Vorsorgevollmachten beglaubigen am Standort Amt für Soziales

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30-10:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      11:00-13:00 Uhr Materielle Hilfen
  • Dienstag

      08:30-10:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      11:00-13:00 Uhr Materielle Hilfen
  • Donnerstag

      08:30-10:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      11:00-13:00 Uhr Materielle Hilfen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Leistungsbeziehende Bürgerinnen und Bürger vereinbaren für die Vorsprache bitte einen Termin.

Pandemiebedingt gibt es derzeit nur eine Notsprechstunde.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Auf dem Parkplatz befindet sich ein Häuschen mit einem Fotografen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Vorsorgevollmachten beglaubigen

Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:

  • Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
  • Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
  • gültige Personaldokumente

Gebühren

10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

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