Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern im Zuge der fortschreitenden
Verringerung der Mitarbeiter/innenzahl des Bezirksamtes durch
Stellenreduzierung und Strukturveränderungen (z.B. Einrichtung der Arge und des
Eigenbetriebs) auch im gleichen Verhältnis die an den Bürodienstgebäuden und
den nachgeordneten Einrichtungen vorhandenen Tonnen/ Container für Restmüll,
Biomüll, Glas und Papier reduziert werden konnten und ob inzwischen alle
Entsorgungskosten den Kostenverursachern zugerechnet und als Betriebskosten in
Rechnung gestellt werden können (z.B. bei Vermietung bezirkseigener Gebäude
bzw. Flächenanteile).
Darüber
hinaus ist zu prüfen, inwiefern Kostenreduzierungen bei der Papierentsorgung,
z.B. durch Abgabe an kommerzielle Papierabfallunternehmen gegen Entgelt und
damit einhergehende Einsparung der Entsorgungskosten, die bisher angefallen
sind, möglich sind.
Begründung:
Der Bezirk
hat ein Interesse an der Verringerung der budgetwirksamen Infrastrukturkosten,
weil damit keine Leistungseinschränkungen verbunden sind. Bezüglich einer
früheren Anfrage und eines früheren Antrags der SPD-Fraktion zur Möglichkeit
der Papierentsorgung gegen Entgelt und gleichzeitige Einsparung der
Entsorgungskosten hat das Bezirksamt seinerzeit sehr zögerlich reagiert und
darauf verwiesen, dass das Bezirksamt an keiner Stelle eine Papierentsorgung
durch das Unternehmen „Papierbank“
oder durch andere Unternehmen vornehmen lässt. Zumindest an der
Thalia-Grundschule jedoch befindet sich zeitweise ein Papierbank-Container auf
dem Schulhof. Zumindest eine solche Prüfung wäre angesichts der knappen
Haushaltsmittel dringend erforderlich.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern im Zuge der fortschreitenden
Verringerung der Mitarbeiter/innenzahl des Bezirksamtes durch
Stellenreduzierung und Strukturveränderungen (z.B. Einrichtung der Arge und des
Eigenbetriebs) auch im gleichen Verhältnis die an den Bürodienstgebäuden und
den nachgeordneten Einrichtungen vorhandenen Tonnen/ Container für Restmüll,
Biomüll, Glas und Papier reduziert werden konnten und ob inzwischen alle
Entsorgungskosten den Kostenverursachern zugerechnet und als Betriebskosten in
Rechnung gestellt werden können (z.B. bei Vermietung bezirkseigener Gebäude
bzw. Flächenanteile).
Darüber
hinaus ist zu prüfen, inwiefern Kostenreduzierungen bei der Papierentsorgung,
z.B. durch Abgabe an kommerzielle Papierabfallunternehmen gegen Entgelt und
damit einhergehende Einsparung der Entsorgungskosten, die bisher angefallen
sind, möglich sind.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer
Sitzung am 19.09.2007 mit der
Drucksache 0355-11/III folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern
im Zuge der fortschreitenden
Verringerung der Mitarbeiter/innenzahl des
Bezirksamtes durch Stellenreduzierungen
und Strukturveränderungen (z.B. Einrichtung der Arge
und des Eigenbetriebs)
auch im gleichen Verhältnis die an den
Bürodienstgebäuden und den
nachgeordneten Einrichtungen vorhandenen Tonnen /
Container für Restmüll,
Biomüll, Glas und Papier reduziert werden konnten und
ob inzwischen alle Entsorgungskosten
den Kostenverursachern zugerechnet und als
Betriebskosten in
Rechnung gestellt werden können (z.B. bei Vermietung
bezirkseigener Gebäude
bzw. Flächenanteile).
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern
Kostenreduzierungen bei der Papierentsorgung
z.B. durch Abgabe an kommerzielle
Papierabfallunternehmen gegen
Entgelt und damit einhergehende Einsparung der
Entsorgungskapazitäten , die
bisher angefallen sind, möglich sind.
Hierzu wird berichtet:
Die in den vergangenen Jahren durch das Bezirksamt
erfolgten Flächen- und Standortreduzierungen
haben natürlich auch zu entsprechenden Verringerungen
an der
Gesamtzahl der Behälter für die Müllentsorgung und
den dementsprechenden Kosten
geführt.
Zudem erfolgen durch die Hausverwaltungen ständige
und fortlaufende Überprüfungen
der Behälterzahlen und –größen sowie eine Anpassung
(Verringerung) an den
jeweiligen Bedarf.
Eine verursachergerechte Umlage der
Müllentsorgungskosten an die einzelnen
Fachbereiche des Bezirksamtes als Gebäudenutzer
erfolgt im Rahmen der Kostenund
Leistungsrechnung im Rahmen der Umlage der
Gebäudegesamtkosten.
Bei externen Mietern sind die Müllentsorgungskosten
gem. Betriebskostenverordnung
ebenfalls über eine Flächenumlage den jeweiligen
Nutzern anzurechnen, soweit
sie nicht per Mietvertrag selbst für die Entsorgung
ihrer Abfälle verpflichtet werden
(z.B. Kantinen).
Die Möglichkeit der Abgabe von Papierabfällen an
kommerzielle Papierabfallunternehmen
gegen Entgelt wurde bereits mehrfach geprüft und der
BVV hierzu berichtet
(siehe auch Schriftliche Anfrage DS 024/III).
Die Nutzung dieser Angebote erweist sich jedoch als
sehr aufwendig (personal- und
zeitintensiv), da die Papierabfälle nochmals getrennt
erfasst bzw. aussortiert sowie
die Abfallmengen i.d.R. zum Entsorgsunternehmen hin
transportiert werden müssen.
Die damit erzielbaren Einsparpotentiale bei den
Entsorgungskosten stehen bisher in
keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem Mehraufwand
bei Erfassung und Transport,
so dass bis auf einzelne Pilotprojekte (z.B.
Bibliotheken) keine flächendeckende
Einführung erfolgen konnte.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt
anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 25.10.200
28.11.2007
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließt
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für
Umwelt, Verkehr und Wohnen und in den Ausschuss für Personal, Haushalt und
Investitionen
08.01.2008
Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.