Erfolgreicher Jahresabschluss für die Arbeitsgruppe Zweckentfremdung in Friedrichshain-Kreuzberg
Pressemitteilung Nr. 6 vom 18.01.2017
Seit dem 01.05.2014 ist das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz in Berlin in Kraft. Die zweckfremde Nutzung, z.B. als Ferienwohnung ist seitdem nur noch mit Ge-nehmigung des zuständigen Bezirksamtes erlaubt. Bis Ende 2016 wurden insge-samt 411 Anträge auf Genehmigung der zweckfremden Nutzung gestellt. Ohne die erteilte Genehmigung begehen die Vermieter von Ferienwohnungen eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Insgesamt wurden bereits 218 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sämtliche vor dem Amtsgericht Tiergarten abschließend verhandelten Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden zu Gunsten des Bezirksamts entschieden. Es handelte sich jeweils um Ordnungswidrigkeiten auf Grund von illegalen Vermietungen der Wohnräume als Ferienwohnung. Gegen die jeweiligen Bescheide haben die Betroffenen Einspruch eingelegt, sodass das Amtsgericht die Entscheidung der Behörde überprüfte und in sämtlichen Fällen bestätigte.
Insgesamt mussten die Beschuldigten bisher Bußgelder in Höhe von über 50.000 Euro zahlen. Zahlreiche Verfahren stehen für das Jahr 2017 zur gerichtlichen Klärung an.
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