost
betroffenen Eigentümer nahmen daran nicht teil.
Gegenvorschläge bzw. Stellungnahmen
wurden von den betroffenen Eigentümern nicht
eingereicht.
Anlage
BA-Beschluß III/087/07; entspricht der Drucksache DS/0354/III
28.11.2007
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen
08.01.2008
Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.