Geldbußen bis zu 10.000,- Euro drohen bei Vernachlässigung der Räum- und Streupflichten
Vor dem Hintergrund der winterlichen Wetterlage haben die Behörden gehäuft Verstöße gegen die Räum- und Streupflichten der Anlieger festgestellt.
Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz sind die Eigentümer der an öffentliche Straßen grenzenden Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet. Dabei sind Schnee und Winterglätte in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens einem Meter zu bekämpfen.
In den Abend- und Nachtstunden gefallener Schnee bzw. entstehende Glätte ist an folgenden Werktagen bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr zu beseitigen.
„Auch aus Rücksicht auf die Fußgänger bitte ich alle Grundstückeigentümer, ihren Winterpflichten nachzukommen. Stellt das Ordnungsamt fest, dass der Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen wird, drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro“, so Stadtrat Dr. Peter Beckers für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
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