In seiner Sitzung vom 12. Juli 2016 (GVBL.vom 12.08.2016 S. 493-495) hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin das Gebiet „Weberwiese“ als Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch festgesetzt. Die Verordnung ist am 19.03.2022 außer Kraft getreten, da eine neue Verordnung mit vergrößerten Gebietskulissen am gleichen Tag in Kraft getreten ist (Erhaltungsverordnung
gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 BauGB für das Gebiet „Weberwiese“, Beschluss vom 22. Februar 2022, GVBL.vom 18.03.2022, S. 114-116).
Erhaltungsgebiet Weberwiese

Das Gebiet „Weberwiese“ ist ein Soziales und Städtebauliches Erhaltungsgebiet in Friedrichshain-Kreuzberg. Es wurde am 12. August 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin festgesetzt.
Im Gebiet leben rund 11 200 Menschen in 5 900 Wohneinheiten. Durch seine innerstädtische Lage mit sehr guter Verkehrsanbindung und sein intaktes Stadtbild ist diese Gegend als Wohnquartier sehr beliebt. Seit mehreren Jahren ist ein steigender Druck auf dem Mietwohnungsmarkt zu erkennen.
Teure Modernisierungen, hohe Mietforderungen bei Neuvermietungen und das Ausschöpfen aller Mieterhöhungsmöglichkeiten schrauben das allgemeine Mietniveau in die Höhe. Mit der fortschreitenden Eigentumsumwandlung verschwinden zudem Mietwohnungen vom Markt. Die Erhaltungsverordnung will erreichen, dass die Bewohner*innen durch diese Entwicklungen nicht aus ihrem Wohngebiet verdrängt werden.
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Erhaltungsverordnung vom 12. Juli 2016
PDF-Dokument (385.8 kB)
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Erhaltungsverordnung vom 22. Februar 2022
PDF-Dokument (2.3 MB)
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Untersuchung Soziales Erhaltungsgebiet Weberwiese 2016
PDF-Dokument (3.2 MB)
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Untersuchung Städtebauliches Erhaltungsgebiet Weberwiese 2016
PDF-Dokument (549.2 kB)
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Endbericht Sozialstudie Erhatungsgebiet Weberwiese 2021
PDF-Dokument (10.3 MB)
Fachbereich Stadtplanung
Leiter
Herr Peckskamp
Gruppe Erhaltungsgebiete
Leiter
Herr Schaar
- Raum: 2062
- Mobil: 0174-3686631
- E-Mail aaron.schaar@ba-fk.berlin.de
Sprechzeit:
Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Ansprechpersonen: