Corona-Virus
-
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Corona Informationen A-Z
- Quarantäne FAQ
- Kontaktformular
- Erhebungsformular für Corona-Kontaktpersonen
- Allgemeinverfügung Isolation-Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weitere Informationen des Gesundheitsamtes
- Beratungsangebote
- Corona-Pandemie: Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus / Information about coronavirus in various languages / Korona virüsü hakkında çok dilli bilgiler / اطلاعات چند زبانه در مورد کرونا / Информация о коронавирусе на разных языках / معلومات تَخصُ فيروس كورونا المستجد بِ لغاتٍ عديدة
- Regierender Bürgermeister von Berlin, Informationen in mehreren Sprachen
- Robert-Koch-Institut
- Bundesregierung Informationen in Leichter Sprache
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesministerium für Gesundheit Tagesaktuelle Informationen in mehreren Sprachen
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF Informationen in mehreren Sprachen
Inhaltsspalte
Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat am 27.09.2016 den Beschluss gefasst, bei Grundstücksverkäufen in Sozialen Erhaltungsgebieten die Ausübung des Vorkaufsrechts nach §§ 24-28 Baugesetzbuch zu prüfen. Den Beschluss sowie seine Begründung finden Sie unten als Downloads.
Gemäß § 27 Baugesetzbuch liegt es in der Hand der Grundstückskäufer*innen, das Vorkaufsrecht abzuwenden. Dafür müssen sie sich zur vom Bezirk vorgelegten Abwendungsvereinbarung verpflichten. Diese beinhaltet insbesondere, dass Käufer*innen auf die Aufteilung des Grundstücks in Eigentumseinheiten und auf besonders mietwirksame Modernisierungsmaßnahmen verzichten.
Mit der Prüfung und soweit notwendigen Ausübung des Vorkaufsrechts werden die Ziele der Erhaltungsverordnung gefördert, da mietwirksame Modernisierungsmaßnahmen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den Ankauf effektiver beschränkt werden können als dies ohne den Ankauf der Fall wäre.
Das bezirkliche Vorgehen wurde zuletzt mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (10. Senat) vom 22.10.2019 bestätigt. Das Urteil können Sie
hier abrufen.
Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnis können Sie gern per E-Mail einreichen: vorkaufsrecht@ba-fk.berlin.de
Sie sind Eigentümer*in eines Grundstücks in einem sozialen Erhaltungsgebiets und wollen verkaufen?
Gemäß dem Fall, dass Sie Eigentümer*in eines Grundstücks in einem sozialen Erhaltungsgebiets sind und Ihr Grundstück verkaufen möchten oder müssen, beraten wir Sie gerne bereits vor dem Verkauf. Im für Sie, den Bezirk und die Mieter*innen besten Fall können Sie so sicherstellen, dass eine Käufer*in zur Abwendung des Vorkaufsrechts bereit ist und Sie den Verkauf Ihres Grundstücks schnell vollziehen können. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten auch bei der Suche nach einer Käufer*in, die zur Abwendung des Vorkaufsrechts bereit ist.
Zurück zur Startseite der Gruppe Erhaltungsgebiete gelangen Sie hier.
Bezirksamtsbeschluss zum Vorkaufsrecht - Begründung
PDF-Dokument (96.9 kB) - Stand: 27.09.2016
Bezirksamtsbeschluss zum Vorkaufsrecht vom 27.09.2016
PDF-Dokument (18.4 kB) - Stand: 27.09.2016
Bezirksamtsbeschluss zum Vorkaufsrecht vom 02.06.2020
PDF-Dokument (260.5 kB) - Stand: 02.06.2020
Sie sind Mieter*in auf einem Grundstück in einem sozialen Erhaltungsgebiet und Ihr Haus wurde verkauft?
Gemäß dem Fall, dass Sie Mieter*in einer Wohnung auf einem Grundstück in einem sozialen Erhaltungsgebiet sind und Ihr Grundstück verkauft wurde, prüft der Bezirk, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts in Frage kommt. Dafür hat er zwei Monate Zeit. Sollte die Vorprüfung positiv ausfallen so werden Sie vom Bezirksamt zu einer Mieterversammlung eingeladen, während dieser näher über das Vorkaufsrecht informiert und Ihnen wird weitergehende Hilfe vermittelt.
Zu Ihrer Information über das Vorkaufsrecht und mögliche Auswirkungen des Grundstücksverkaufs auf Sie als Mieter*in dient auch eine Broschüre, die das Bezirksamt in Kooperation mit der Mieterberatung asum GmbH erstellt hat. Diese können Sie unten downloaden, genauso wie einen Flyer zum Vorkaufsrecht der aks (Arbeits- und Koordinierungsstruktur) Gemeinwohl, einer weiteren Unterstützungsstruktur für Mieter*innen im Auftrag des Bezirksamts. Beide Organisationen stehen Ihnen auch während des Prüfung des Vorkaufsrechts zur Seite. Näheres dazu entnehmen Sie der Broschüre.
Zurück zur Startseite der Gruppe Erhaltungsgebiete gelangen Sie hier.
Dokumentation einer Fachtagung zum Vorkaufsrecht des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg im Dezember 2016
PDF-Dokument (7.9 MB)
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Fachbereich Stadtplanung
Leiter
Herr Peckskamp
Gruppe Erhaltungsgebiete
Leiter
Herr Schaar
- Raum:
- 2062
- Mobil:
- 0174-3686631
Ansprechpartner/in
Aufgrund der Pandemie gibt es aktuell bis auf weiteres keine Sprechzeit im Amt vor Ort. Wenden Sie sich doch gerne direkt per Telefon an uns:
Zum sozialen Erhaltungsrecht (E-Mail):
- Frau Humpert, 0174/5752127
- Frau Schüffler, 0174/3686621
- Herr Eccarius, 0174/3686652
- Herr Rossmann, 0174/5752125
Zum städtebaulichen Erhaltungsrecht (E-Mail):
- Frau Humpert, 0174/5752127
- Frau Janke-Kleiner, 0174/3686618
Zum Thema Vorkaufsrecht:
- Herr Tanevski, 0174/5752134, E-Mail
- Herrn Hellweg, 0174/5752240, E-Mail
Zum Thema Umwandlung:
- Herr Stimpel, 0174/3686693, E-Mail