BezirksamtFriedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Erklärung zur Barrierefreiheit
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Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
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Die Zuständigkeit der Einbürgerung liegt bei der Behörde des Bezirkes, in dem Sie Ihren dauernden angemeldeten Wohnsitz haben.
Falls Sie nicht in Friedrichshain-Kreuzberg gemeldet sind, finden Sie hier Ihre zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Gesetze zum Staatsangehörigkeitsrecht
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Die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Amt für Bürgerdienste ist gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur über folgende E-Mail-Adresse möglich: Post.Bued@ba-fk.berlin.de